Speyer – Am heutigen Montag, 25. Januar 2021, ist die 1. Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten und gilt bis zum 14. Februar 2021. Dies hat auch Auswirkungen auf die Verwaltungsgebäude, in denen gemäß der Landesverordnung wie auch in anderen Bereichen eine verschärfte Maskenpflicht gilt.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die vom Land beschlossenen Maßnahmen: „Wir befinden uns auf einem guten Weg, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. Jetzt gilt es, diesen Weg weiter zu bestreiten, um zu vermeiden, dass die Infektionszahlen nach einer vermeintlichen Entspannung umso rasanter in die Höhe steigen, wie es andernorts zu beobachten war.“
Da die ergänzend zur Landesverordnung vom 11. Januar 2021 erschienene Änderungsverordnung auch eine verschärfte Maskenpflicht vorsieht, sind medizinische Masken, also OP-Masken oder virenfilternde Masken wie KN95- oder FFP2-Masken, ab Mittwoch, 27. Januar 2021 in allen Gebäuden der Stadtverwaltung verpflichtend zu tragen.
Die Stadtverwaltung stellt ihren Mitarbeiter*innen kostenlos einen Grundstock an FFP-2-Masken zur Verfügung. Zudem wird in bestimmten Bereichen wie in Kindertagesstätten oder dem Kommunalen Vollzugsdienst für einen zusätzlichen Bestand an medizinischen Masken gesorgt.
Gemäß der Änderungsverordnung des Landes gilt die Pflicht zum Tragen von OP- bzw. virenfilternden Masken im Einzelhandel, Geschäften und dem ÖPNV ebenso wie bei Gottesdiensten, Abhol-, Liefer- und Bringdiensten und dem Wochenmarkt. „Gerade auch mit Blick auf die Virus-Mutante aus Großbritannien ist es wichtig, dass überall dort, wo der Abstand nicht immer eingehalten werden kann, ein größtmöglichen Schutz vor einer Infektion gewährleistet ist. Hierzu ist das Tragen einer medizinischen Maske notwendig, auch auf dem Wochenmarkt“, erklärt Stefanie Seiler.
Die 1. Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung kann wie immer auf www.speyer.de/corona sowie auf www.corona.rlp.de nachgelesen werden.