Karlsruhe – In seiner Sitzung am 5. November 2020 hatte der Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg sein Votum abgegeben, die Petition der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Stadtbild e.V. gegen den Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudeensembles Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe, abzuweisen. Der Landtag ist dieser Beschlussempfehlung nun in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag, 4. Februar 2021, gefolgt.
„Ich begrüße die Entscheidung, sie schafft nun endgültig Klarheit und Planungssicherheit für dieses Projekt“, sagte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel in einer ersten Reaktion. Nun kann die Stadt Karlsruhe als untere Denkmalschutzbehörde den bereits am 31. Januar 2019 eingereichten Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch des Gesamtensembles nach dem Abschluss des Petitionsverfahren entscheiden.
Die städtebaulichen Rahmenbedingungen für einen Neubau waren in der ersten Jahreshälfte 2020 in einem Werkstattverfahren erarbeitet worden. Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung am 21. Januar die Verwaltung beauftragt, den endgültigen Auslobungstext zu erstellen. Dieser Auslobungstext ist die Basis des anstehenden Architektenwettbewerbs, der in Form eines einstufigen, nicht offenen Realisierungswettbewerbes mit Ideenteil, mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren mit 35 Teilnehmern und anschließendem VgV-Verfahren ausgelobt wurde. Das Verfahren ist anonym. Zehn Teilnehmer waren gesetzt, die weiteren 25 teilnehmenden Büros wurden im Auswahlverfahren festgelegt und durch Los bestimmt. Im Juni soll dem Kreistag ein Sachstandsbericht über den Wettbewerb gegeben werden. Ein weiterer wichtiger Schritt wird die Preisgerichtssitzung am 28. und 29. Juni 2021 sein.