Neustadt: Amtseinführung des Ersten hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister)

Neustadt an der Weinstraße – In der gestrigen Sitzung des Stadtrates wurde Stefan Ulrich zum Bürgermeister der Stadt Neustadt an der Weinstraße ernannt und vereidigt.

Stefan Ulrich ist offiziell ab dem 1. März 2021 der Nachfolger von Herrn Ingo Röthlingshöfer, dessen Amtszeit mit Ablauf des 28. Februar 2021 endet. Die Wahl fand bereits am 30. Juni 2020 im Saalbau statt. Dort wählten die Mitglieder des Stadtrates Stefan Ulrich mit 26 von insgesamt 40 Stimmen zum neuen Bürgermeister. Die Amtszeit der hauptamtlichen Beigeordneten beträgt acht Jahre.

Die die Sitzungen des Stadtrates derzeit nicht in Präsenzform stattfinden kön- nen, hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Amtseinführung über den städtischen Youtube-Kanal zu verfolgen.

Stefan Ulrich ist seit Oktober 2018 Leiter des Fachbereichs Finanzen und strategisches Controlling.

Im Rahmen der Amtseinführung stimmten die Mitglieder des Stadtrates auch der Änderung des Dezernatsverteilungsplanes zu. Dieser tritt am 1. März 2021 in Kraft.

Demnach wird die Zuständigkeit für die Abteilungen 510-Kultur, 520-Archiv und Museum, 530-Stadtbücherei und 540-Schule und Sport des Fachbereich 5-Bildung, Kultur und Sport dem Dezernat I, Herrn Oberbürgermeister Marc Weigel zugeordnet.

Die Zuständigkeit für den Fachbereich 3-Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste (außer Abteilung 330-Landwirtschaft und Umwelt), den Fachbereich 6-Finan- zen und strategisches Controlling, den Eigenbetrieb Stadtentsorgung, die Stadtwerke sowie die Stadionbad GmbH wird dem Dezernat II, Herrn Bürger- meister Stefan Ulrich zugeordnet.

Und die Zuständigkeit für den Fachbereich 4-Familie, Jugend und Soziales, für die Abteilung 330-Landwirtschaft und Umwelt und für den Beirat Migration und Integration wird dem Dezernat III, Frau Beigeordnete Waltraud Blarr zugeordnet. Der Fachbereich 2-Bauwesen bleibt in der Zuständigkeit von Herrn Beigeordneter Bernhard Adams.


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