Neustadt: Rettungsschirm für die Fördervereine der Betreuenden Grundschulen

Neustadt an der Weinstraße – Fördervereine der Betreuenden Grundschulen in Neustadt an der Weinstraße erhalten zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auch für das Jahr 2021 finanzielle Unterstützung. Das haben die Stadtratsmitglieder in der gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen. Die Höhe des „Rettungsschirms BGS“ beträgt 265.000 €. Der „Rettungsschirm-BGS“ soll überwiegend die Personalkosten der Betreuungskräfte abdecken.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden ab dem 16.12.2020 die Schulen für den Regelbetrieb wieder geschlossen. Für Kinder, bei denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich war, wurde auch beim 2. Lockdown eine Notbetreuung eingerichtet.

Mit der Schließung der Schulen wurde auch der reguläre Betrieb der Nachmittagsbetreuungen der Fördervereine eingestellt. Auch hier wurde eine Notbetreuung eingerichtet, die von Eltern jedoch nur in einem sehr geringen Umfang oder gar nicht in Anspruch genommen wird. Da mit der Öffnung der Schulen die Präsenzpflicht anfangs aufgehoben wird, bleibt es bei den Betreuenden Grundschulen vorerst bei einem eingeschränkten Betrieb im Rahmen einer Notfallbetreuung.

Unabhängig davon bleiben die Betreuungskapazitäten der Nachmittagsbetreuung aufgrund hygienerechtlicher Vorgaben und der individuellen räumlichen Gegebenheiten voraussichtlich bis auf weiteres sehr stark eingeschränkt. Aufgrund der nicht erbrachten Betreuungsleistungen haben die Fördervereine auch unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen keinen Entgeltanspruch gegenüber den sorgeberechtigten Eltern aus den Betreuungsverträgen. Durch den Wegfall der Elternbeiträge ist den Fördervereinen ein Großteil ihrer Finanzierung weggebrochen.

Die Nachmittagsbetreuung der Fördervereine im Ehrenamt ist eine wichtige Säule in der Neustadter Kinderbetreuung und verdient besondere Unterstützung. Mit mittlerweile rund 800 Betreuungsplätzen übertrifft diese Betreuungsform bei weitem das Angebot, welches über die Horte abgebildet werden kann.

Nicht zuletzt aufgrund des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder hat die Stadt Neustadt an der Weinstraße ein großes Interesse am Bestand der Betreuenden Grundschulen. Es ist daher geboten, dem finanziellen Verlust der Vereine durch die Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, um den Fortbestand dieser Organisationsformen der Kinderbetreuung zu sichern.

Der Rettungsschirm greift ab Januar 2021 und gilt in der ersten Stufe zunächst bis zu den Osterferien Ende März 2021.

Folgende Kriterien sind zu beachten:

  • Die Stadt Neustadt an der Weinstraße unterstützt die BGS bei den Personalkosten in Form einer freiwilligen Leistung in analoger Anwendung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld und finanziert 67 Prozent der Nettolöhne. Dies unabhängig davon, ob es sich um versicherungspflichtiges oder geringfügiges beschäftigtes Personal handelt.
  • Von den Förderungen ausgeschlossen sind die sog. Verwaltungskräfte, die (weiterhin) über den Verwaltungskostenzuschuss finanziert und über einen gesonderten Verwendungsnachweis abgerechnet werden.
  • Die Abrechnung der Förderleistungen erfolgt im Nachgang über einen eigenen Verwendungsnachweis wie bereits in den Monaten Mai bis Dezember 2020.
  • Beitragseinnahmen aus der Notbetreuung, freiwillig geleistete Beitragseinnahmen sowie sonstige Zuschussleistungen und Spenden, die über den durch die Fördervereine zu leistenden Personalkostenanteil hinausgehen und nicht für andere Zwecke gebunden sind, sind auf die Leistungen aus dem Rettungsschirm anzurechnen.

Eine Verlängerung des Rettungsschirms nach den Osterferien ist abhängig von der weiteren Öffnung der Schulbetreuung. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Krise ist aufgrund der steigenden Betreuungszahlen zumindest wieder von einem eingeschränkten Regelbetrieb und somit sukzessive von einem geringeren Unterstützungsbedarf auszugehen.


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