Mannheim – Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte schnell das Wahlbüro anrufen (Sammelanschluss 0621/293-9566) und seinen Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen. Wer eingetragen ist, kann am 14. März 2021 auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis wählen. Wer nicht eingetragen ist, muss dies sofort berichtigen lassen, weil sonst die Stimmabgabe nicht möglich wäre. Das Wahlbüro hilft gerne weiter.
Briefwahl rechtzeitig beantragen
Wer den Antrag jetzt gleich stellt, erhält seine Unterlagen so rechtzeitig, dass auch genügend Zeit für die Rücksendung der Wahlbriefe bleibt. Die Beantragung der Briefwahl geht schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können zum Beispiel einfach online auf www.mannheim.de/wahlen oder über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro.
Repräsentative Wahlstatistik
Bei der Landtagswahl wurden in Mannheim vier Urnenwahlbezirke für die gesetzliche Wahlstatistik ausgewählt. Wählerinnen und Wähler dieser Wahlbezirke erhalten Stimmzettel mit Kennbuchstaben für das Geschlecht und verschiedene Altersgruppen. Die Auswertung der Daten ist dabei natürlich anonym und das Wahlgeheimnis bleibt strikt gewahrt.
Wahlbüro im Rathaus E 5
Das Wahlbüro hilft gerne bei allen Fragen zur Landtagswahl. Die Post-Adresse lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim. Die Öffnungszeiten sind montags bis freiags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr. In der Woche vor der Wahl ist täglich bis 18 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung geöffnet. Die E-Mail-Adresse lautet wahlbuero@mannheim.de, die Telefonnummer 0621/293-9566, Fax 293-9590. Im Internet sind die Informationen unter www.mannheim.de/wahlen zu finden.