Neustadt an der Weinstraße – Aufgrund eines entsprechenden Auftrags von Oberbürgermeister Marc Weigel arbeiten Verwaltung und technische Einsatzleitung der Stadt seit Januar an einem Konzept zum Umgang mit Tagestourismus anlässlich der Mandelblüte insbesondere im Ortsbezirk Gimmeldingen.
Bei entsprechender Witterung sehen er und Ortsvorsteherin Claudia Albrecht die Gefahr eines hohen Besucheraufkommens, das den gemeinsamen Anstrengungen zur Eindämmung der Pandemie zuwider läuft.
Der Oberbürgermeister will deshalb zusätzlich zu den geltenden Landesverordnungen eine Allgemeinverfügung erlassen, die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Anwendung kommt. Sie befindet sich in Abstimmung mit der Landesregierung.
Diese sieht vor, dass in der Zeit der Mandelblüte an den Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie an den Osterfeiertagen, jeweils von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sowie an den übrigen Freitagen 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr, das Betreten und der Aufenthalt an stark frequentierten Orten in und um die Gemarkung Gimmeldingen zu tagestouristischen Zwecken untersagt ist. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neustadt an der Weinstraße sind von den Regelungen der Allgemeinverfügung nicht betroffen. Der OB bittet dennoch auch sie, auf Ausflüge zur Mandelmeile zu verzichten.
„Ich hoffe auf das Verständnis und die Mithilfe aller. Nur gemeinsam kann ein erneuter Anstieg der Infektionszahlen in Neustadt an der Weinstraße verhindert werden. Dies ist auch im Sinne aller, die dringend auf Lockerungen der Lockdown-Maßnahmen hoffen, beispielsweise Handel und Gastronomie. In großer Zahl eingeschleppte neue Infektionsketten und ein durch Unvernunft beschleunigter Wiederanstieg der Fallzahlen würden das gefährden“, so der OB.