Mainz – Die Finanzämter beginnen im März 2021 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2020. Aufgrund der Corona-Krise müssen mehr Steuerzahler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wen das betrifft und warum sich eine zügige Abgabe lohnen kann, erklärt der Steuerzahlerbund.
Im März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2020. Sollten Sie Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar dem Steuerbescheid rechnen. Haben Sie noch keine Erklärung abgegeben, sind Sie aber dazu verpflichtet, sollten Sie dies bis zum 2. August 2021 tun. Werden Sie steuerlich beraten, endet Ihre Frist erst am 28. Februar 2022.
Steuerzahler, die im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bzw. steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers hierzu erhalten haben und diese mehr als 410 Euro betragen, müssen sich an die Frist halten und eine Erklärung einreichen. Und auch wer Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, z.B. weil Quarantäne angeordnet wurde, muss in jedem Fall ran. Der Grund: Diese Lohnersatzleistungen sind zwar grundsätzlich steuerfrei, fallen aber unter den sog. Progressionsvorbehalt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen. Da das noch nicht beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt wurde, muss das im Wege der Steuererklärung nachgeholt werden. Dadurch kann es zu Nachforderungen bei der Steuer kommen. Welche konkreten Auswirkungen sich im Einzelfall ergeben, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Steuerklasse bzw. der Steuerklassenkombination bei Ehegatten oder anderen Einkünften.
Erwarten Sie eine Rückzahlung vom Fiskus, sollten Sie die Steuererklärung möglichst frühzeitig einreichen. Denn die Erklärungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wer seine Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt im Regelfall auch schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung übrigens mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.