Kaiserslautern – Bezirkstagsvorsitzender Theo Wieder zeigt sich über die Aussage von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) beim SWR-Fernsehduell mit ihrem Herausforderer Christian Baldauf (CDU) sehr verwundert, in Zukunft auch im Pfälzerwald an hierfür geeigneten „windhöffigen“ Standorten Windkraftanlagen zuzulassen. Diese Absicht der Landesregierung verstoße offenkundig gegen die erst Ende letzten Jahres veröffentlichte Rechtsverordnung für das Biosphärenreservat Pfälzerwald.
„Dieses Regelwerk ihrer eigenen Landesregierung, das nach umfassender Abstimmung mit dem Bezirksverband Pfalz als Aufgabenträger für das Biosphärenreservat mit mehreren Ministerien sowie zahlreichen Gemeinden und Verbänden als Träger öffentlicher Belange im letzten Jahr in Kraft gesetzt wurde, sollte Frau Ministerpräsidentin Dreyer doch bekannt sein“, so Wieder. Die Rechtsverordnung für das UNESCO-Biosphärenreservat schließe – ebenso wie das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) – aus Gründen eines umfassenden Landschafts- und Naturschutzes sowie für die Erhaltung eines natürlichen Landschaftsbildes die Nutzung des kompletten Pfälzerwaldes für die Errichtung von Windkraftanlagen aus. Hintergrund für diesen Ausschluss sei insbesondere die unmissverständliche Vorgabe des MAB-Komitees der UNESCO, dass die Errichtung von Windkraftanlagen im Gebiet des ausgewiesenen Biosphärenreservats den Status dieses Schutzgebietes massiv gefährden würden. „Der Bezirksverband Pfalz ist bei der Übernahme der Aufgabenträgerschaft davon ausgegangen, dass dies auch die Auffassung der Landesregierung ist“, sagt Wieder.
Bei Bildung der gegenwärtigen Bezirkstags-Koalition aus CDU, SPD und Grünen sei im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart worden, dass die Koalitionspartner sich gemeinsam zum Biosphärenreservat bekennen und alles Notwendige unternehmen, um den Status eines Biosphärenreservats zu erhalten und die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen. Die Abkehr von der Festlegung, den Pfälzerwald von Windenergieanlagen freizuhalten, stelle aber mit Blick auf die UNESCO eindeutig eine solche Gefährdung des Schutzstatus dar. „Der Bezirksverband Pfalz steht weiterhin zu seinen mit der Übernahme der Aufgabenträgerschaft eingegangenen Verpflichtungen und fordert die Landesregierung auf, auch ihrerseits zu den Zusagen zu stehen, wie sie in der abgestimmten Rechtsverordnung niedergelegt sind.“ „Wir verkennen dabei nicht“, so Wieder weiter, „dass das Erreichen der gesteckten Ziele zum Klimaschutz zu den sehr wichtigen Aufgaben aller staatlichen Ebenen gehört. Im Bereich des Bezirksverbands Pfalz tragen wir dieser Verpflichtung durch zahlreiche bereits eingeleitete oder in Planung befindliche Maßnahmen umfassend Rechnung.“ Eine Klimaschutzmanagerin kümmere sich zentral um alle wesentlichen Themen. Die Projekte „Sternenpark“, „LIFE-Biocorridors“, „SDG-Modellregion“ (Sustainable Development Goals/Ziele für nachhaltige Entwicklung), die Errichtung von Ladesäulen für Elektroautos an allen Einrichtungen des Regionalverbands, die umfassende Nutzung von Solarenergie bei hierfür geeigneten Liegenschaften, die Erstellung eines Solarkatasters für die Pfalz, die Erneuerung alter Heizungen und eine Bauweise, die einen sparsamen Verbrauch von Heizenergie garantiert, oder die Initiativen im Pfalzwerke-Konzern zur Nutzung erneuerbarer Energien seien nur einige Stichworte aus dem umfassenden Programm des Bezirksverbands Pfalz zum Klimaschutz.
Neben dem Klimaschutz als wichtigem Ziel allen staatlichen Handelns komme aber auch dem Schutz unberührter Naturlandschaften in einem Biosphärenreservat, dem Landschafts- und Artenschutz und dem Erhalt eines natürlichen Landschaftsbildes höchste Priorität zu. „Auch in Zeiten des Klimawandels muss es deshalb möglich sein, ein durch Attraktivität und Lebensqualität einer ganzen Region geprägtes Landschaftsbild dauerhaft zu schützen und zu erhalten und nicht anderen Zielen unterzuordnen, zumal es auch für die Errichtung von Windkraftanlagen ausreichend andere geeignete Standorte gibt“, stellt Wieder fest.