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Photovoltaik-Förderung der Stadt Heidelberg erfolgreich angelaufen Im Januar und Februar 2021 wurden bereits 30 Anträge eingereicht
Seit 1. Januar 2021 fördert die Stadt Heidelberg die Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen, Gründächern und Fassadenflächen – und im Januar und Februar sind bereits 30 Anträge eingereicht worden. Zusammengenommen haben die Anlagen eine Leistung von 345 Kilowattpeak (kWp). Die Förderung ist ein Resultat des 2019 beschlossenen Klimaschutz-Aktionsplans der Stadt Heidelberg (www.heidelberg.de/masterplan100). Der Aktionsplan definiert als Ziel eine zusätzliche Photovoltaik-Leistung von 25 Megawatt bis zum Jahr 2025. Um das Klimaschutz-Ziel zu erreichen, müssen in Heidelberg jährlich etwa fünf Megawatt zugebaut werden. Dies entspricht Einsparungen von 2.500 Tonnen CO2 pro Jahr.
Details zum Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“
Die Stadt Heidelberg fördert Photovoltaikanlagen
- auf Dachflächen: Auf Flach- und Schrägdächern mit 100 Euro/kWp (also pro Kilowattpeak) bis zu einer Maximalförderhöhe von 10.000 Euro.
- auf Gründächern: Auf viel begrünten Flachdächern wird die Förderung gestaffelt – 250 Euro/kWp bis zu einer Leistung von einschließlich 30 kWp und 150 Euro/kWp ab einer Leistung von 30 kWp bis einschließlich 100 kWp. Die Maximalförderhöhe beträgt 18.000 Euro.
- an Fassadenflächen: Mit 200 Euro/kWp bis zu einer Maximalförderhöhe von 10.000 Euro.
Alle Informationen zu den Förderrichtlinien gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/foerderprogramm > Umweltschutz > Rationelle Energieverwendung
Kostenlose Beratungen – Sonnenstrom-Hotline (Telefon 06221 58-18141)
Die Dächer von Unternehmen oder Hallen von Landwirten eignen sich hervorragend für PV-Anlagen. Sie sind Teil des hohen Sonnenenergie-Potenzials Heidelbergs. „Wir möchten Privatpersonen, Wohnungsbaugesellschaften, Gewebebetriebe und Landwirte ermutigen, das Sonnenstrom-Potenzial in Heidelberg zu nutzen. Betriebe in Heidelberg können kostenlose Beratungen zum Potenzial ihrer Dachflächen für die Solarstromerzeugung und zur Wirtschaftlichkeit in Anspruch nehmen“, so Umweltamtsleiterin Sabine Lachenicht.
Das städtische Umweltamt hat mit lokalen Partnern ein Beratungsprogramm aufgelegt: Interessierte erhalten eine kostenlose Beratung für das eigene Dach – egal, ob als Eigentümer, Vermieter oder Mieter. Eine telefonische Beratung kann über die Sonnenstrom-Hotline unter der Telefonnummer 06221 58-18141 vereinbart werden.
Solarzellen in Photovoltaik-Anlagen wandeln Sonnenlicht in Strom um
Photovoltaik-Anlagen wandeln Sonnenlicht in elektrischen Strom um. Das zentrale Bauelement einer Photovoltaikanlage ist die Solarzelle. Um hohe Leistungen zu erzielen, werden viele Solarzellen zu Solarmodulen zusammengeschaltet. Mehrere Solarmodule bilden den Solargenerator. Der in Photovoltaikanlagen erzeugte Strom kann entweder mit Hilfe eines Ladereglers in Akkus gespeichert werden oder über einen Wechselrichter direkt ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
#HD4climate: Heidelbergs großer Klimaschutz-Aktionsplan
Auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt hat Heidelberg im November 2019 einen großen Klimaschutz-Aktionsplan mit den ersten 30 konkreten Vorschlägen aufgelegt. Dieser Aktionsplan legt Ziele und Prioritäten innerhalb des „Masterplan 100% Klimaschutz“ fest (www.heidelberg.de/masterplan100). Die Vorschläge betreffen alle Lebensbereiche, von Bauen und Wohnen, Ernährung und Konsum über die naturnahe Stadtgestaltung bis hin zur Mobilität (#hd4climate).
Stadt Heidelberg stärkt Antidiskriminierungsbüro
Wie gehe ich damit um, wenn ich wegen meiner Religion oder Hautfarbe beleidigt werde? Was kann ich dagegen tun, wenn ich wegen meines Geschlechts benachteiligt bin? Bei solchen und ähnlichen Fragen hilft das Heidelberger Antidiskriminierungsbüro weiter. Die Zahl der Beratungsfälle steigt. Um der Nachfrage gerecht zu werden, hat der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch, 3. März 2021, einstimmig eine kommunale Förderung beschlossen. 40.000 Euro erhält das Beratungsbüro, um unter anderem das Beratungsangebot auszuweiten. Das Antidiskriminierungsbüro ist ein Schlüsselprojekt des vom Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg koordinierten Heidelberger Antidiskriminierungsnetzwerks.
Seit 2014 wird das Antidiskriminierungsbüro Heidelberg durch den Verein Mosaik Deutschland e.V. getragen. Ab sofort finanziert die Stadt Heidelberg das Projekt in gleichen Teilen mit dem Landesministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Seit April 2018 bietet das Büro eine Einzelfallberatung nach den Qualitätsstandards des Antidiskriminierungsverbands Deutschland e. V. an. Ziel ist es, Menschen dabei zu unterstützen, sich gegen erfahrene Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Die Beratung ist kostenfrei und auf Wunsch anonym. Mehr Informationen gibt es im Internet unter www.mosaik-deutschland.de.
Individuelle Sperrmülltermine aktuell nicht möglich
Die Anzahl der Sperrmüllanmeldungen hat sich in Heidelberg in den vergangenen Monaten stark erhöht. Die Kapazitäten der regelmäßig angebotenen Sperrmülltour sind momentan auf Wochen hin ausgelastet. Aktuell sind daher individuelle Termine, also eine gesonderte Abholung außerhalb der vorgegebenen Termine (Express-Sperrmüll), nicht möglich. Sperrmüll kann jederzeit auf den Recyclinghöfen Kirchheim (Oftersheimer Weg), Wieblingen (Mittelgewannweg 2a) und Emmertsgrund (ehemalige Müllsauganlage, keine großen Elektrogeräte) abgegeben werden.
Kurzzeitige Asphaltarbeiten in der Maaßstraße – Sperrung am 15./16. März
Mitte März stehen in der Wieblinger Maaßstraße kurzzeitige Arbeiten an der Fahrbahn an. Zwischen Wallstraße und dem Beginn der Sackgasse wird die Asphaltdecke halbseitig gefräst und neu asphaltiert. Die Arbeiten dauern zwei Tage und werden am Montag und Dienstag, 15. und 16. März 2021, durchgeführt. In dieser Zeit muss die Maaßstraße in diesem Abschnitt für den Verkehr voll gesperrt werden. Eine Umleitung wird ausgeschildert.
Hintergrund sind Sanierungsarbeiten der Stadtwerke Heidelberg: Die Maaßstraße wurde 2020 umfassend erneuert und umgestaltet. Aufgrund von unvorhersehbaren Arbeiten an der Gasversorgungsleitung musste sie jedoch an drei bereits asphaltierten Stellen erneut aufgegraben werden. Die Stellen wurden zuerst provisorisch mit Asphalt verschlossen. Um nun wieder eine ebene Fahrbahnfläche herzustellen, wird die Asphaltdeckschicht im betroffenen Abschnitt komplett erneuert.
Corona-Pandemie: Geschäfte und städtische Einrichtungen haben wieder ihre Türen geöffnet – Vereinssport auf Sportanlagen im Freien möglich
Nach Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg greifen ab dem heutigen Montag, 8. März 2021, eine Reihe von Lockerungen der bisherigen Corona-Maßnahmen. Es dürfen sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Buchhandlungen, Blumenläden, Gärtnereien, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte dürfen öffnen.
Das Infektionsgeschehen in Heidelberg liegt seit mehreren Wochen unter dem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche. Deshalb greifen in Heidelberg ab dem heutigen Montag, 8. März, eine Reihe weiterer Lockerungen nach den Vorgaben des Landes. Danach dürfen unter anderem Geschäfte, Museen, Galerien, Zoos und Sportanlagen im Freien für kontaktarmen Sport in Gruppen bis zehn Personen öffnen. Für die einzelnen Bereiche gelten jeweils besondere Hygienevorschriften. Beispielsweise ist die Zahl der Kunden in Geschäften begrenzt je nach Größe der Verkaufsfläche.
Städtische Einrichtungen
Die Stadtbücherei, der Zoo Heidelberg, das Kurpfälzische Museum sowie die Musik- und Singschule öffnen auf Basis der neuen Verordnung des Landes Baden-Württemberg wieder mit Einschränkungen:
- Ab Dienstag, 9. März, hat die Stadtbücherei Heidelberg für die Inhaber einer gültigen Büchereicard oder einer Metropolcard wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet: dienstags bis freitags von 10 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr. Auch die Zeitungen stehen wieder zur Verfügung sowie eine reduzierte Anzahl von Lese- und Arbeitsplätzen. Mit der Öffnung ihrer Räumlichkeiten stellt die Stadtbücherei den bislang angebotenen Abholservice ein. Nach wie vor kann der Zugang nur einer begrenzten Besucherzahl gewährt werden. Es gilt daher eine Verweildauer von maximal 30 Minuten, um möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit der Medienauswahl zu geben. Zusätzlich werden anhand des Büchereiausweises die Kontaktdaten der Besucher erfasst. Bei der Rückgabe der Medien besteht keine Eile – bis Ostern entstehen keinerlei Säumnisgebühren, auch nicht im Falle einer überschrittenen Leihfrist.
Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP-2-Maske und die Einhaltung der Abstandsregeln sind Voraussetzung für das Betreten. Die Rückgabeautomaten sind nur während der Öffnungszeiten der Ausleihe in Betrieb. Der Bücherbus fährt momentan noch nicht. Die Gastronomie des LiteraturCafés bietet dienstags bis freitags von 10 bis 16 Uhr und nach Bedarf einen To-go-Service von kleinen Speisen und Getränken an. - Der Zoo Heidelberg hat seit dem heutigen Montag wieder täglich von 8 bis 18 Uhr mit Einschränkungen geöffnet. Der Zutritt ist vorerst nur mit Onlineticket möglich – auch für Inhaber von Dauerkarten oder Patenpässen. Tickets gibt es unter www.shop.zoo-heidelberg.de. Eine sofortige Rückkehr zum Regelbetrieb ist aufgrund der Auflagen zum Infektionsschutz noch nicht möglich. Für den Zoobesuch gelten zudem besondere Hygiene- und Verhaltensregeln. Diese sind auf der Internetseite aufgeführt.
- Das Kurpfälzische Museum hat seine Türen seit Montag, 8. März, für Besucherinnen und Besucher wieder geöffnet. An diesem Öffnungstag ist der Eintritt frei. Zeitgleich startet die neue Ausstellung „Schimmernde Schönheiten aus Messing – Jugendstil und Art déco“. Die Textilsammlung Max Berk in Ziegelhausen ist ebenfalls zu den regulären Öffnungszeiten wieder geöffnet: Ab Mittwoch, 10. März, zeigt die Ausstellung „es QU!LLT“, was zeitgenössische Textilkunst hervorbringt.
- In der Musik- und Singschule kann ab Dienstag, 9. März, wieder der Präsenzunterricht mit allen Instrumenten und Stimme im Einzelunterricht stattfinden. Partner- und Gruppenunterricht ist jedoch nur für Schülerinnen und Schüler in einem Alter bis zu 14 Jahren in Präsenz erlaubt. Die Angebote des Elementarunterrichts (Musikalische Früherziehung, Eltern-Kind-Musik, Szenisches Spiel, Orff) können – mit Ausnahme von Singen-Bewegen-Sprechen – auch weiterhin nicht stattfinden. Ebenso müssen alle Chor- und Orchester-Präsenzangebote ruhen.
Städtische Sportanlagen im Freien wieder für Vereinssport geöffnet
Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung öffnet Freisportanlagen entsprechend den Vorgaben der Landesverordnung wieder für den Vereinssport. Hierzu sollen auf jeder Anlage ausreichend große Trainingszonen geschaffen werden. In einer Trainingszone dürfen sich aktuell zehn Sportlerinnen und Sportler oder 20 Jugendliche unter 14 Jahren aufhalten. Umkleide- und Duschräume müssen geschlossen bleiben. Die Nutzung ist mit dem Sportamt abzustimmen, die Personendaten der Trainingsteilnehmer sind wie gehabt zu erfassen. Auf den Wegen sind Masken zu tragen, ein Begegnungsverkehr ist zu vermeiden. Die Sporthallen bleiben geschlossen. Das Vorgehen ist mit dem Sportkreis Heidelberg abgesprochen.