Mannheim: Allgemeinverfügung Inzidenzwert ab Dienstag, 16. März 2021, gültig

Mannheim – Gemäß der Rechtsverordnung des Landes hat das Gesundheitsamt die Überschreitung der Grenze von 100 beim Inzidenzwert der Stadt Mannheim per Allgemeinverfügung festgestellt. Die mit der Feststellung des Inzidenzwertes in § 20 Abs. 5 der Rechtsverordnung des Landes bestimmten Rechtsfolgen gelten gemäß § 20 Abs. 7 CoronaVO ab Dienstag, dem 16.03.2021.

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz fordert eine Anpassung der Regelungssystematik: „Der leider erwartbare Verlauf hat gleich in mehrfacher Hinsicht gezeigt, dass die Regelungen des Landes anzupassen sind:
Neben den Einschränkungen selbst, ist die ungleiche Behandlung ähnlicher Angebote und die Verzerrung des Wettbewerbs eine besondere Belastung für die betroffenen Unternehmen. Alle körpernahen Dienstleistungen sollten gleich behandelt werden und die Regelungen für Handel und Dienstleistungen sollten im Wesentlichen landesweit gelten. Die kreisscharfen Regelungen nach Inzidenz führen zu sehr kurzfristig unterschiedlichen Regelungen und sind durch die ausgelösten Kundenströme auch epidemiologisch nicht sinnvoll!“

Die Allgemeinverfügung finden Sie unter dem Link: Aktuelle Rechtsvorschriften | Mannheim.de

Coronaverordnung des Landes:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen

Fragen und Antworten zur Coronaverordnung des Landes vom 08. März 2021:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/


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