Kreis Bad Dürkheim: Allgemeinverfügung des Landkreises aufgrund gestiegener Infektionszahlen – 7-Tages-Inzidenz über 50

Bad Dürkheim – Da der Landkreis Bad Dürkheim am Dienstag den dritten Tag in Folge eine 7-Tages-Inzidenz (Neuinfektionen in einer Woche auf 100.000 Einwohner) erreicht hatte und auch im Land seit mehreren Tagen die Inzidenz über 50 liegt, ist der Landkreis verpflichtet, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die Lockerungen der Landes-Corona-Bekämpfungsverordnung wieder zurücknimmt. Die Verfügung wird am morgigen Freitag erlassen, sodass sie ab Samstag, 0 Uhr, in Kraft tritt.

„Wir hatten zunächst noch Gespräche zwischen Landkreistag und Land abgewartet, um eventuell mit anderen Kreisen abgestimmt zu reagieren. Auch hatten wir Abweichungen von der Musterverfügung überlegt. Es hat sich jedoch in den letzten Tagen gezeigt, dass es ganz klar ist, dass die Kreise und kreisfreien Städte ab einem Schwellenwert Allgemeinverfügungen erlassen müssen, die sich am Muster des Landes orientieren“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. „Wir haben am gestrigen Mittwoch, nachdem wir da drei Tage über 50 lagen, unsere Verfügung mit dem Land abgestimmt und da wurde dies auch nochmal deutlich.“

Die Allgemeinverfügung orientiert sich daher nun in allen wesentlichen Punkten an der Musterverfügung. Dies bedeutet für den Handel: Ab Samstag darf sich nur noch ein Kunde / eine Kundin mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf 40 qm Verkaufsfläche zeitgleich aufhalten, eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. „Allerdings sind Termine auch spontan möglich. Man kann also beim Geschäft vorbeigehen und direkt dort den Termin ausmachen und direkt reingehen, wenn dies die Besucherzahl zu diesem Zeitpunkt zulässt“, erklärt Ihlenfeld. Diese Möglichkeit konnte der Landkreis mit dem Land absprechen. „Das ist für die Geschäfte zumindest eine kleine Erleichterung. Noch lieber wäre es uns gewesen, wenn man die Terminvereinbarung hätte komplett streichen können. Das war unser ursprüngliches Ziel. Aber auch mit dieser Lösung können wir leben und ich hoffe, dass dies schon als gewisse Erleichterung wahrgenommen wird.“

Die gleichen Vorgaben gelten für Büchereien und Archive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind weiterhin zulässig. Von der Regelung des Terminshoppings ausgenommen sind unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Drogerien, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien.

Im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten darf auf öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen Sport getrieben werden. Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und eine/r Trainer/in im Außenbereich zulässig. Der Proben und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.

Bewusst wird die Verfügung erst am morgigen Freitag erlassen und gilt ab Samstag, damit noch einen Tag Zeit bleibt, sich auf die neuen Regeln einzustellen und die Geschäfte sich neu organisieren können, falls nötig.

„Wir hoffen, dass wir mit dieser Verfügung eine Möglichkeit finden, dass die Läden, die gerade erst wieder geöffnet haben, weiter tätig sein können. Da wir im Landkreis viele kleine Geschäfte haben, ergeben sich für viele hoffentlich nur geringe Einschränkungen, da sie ohnehin nur eine Person plus Hausstand einlassen können. Wir sind verpflichtet, die Allgemeinverfügung aufgrund der gestiegenen Inzidenz zu erlassen und haben als Kreisebene kaum Spielraum“, sagt Ihlenfeld.

„Wir hoffen sehr, dass es das geeignete Mittel ist, um die Ansteckungen einzudämmen. Leider beobachten wir eine deutliche Zunahme der Ansteckungen, auch aufgrund der sich ausbreitenden britischen Mutation.Denken Sie darum bitte weiterhin an Maske, Abstand und Lüften und nutzen Sie das Angebot der kostenlosen Schnelltests.“

Geltungsdauer der Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst eine Woche. Das genaue Datum wird noch bekannt gegeben.


Aktualisierung 19.03.2021: Allgemeinverfügung auf Homepage des Landkreises einsehbar

Die gestern angekündigte Allgemeinverfügung, die Lockerungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zurücknimmt, da der Landkreis Bad Dürkheim in den letzten Tagen eine Inzidenz über 50 aufwies, ist ab sofort auf der Homepage des Landkreises www.kreis-bad-duerkheim.de einsehbar.

Der Landkreis hat wie angekündigt die Verfügung heute erlassen, sodass sie ab Samstag, 0 Uhr, in Kraft tritt. Hierzu ist der Kreis verpflichtet, da der Inzidenzwert drei Tage in Folge über 50 lag. Nach Rücksprachen mit dem Land orientiert sich die Allgemeinverfügung eng an den Landesvorgaben. Dies bedeutet, dass sich ab Samstag nur noch ein Kunde / eine Kundin mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes bis 40 qm Verkaufsfläche zeitgleich aufhalten kann, eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. Allerdings sind Termine auch spontan möglich: Man kann also beim Geschäft vorbeigehen und direkt dort den Termin ausmachen und direkt reingehen, wenn dies die Besucherzahl zu diesem Zeitpunkt zulässt. Diese Möglichkeit konnte der Landkreis mit dem Land absprechen. Die gleichen Vorgaben gelten für Büchereien und Archive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind weiterhin zulässig. Von der Regelung des Terminshoppings ausgenommen sind unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Drogerien, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien.

Im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten darf auf öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen Sport getrieben werden. Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und eine/r Trainer/in im Außenbereich zulässig. Der Proben und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.


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