Mainz – Es ist wieder Spargelzeit. Als ein ganz besonderer Genuss gilt Deutscher Spargel, der jetzt wieder im Handel und auf Märkten angeboten wird.
Die Nachfrage nach diesem frischen Gemüse ist jedoch höher als die Menge, die davon in Deutschland produziert wird. Um diesen Mehrbedarf zu decken, kommt es deshalb auch zu Importen aus Ungarn, Polen, Griechenland oder anderen Ländern wie beispielsweise Peru…
Wenn der Verbraucher diese Herkunft klar erkennen kann, ist dies auch in Ordnung. Was aber, wenn preiswerter ausländischer Spargel eingekauft und dann als teurer Deutscher Spargel – einheimischer Spargel gilt als besonders hochwertig und schmackhaft – verkauft wird?
„Wo Deutscher Spargel drauf steht, muss auch Deutscher Spargel drin sein. Um dies dem Verbraucher zu garantieren, werden die Lebensmittelkontrolleure der Stadt Mainz ab sofort den Verkauf von Spargel stichprobenartig kontrollieren“,
kündigt Wirtschafts- und Ordnungsdezernent Christopher Sitte an.
„Der Verbraucherschutz steht dabei im Vordergrund. Wir wollen unterbinden, dass einzelne unseriöse Händler durch ein Umdeklarieren ausländischer Ware ihre Gewinnspanne unrechtmäßig erhöhen. Das ist auch nur fair gegenüber der großen Mehrheit der Händler, die ihre Waren korrekt anbieten.“
Deshalb haben in der Spargelzeit die Lebensmittelkontrolleure der Landeshauptstadt ein verstärktes Augenmerk auf das königliche Gemüse. Dabei stehen alle Lebensmittelmärkte und Händler besonders im Fokus, sie können jederzeit mit einer Überprüfung rechnen. Erste Stichproben am Dienstag auf dem Mainzer Wochenmarkt haben ergeben:
„Alles in Ordnung, keinerlei Beanstandungen!“
Burkhard Hofmann, Abteilungsleiter des Mainzer Ordnungsamtes:
„Ausländischer Spargel ist äußerlich kaum vom einheimischen zu unterscheiden. Die geschulten Lebensmittelkontrolleure erkennen aber doch sehr schnell mögliche Verdachtsfälle.“
In solchen Momenten kann zudem mittels der sogenannten Isotopenanalyse der „genetische Fingerabdruck“ der Spargelsorte und seiner Herkunftsregion bestimmt werden. Eine spezielle Datenbank dafür existiert bereits seit 2004.
Hofmann:
„Die Kunden sollen sich auf die Ursprungsbezeichnungen verlassen können. Schwarze Schafe gibt es immer wieder, doch sollen sich die Verbraucher gerade durch die verstärkten Kontrollen von Herkunftsangaben und die Einhaltung der gesetzlichen Deklarationspflicht auch auf die tatsächliche Herkunft verlassen können.“
Bei Nachweis einer Ordnungswidrigkeit wie dem Umdeklarieren von Lebensmitteln drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, die Übernahme von Labor- und Untersuchungskosten sowie die mögliche Gewinnabschöpfung, die durch den Betrug entstand.