Mainz (ots) – 7 Personen erregten am Samstagnachmittag 20.03.2021 eine große Aufmerksamkeit, als sie ohne Masken, ohne Abstand und beim Genuss alkoholischer Getränke auf den Stufen vor dem Staatstheater saßen. Die laut Musik hörenden und eng beieinander stehenden Personen zwischen 21-67 Jahren beriefen sich in der Kontrolle auf Reichsgesetze von 1914 und lehnten jede Gültigkeit des Grundgesetzes und der derzeit geltenden Regelungen zur Bekämpfung der Coronapandemie ab.
Eine Überprüfung der Personalien gestaltete sich ebenfalls schwierig, da Personalien nicht angegeben, bzw. Ausweisdokumente nicht ausgehändigt wurden.
Nach Abschluss der Kontrolle wurde den 5 Männern und 2 Frauen aus Mainz, Budenheim, Wiesbaden und Ginsheim-Gustavsburg ein Platzverweis für die Mainzer Innenstadt ausgesprochen.
Weil ein unbeteiligter Zeuge aus der Gruppe heraus, als “linkes Faschistenschwein” beleidigt wurde, wird ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eröffnet.
Gegen alle Personen werden Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die 17.CoBeLVO als auch die Allgemeinverfügung der Stadt Mainz eröffnet und an die Stadt Mainz als zuständige Behörde weitergeleitet.
Die Kontrolle sowie die Entlassung der Personen erfolgte unter Beachtung der geltenden Corona-Vorschriften. Zur Reduzierung von Ansteckungsrisiken setzte die Polizei Mainz 3 Streifenteams und Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei ein.
Insgesamt wurden am Samstag und Sonntag nur wenige Verstöße gegen die Regelungen festgestellt. Die mittlerweile geltende Maskenpflicht am Rheinufer wird noch nicht flächendeckend beachtet.
Aufgrund der neu erlassenen Regelung und einer erst kürzlich aufgestellten Beschilderung werden Personen ohne Maske freundlich auf die Maskenpflicht, ohne weitere Konsequenzen, hingewiesen.
Auffällig bleibt, dass es während der Kontrollen regelmäßig zu intensiven, aber grundsätzlich freundlichen Gesprächen zu den geltenden Regelungen kommt.