Elmstein – Bezugnehmend auf den Rheinpfalz-Artikel vom 24.03.2021, aus welchem hervorgeht, dass Anwohner/innen der Hasselbachstraße eine Petition gegen das aktuelle Parkbuchten-Konzept gestartet haben, kommen einige „fragwürdige Sachverhaltsschilderungen“ zum Vorschein.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht hatte auf eine Forderung des LBM Speyer Parkmarkierungen in der Hasselbachstraße angebracht. Wegen des „engen Parkens“ war ein Befahren von größeren Fahrzeugen vorher nur mit großen Schwierigkeiten möglich.
Ein Elmsteiner Bürger schildert die Situation folgendermaßen:
„So wird öffentlich geäußert, dass einige Bürger sich in der Lage fühlen, wissentlich, unter Vorsatz, in den öffentlichen Straßenverkehr einzugreifen. Sie maßen sich tatsächlich an, ihre Kraftfahrzeuge so zu positionieren, dass der Durchgangsverkehr beeinträchtigt wird.
Ganz davon abgesehen, dass auf Grundlage subjektiver Wahrnehmungen argumentiert wird, dass in der Hasselbachstraße „gerast“ werden würde, konnte noch keine offizielle Geschwindigkeitsmessung diesen fragwürdigen Vorwurf belegen.
Seitens der Anwohner wird stattdessen, basierend auf diesen subjektiven Meinungen einzelner, ein eigenes „Parkkonzept“ erstellt, welches den Durchgangsverkehr erheblich beeinflusst und beeinträchtigt.
Rettungs- und Großfahrzeugen wird das Durchfahren der Straße wissentlich erschwert. So sollte es doch im Sinne der Allgemeinheit sein, dass gerade in Notsituationen, ein problemloses Durchfahren der Ortsstraßen möglich sein muss.
Der Egoismus, welcher durch die Anwohner, besser gesagt der „privaten Verkehrsraumberuhiger“, zum Vorschein kommt, ist bedauerlich. So wird billigend in Kauf genommen, dass sich Rettungs- und Großfahrzeuge durch die absichtlich eng geparkten Kraftfahrzeuge kämpfen müssen.
Muss man sich die Frage stellen, ob die Sicherheit der Schafhofer Anwohner wissentlich aufs Spiel gesetzt wird?
So war es der Fall, dass der Streudienst durch die Parksituation die einzige Zufahrtsstraße auf den Schafhof nicht abstreuen konnte, was die gegenwärtige Gefahr für Glatteisunfälle erheblich steigen lässt.
Grundsätzlich gilt, dass man in den fließenden Verkehr nur mittels einer Ermächtigungsgrundlage eingreifen kann. Das absichtlich enge, den Verkehrsfluss beeinträchtige Parken, dürfte ein Eingriff in den Straßenverkehr sein (Nötigung). Eine Ermächtigungsgrundlage ist nach Sachverhaltsüberprüfung bei den Privatpersonen definitiv nicht erkennbar.
Nicht genug, dass private Kraftfahrzeuge, absichtlich eng zueinander geparkt werden, kommen Anwohner tatsächlich auf die äußerst fragwürdige Idee, Geschäftsfahrzeuge, Anhänger und sogar Container so zu positionieren, dass der normale Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigt ist.
Im Sinne des plädierten Lärmschutzes liegt es mir fern, dass ein ständiges, gewolltes Abbremsen und neu Beschleunigen des Durchgangsverkehrs positiv zum Lärmschutz beitragen soll.
Weiter wurde im Artikel schon richtig erwähnt, dass die Hasselbachstraße alles andere als eine stark befahrene Straße darstellt. Als besorgter Bewohner des sogenannten „Little St. Tropez“ (Zitat aus dem Rheinpfalz-Artikel im Sommer 2020) kann ich nur hoffen, dass das erstellte Parkkonzept Bestand hat und so der reibungslose Verkehrsfluss gewährleistet bleibt.
Natürlich sollte auch nicht in Vergessenheit geraten, dass aufgrund des offenbar hohen finanziellen Handlungsspielraums der Schafhofer Bürger ständig damit gerechnet werden muss, dass Groß- und Schwertransporte die Hasselbachstraße passieren müssen, um etwa Baumaterial, Pools oder gar Yachten anliefern zu können. (siehe Parkverbotsschild wegen Schwertransport am 23.03.2021). Auch in Anbetracht dessen, profitiert man nur vom neuartigen, platzfreundlichen Parkkonzept.“