Ingelheim – Aus aktuellem Anlass weisen die Rettungsdienstbehörden Mainz-Rheinhessen und Bad Kreuznach darauf hin, dass grundsätzlich Transporte in Rettungs- und Krankenwagen zu den Impfzentren sowie den Teststationen in Stadt und Landkreis nicht möglich sind. Nach §1 des Rettungsdienstgesetzes Rheinland-Pfalz sind Krankentransporte ausschließlich Patientinnen und Patienten mit medizinischem Betreuungs- oder Überwachungsbedarf vorbehalten. Der Transport zur Testung auf COVID-19 und zur Schutzimpfung allein stellt in diesem Zusammenhang rechtlich keinen Beförderungsgrund dar. Darauf weisen Dr. Dietmar Hoffmann, Leiter des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen, Mathias Hirsch, Leiter des Impfzentrums Ingelheim und Dr. Guido Scherer, Ärztlicher Leiter der Rettungsdienstbereiche Mainz-Rheinhessen und Bad Kreuznach gemeinsam hin und bitten hierfür die Bevölkerung um Verständnis.
Personen, die aufgrund eingeschränkter Mobilität nicht eigenständig zum Impfzentrum gelangen können, können vom Hausarzt oder von den mobilen Impfteams aufgesucht werden. Zudem besteht für Patientinnen und Patienten die Möglichkeit ein Taxi sowie Transporte privater Anbieter zu nutzen, um zu den Impfzentren oder Teststationen zu gelangen. In bestimmten Fällen kommen zudem die Krankenkassen für die Fahrtkosten auf, was allerdings individuell abzuklären ist. Des Weiteren gibt es verschiedenste Hilfsangebote und Bürgerbusse, die auch auf Gemeindeebene angeboten werden.
Zudem wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine akut mit dem Corona-Virus infizierte Person sowie enge Kontaktpersonen, die unter Quarantäne stehen, das Impfzentrum nicht zur Schutzimpfung betreten dürfen.