Neustadt an der Weinstraße – Der Verwaltungsstab der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Allgemeinverfügung, die anlässlich der Mandelblüte in diesem Jahr erlassen wurde, vorzeitig aufzuheben.
Ursprünglich wurde diese bis einschließlich Sonntag, 18. April 2021, verlängert. Eine Aufrechterhaltung der Allgemeinverfügung im Hinblick auf den derzeitigen Blütenstand wäre nicht mehr verhältnismäßig.
Die Verantwortlichen der BOS-Einheiten (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sind zufrieden und freuen sich, dass sich insbesondere Tagestouristen an die Vorgaben der vergangenen Wochen gehalten und sich in Gesprächen vernünftig gezeigt haben.
Die Vernunft der Bürgerinnen und Gäste sorgte dafür, dass es während der Blütenzeit zu keinen größeren Vorkommnissen oder Gefahrenlagen im Sperrgebiet der Mandelblüte kam. Zwar wurde bei wärmeren Temperaturen ein Anstieg der Besucherzahlen (darunter viele Tagestouristen) im betroffenen Gebiet festgestellt, dennoch verliefen die Wochenenden seitens der Ordnungsbehörde der Stadt Neustadt an der Weinstraße relativ ruhig. Zahlreiche Fahrzeuge konnten bereits an den besetzten Absperrschranken informiert und rechtzeitig zurückgewiesen werden. Während der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung anlässlich der Mandelblüte wurden im Sperrbereich circa 200 Verstöße gegen Feldwegsatzung, circa 10 Verfahren gegen das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit gemäß der 18. CoBeLVO, 12 Verfahren gegen die Kontaktbeschränkung gemäß der 18. CoBeLVO sowie 27 Verfahren gegen das Aufenthaltsverbot gemäß der Allgemeinverfügung zur Mandelblüte festgestellt.
Aus Sicht des Technischen Hilfswerks (THW) gab es ebenfalls keine besonderen Vorkommnisse an den Mandelblüten-Wochenenden. „Die Zusammenarbeit mit den anderen Einsatzeinheiten von Polizei und Feuerwehr war, wie immer, gut bis sehr gut“, lobte Richard Nickodemus, Pressesprecher des Technischen Hilfswerks, Ortsverband Neustadt an der Weinstraße.
Dieser Aussage schließt sich die Technische Einsatzleitung (TEL) an und bedankt sich für die tolle Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen und die gute Kooperation mit der Verwaltung. „Ein großes Lob geht an die meist verständnisvolle Bevölkerung“, betont Stefan Klein, Stadtfeuerwehrinspekteur.
Auch die Polizei zieht ein positives Fazit. Akzeptanzprobleme durch un- einsichtige Mandelblüten-Touristen gab es laut Katja Weickert, Leiterin der Polizeiinspektion, nur vereinzelt. Aufgrund des gemeinsamen Konzeptes von Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei konnten bereits vor den Wochenenden die Lage bewertet und entsprechende Maßnahmen getroffen werden. „Gemäß unserem Stufenkonzept und dem jeweiligen witterungsentsprechenden Besucheraufkommen wurde die Präsenz entsprechend angepasst“, betont sie.
Die Gesundheit der Anwohner in Gimmeldingen und die Gesundheit der Gäste standen von Anfang an im Vordergrund. „Wir Gimmeldinger sind froh, dass wir in diesem Jahr diese Maßnahmen ergriffen haben“, so Claudia Albrecht. Es sei besonders schwierig gewesen, als Dorf, das von Tourismus und Weinbau lebt, den Gästen sagen zu müssen, dass sie zuhause bleiben müssen, aber es sei ein wichtiger Schritt gewesen, zum Schutz der Bevölkerung. „Wir freuen uns schon auf das kommende Jahr, in dem wir hoffentlich alle wieder zusammen das Mandelblütenfest 2022 feiern können“, betont Albrecht.
Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße bedankt sich bei allen Helfern aller BOS-Einheiten für deren Einsatz und die Unterstützung. Ein Lob geht auch an die Bürger und Gäste für deren verständnis- und rücksichtsvolle Handeln.
Die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) hat – unabhängig von der Aufhebung der Allgemeinverfügung – weiterhin Bestand. Kontrollen (Kontaktbeschränkungen und Alkoholverbot in der Öffentlichkeit) erfolgen auch künftig durch die Ordnungsbehörde und die Polizei.
Zum Hintergrund:
Um Menschenansammlungen trotz der Absage des Mandelblütenfes- tes im Ortsteil Gimmeldingen in diesem Jahr zu vermeiden, hat die Stadt Neustadt an der Weinstraße, ergänzend zu der gültigen Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz, eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Diese trat am Freitag, 5. März 2021, in Kraft. Die Verfügung untersagte das Betreten und den Aufenthalt auf bestimmten Straßen und Flächen in und um Gimmeldingen zu tagestouristischen Zwecken.