Worms – Nach ausführlicher Beratung in der heutigen Corona-Verwaltungsstabsitzung hat sich die Stadt Worms dazu entschlossen, an ihrer derzeit gültigen Allgemeinverfügung festzuhalten. Grund dafür ist, dass die aktuelle Rechtslage bezüglich der Ausgangssperre nicht eindeutig ist.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz hat in den nächsten Tagen Verwaltungsgerichtsentscheidungen zu Allgemeinverfügungen zu prüfen, die zum einen die Ausgangssperren-Regelung für rechtmäßig und zum anderen für rechtswidrig erklärt haben.
Die Stadt Worms wartet daher die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz ab.