Landau – Der Landkreis Südliche Weinstraße hat ein neues Führungsteam im Katastrophenschutz. Bei der Wahl der beiden stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteure des Landkreises Südliche Weinstraße in der vergangenen Woche haben die sieben Wehrleiter des Landkreises Karsten Moock aus Leinsweiler und Michael Trautmann aus Annweiler gewählt. Sie bilden nun mit dem hauptamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Jens Thiele das Katastrophenschutz-Führungsteam.
Karsten Moock ist seit 1994 Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr und bekleidet das Amt des stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs seit 2013. Michael Trautmann, der seit 1980 in der Feuerwehr aktiv ist, tritt erstmalig dieses verantwortungsvolle Amt an. Die Neubesetzung war notwendig, weil der bisherige Stellvertreter Dirk Nerding nicht mehr zur Wahl stand. Er wurde im Oktober 2020 zum Wehrleiter der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gewählt.
„Ich freue mich, dass wir mit Karsten Moock und Michael Trautmann zwei gut ausgebildete und im Landkreis verwurzelte Führungskräfte für dieses wichtige Amt haben und die Wehrleiter beiden Kandidaten das Vertrauen ausgesprochen haben“, so Landrat Dietmar Seefeldt. „Ich wünsche beiden viel Erfolg in ihrer Amtszeit und freue mich auf die Zusammenarbeit.“
Auch der zuständige Kreisbeigeordnete Kurt Wagenführer gratulierte beiden Stellvertretern zu ihrer Wahl. „Der Katastrophenschutz im Landkreis ist gut aufgestellt und die Zusammenarbeit funktioniert auf allen Ebenen hervorragend, das zeigt auch das eindeutige Wahlergebnis des heutigen Abends.
Die offizielle Einführung in die neue Amtszeit und die Verabschiedung von Dirk Nerding als stellvertretendem Brand- und Katastrophenschutzinspekteur findet voraussichtlich im Spätsommer statt, wenn hoffentlich die Pandemiebekämpfung deutliche Fortschritte gemacht hat“, so Wagenführer.
Information:
Die bisherige Bezeichnung „Kreisfeuerwehrinspekteur“ wird durch die Bezeichnung „Brand- und Katastrophenschutzinspekteur“ abgelöst, wie dies nun im Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) vorgegeben ist.