Mannheim – Die geplante Anmietung und Herrichtung von Ersatzspielstätten für die Sparten Oper, Schauspiel und Tanz des Nationaltheaters Mannheim für die Dauer der Generalsanierung des Spielhauses am Goetheplatz war Gegenstand in der gestrigen Sitzung des Gemeinderats. Die Planung geht von einer Sanierungsdauer von fünf Jahren – von Mitte 2022 bis Mitte 2027 – aus. Die vom NTM ermittelten Miet- und Investitionskosten für den gesamten Sanierungszeitraum liegen bei 33,1 Millionen Euro, zuzüglich der Nebenkosten und der Allgemeinkosten der „Dezentralen Interimskonzeption“.
Diese Konzeption wurde durch den Gemeinderat verändert. Die Kosten von 1,2 Millionen Euro für die Anmietung des Rosengartens als Ersatzspielort wurden herausgerechnet, so dass 31,9 Millionen Euro für die Ersatzspielstätten mehrheitlich beschlossen wurden. In den Wortbeiträgen wurde deutlich, dass diese Summe eine Obergrenze darstellen soll.
Die Anmietung und Herrichtung der benötigten Ersatzspielstätten für das Nationaltheater muss vor dem eigentlichen Sanierungsbeginn, der für das 2. Halbjahr 2022 vorgesehen ist, erfolgen. Die Ausschreibung der Bauleistungen wird in einer Paketweise-Vergabe auf der Grundlage von Einzelgewerke-Ausschreibungen stattfinden, da der Bund als Fördermittelgeber eine klare Empfehlung für diese Ausschreibungsvariante gegenüber einer Generalunternehmervergabe ausgesprochen hat.
Allgemeinkosten für „Dezentrale Interimskonzeption“ sollen durch Einsparungen gedeckt werden
Die beschlossenen Miet- und Investitionskosten der Interimsspielstätten von 31,9 Millionen Euro sind nicht Bestandteil der bereits genehmigten Gesamtkosten von 247 Millionen Euro brutto zur Generalsanierung des Nationaltheaters und der Kosten für die im Vorfeld der Sanierung herzustellenden Infrastrukturinvestitionen für den Umbau des Probezentrums Neckarau, den Neubau des Zentrallagers und der temporären Auslagerung der Probebühnen für die Sparten Oper, Schauspiel und Junges NTM mit einem geschätzten Kostenvolumen von 40 Millionen Euro brutto, die ebenfalls bereits beschlossen sind.
Hinzu kommen Allgemeinkosten der Interimskonzeption in Höhe von derzeit geschätzt 900.000 Euro pro Jahr über den gesamten Interimszeitraum. Diese Kosten entstehen unter anderem durch das dezentrale Interimskonzept mit fünf verschiedenen Ersatzspielstätten, wodurch sich beispielsweise der Logistik- und Personalaufwand erhöhen. Hinzu kommt die notwendige temporäre Anmietung einer weiteren Lagerhalle bis zur Fertigstellung des Zentrallagers, bedingt durch den Wegfall der Bunkerfläche im Spielhaus. Die Finanzierung dieser Mehraufwendungen soll zum Teil durch eine Umwidmung von nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus dem Zuschuss „Projektorganisation“ und durch entsprechende Einsparungen im laufenden Betrieb erfolgen. Aufgrund finanziell begrenzter Ressourcen ist zur Deckung der Mehraufwendungen ein signifikanter Eigenbeitrag notwendig, der durch das Nationaltheater in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachdezernat durch entsprechende Maßnahmen – unter anderem durch Einsparungen im laufenden Betrieb, Verwendung nicht verbrauchter Zuschussmittel oder Sponsoring – und eigener Finanzierungsvorschläge zu erbringen ist.
Ehemaliges Kino auf Franklin als Ersatzspielstätte für die Sparten Schauspiel und Tanz vorgesehen
Das als Ersatzspielstätte für die Sparten Schauspiel und Tanz in Frage kommende, ehemalige Kinogebäude der U.S. Army auf dem Konversionsareal Franklin stand bereits leer und befindet sich im Eigentum der städtischen MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH (MWSP). Neben den Flächenerfordernissen an die Ersatzspielstätte werden für den Zeitraum der Generalsanierung weitere Flächen für ein standortnahes Tageslager mit rund 800 Quadratmetern Nutzfläche benötigt. Der weitgehend barrierefrei umgebaute Saal ist für circa 500 Zuschauerinnen und Zuschauer ausgelegt und soll mit reversiblen Einbauten eine größtmögliche Flexibilität für einen modernen Einsatz von Licht-, Bühnen- und Videotechnik bieten. Zur Kosten- und Terminsicherung erfolgt die bauliche Umnutzung seitens der MWSP durch einen Generalunternehmer, sodass der Betrieb zur Spielzeit 2022/2023 aufgenommen werden kann. Die Grundmiete für die anvisierten fünf Jahre beträgt insgesamt 9 Millionen Euro zuzüglich der Nebenkosten.
Für das in Spielortnähe erforderliche Lager liegt noch kein finaler Vertrag vor. Ein Mietpreisangebot für fünf Jahre von insgesamt 325.000 Euro zuzüglich der Nebenkosten wurde unterbreitet. Neben der Miete für das Gebäude sind für den Spielbetrieb weitere Investitionsmittel in Höhe von rund 740.000 Euro erforderlich, um unter anderem notwendige Anpassungen der bühnentechnischen Anlagen aus dem Spielhaus vorzunehmen, die erforderliche Erstausstattung und Möblierung anzuschaffen sowie den Aus- und Umzug aus dem Spielhaus in das Interim auf Franklin durchzuführen.
Mehrere Ersatzspielstätten sollen die Sparten Oper und Tanz (mit Orchester) aufnehmen
Der Pfalzbau Ludwigshafen eignet sich aufgrund seiner vorhandenen Bühnengröße und der bestehenden bühnentechnischen Ausstattung als einziger Veranstaltungsort in der näheren Umgebung als Ersatzspielstätte für die großen Werke des Mannheimer Repertoires der Sparten Oper und Tanz mit Orchester. Die Zeiträume der Nutzung sind definiert. Daraus ergeben sich mit den erforderlichen Proben- und Einrichtungszeiten circa 35 bis 40 Vorstellungstage pro Spielzeit, die für das NTM entsprechend einnahmerelevant sind. Neben einer Grundmiete soll eine verpflichtende Beistellung von Personal und eine Beistellung auf Anforderung vereinbart werden. Es ist mit einem zumindest knapp siebenstelligen Aufwand pro Spielzeit zu rechnen.
Die Konzeption des NTM sah vor, den Musensaal des Rosengartens Mannheim für ein konzertantes Programm der Oper sowie für Familienstücke zu nutzen. Dafür waren drei Terminblöcke pro Spielzeit vorgesehen, die, einschließlich der zugehörigen Probentage, im Durchschnitt 10 Tage umfassen würden. Das entspräche ca. 3-5 Vorstellungen pro Terminblock. Über einen Nutzungszeitraum von fünf Jahren mit jeweils drei Terminblöcken pro Spielzeit würde sich daraus ein Mietzins in Höhe von 1,2 Millionen Euro über den gesamten Nutzungszeitraum ergeben. Um die finanzielle Deckelung, die vom Gemeinderat beschlossen wurde, umsetzen zu können, soll die Nutzung des Rosengartens als Ersatzspielstätte limitiert werden. Das NTM soll weitere Ersatzspielstätten in den Mannheimer Stadtteilen ausfindig machen, um auch eine neue Klientel für das NTM zu begeistern.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Opernprogramms im Rokokotheater in Schwetzingen soll einen Mozart/Da Ponte-Zyklus, Werke aus dem Barock sowie Stücke aus der Moderne umfassen. Auch hier sind drei Terminblöcke pro Spielzeit vorgesehen, wodurch sich circa 18 Vorstellungen mit den dazugehörigen Proben und Einrichtungszeiten ergeben. Dies entspricht einem Mietzins in Höhe von circa 225.000 Euro über einen Nutzungszeitraum von fünf Jahren.
Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit des Pfalzbaus Ludwigshafen als Ersatzspielstätte für die Opernsparte wurde durch das NTM schon frühzeitig eine Machbarkeitsstudie für die Errichtung einer temporären Ersatzspielstätte – eines „Theaterzelts“ oder einer „Temporären Leichtbauhalle“ – als weitere feste Ersatzspielstätte in Mannheim in Auftrag gegeben. Das mit der Erstellung der Studie beauftragte Büro hat auf Grundlage verschiedener Faktoren, wie der längerfristigen Verfügbarkeit von städtischen Grundstücken, einer möglichen Innenstadtnähe und der vorhandenen Verkehrsanbindung, den Standort „Oktoberfestplatz“ (Theodor-Heuss-Anlage) mit den direkt angrenzenden Stellplätzen als grundsätzlich geeigneter Standort bewertet und empfohlen. Künstlerisch ist für diesen Standort ein so genannter Stagione-Betrieb mit klassischer Frontalbespielung und einem Orchestergraben vorgesehen. Aufgrund eines fehlenden Bühnenturms ergibt sich in Konsequenz daraus eine eingeschränkte künstlerische Verwandlungsmöglichkeit. Neben den Kosten für die Leichtbauhalle von 16 Millionen Euro zuzüglich der Nebenkosten über fünf Jahre sind grundsätzlich weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,36 Millionen Euro erforderlich, die – vergleichbar zum geplanten Interim der Schauspielsparte – auch für jede andere Ersatzspielstätte an diesem Standort anfallen würden.
Vonseiten der Fraktion Freie Wähler – Mannheimer Liste und der CDU-Gemeinderatsfraktion wurde angeregt, als Standort für die temporäre Ersatzspielstätte in Form einer Leichtbauhalle das Gelände der Baumhainhalle im Luisenpark zu nutzen. Der Oberbürgermeister, Dr. Peter Kurz, sagte eine entsprechende Prüfung zu. Diese darf jedoch keine zeitliche Auswirkung auf bereits laufende Verfahren und damit den Baubeginn der Leichtbauhalle haben.
„Die Generalsanierung des Nationaltheaters ist ein Großprojekt mit enormen logistischen Herausforderungen und einem Mehrwert für Mannheim. Die Projektleitung leistet eine exzellente Koordinationsarbeit, um alle erforderlichen Schritte im Zeitplan umzusetzen. Durch die angedachte Nutzung und Aufwertung des ehemaligen Kinos auf Franklin als Ersatzspielstätte wird nachhaltig in diesen neuen Stadtteil investiert – dadurch wird ein Grundstein für eine kulturelle Nachnutzung gelegt“, ist sich Kulturbürgermeister Michael Grötsch sicher.
Der Geschäftsführende Intendant des Nationaltheaters Marc Stefan Sickel: „Es freut mich, dass der Gemeinderat in seiner gestrigen Sitzung der von uns vorgelegten Interimskonzeption mit überwältigender Mehrheit zugestimmt hat. Dies zeigt, welche Bedeutung das Nationaltheater hat und ist ein klares Bekenntnis dafür, dass man auch in der Sanierungszeit Produktionen auf hohem künstlerischen Niveau ermöglichen möchte. Durch den für die Interimsspielstätten gewählten dezentralen Ansatz stehen wir zwar vor einer großen logistischen Herausforderung, sehen aber gleichzeitig eine enorme Chance darin, mit an die jeweiligen Spielstätten angepassten Konzepten die Stadt Mannheim und die Region zu bespielen und unser Publikum vielfältig zu erreichen.“