Haßloch – Die Obduktion des Leichnams ergab, dass eine Stichverletzung im Oberkörper todesursächlich war.
Der 26-jährige Beschuldigte wurde dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Dieser ordnete auf Antrag der Staatswanwaltschaft Frankenthal/Pfalz die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Die Ermittlungen zum genauen Ablauf und den Hintergründen der Tat dauern an.