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OB Steinruck weist auf Gleichstellung von Geimpften mit Getesteten hin
Für den Besuch mancher Einrichtungen ist nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes sowie nach der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (CoBeLVO) eine Testpflicht vorgesehen. Das bedeutet, dass Besucher der Eintritt nur gewährt wird, wenn sie ein negatives Testergebnis auf Sars-CoV-2 vorweisen können, das nicht älter als 24 Stunden ist. Aktuell gilt dies in Ludwigshafen zum Beispiel für den Besuch von Frisören, die Inanspruchnahme medizinischer Fußpflege und den Besuch des Wildparks. Laut der 19. CoBeLVO entfällt diese Testplicht bei symptomlosen, geimpften Personen, also Menschen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen. Ein vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der zweiten Impfung vor. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck weist deshalb darauf hin, dass auch in Ludwigshafen die Testpflicht für Geimpfte entfällt – unabhängig davon, wann es eine bundesweit einheitliche Lösung hierfür geben wird. Die Geimpften müssen ihre Impfung laut 19. CoBeLVO schriftlich oder elektronisch nachweisen. „Das Gesundheitsministerium des Landes Rheinland-Pfalz hat uns bestätigt, dass in diesem Fall Bundesrecht nicht Landesrecht bricht. Das aktuelle Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass bereits vorher bestandene Regelungen der Länder bezüglich Getesteten und Geimpften Bestand haben. Für Ludwigshafen gilt selbstverständlich neben der Bundesnotbremse die aktuelle Landesverordnung. Diese sieht, genau wie die 18. CoBeLVO, die Gleichstellung von Geimpften und Getesteten vor“, sagt die OB.
„Literatur bei Tisch – Tipps im Turm“ am 7. Mai wieder als Online-Veranstaltung
„Literatur bei Tisch – Tipps im Turm“, das gemeinsame Format der Stadtbibliothek und der Protestantischen Kirche für Ludwigshafen „Am Lutherplatz“, wird am Freitag, 7. Mai 2021 um 19.30 Uhr wieder als Online-Veranstaltung angeboten. Dabei kommen Interessierte ins Gespräch über Bücher, die sie besonders bewegt haben. Egal, ob Kochbuch, Krimi oder Klassiker: die einzige Bedingung ist, dass das Buch in der Stadtbibliothek Ludwigshafen ausgeliehen wurde. Eine Anmeldung zu dem Zoom-Meeting ist zwingend erforderlich unter E-Mail baerbel.baehr-kruljac@evkirchepfalz.de oder ines.arnold@ludwigshafen.de. Die Teilnahmegebühr entfällt. Ein Link mit dem Zugang zum Meeting wird rechtzeitig versandt. Für Rückfragen steht Ines Arnold von der Stadtbibliothek unter Telefon 0621 504-3301 zur Verfügung.
Platzverweis wegen Verstoßes gegen die Corona-Regeln
Ein Bürger meldete am Dienstagabend, 20. April, dass sich circa zehn Männer vor einem Gebäude in der Carl-Bosch-Straße aufhalten, Alkohol konsumieren und weder den vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten noch eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Als diese das eintreffende Dienstfahrzeug des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Ludwigshafen (KVD) erkannten, entfernten sie sich zügig in unterschiedliche Richtungen. Von zwei Personen konnten die Personalien aufgenommen werden. Sie wurden über die Corona-Regeln informiert und erhielten einen Platzverweis.
Sprechstunde des Ortsvorstehers Südliche Innenstadt
Die Sprechstunde des Ortsvorstehers der Südlichen Innenstadt, Christoph Heller, Mundenheimer Straße 220, am Donnerstag, 6. Mai 2021 findet nicht statt. Die Bürger können sich in der Zeit von 16 bis 18 Uhr telefonisch unter der Nummer 0171 5247720 an den Ortsvorsteher wenden.
Radarkontrollen für die Woche vom 3. Mai bis 9. Mai 2021
Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.
Montag, 3. Mai: Gartenstadt, Edigheim und Friesenheim; Dienstag, 4. Mai: Maudach, Mitte und Mundenheim; Mittwoch, 5. Mai: Nord, Oppau und Oggersheim; Donnerstag, 6. Mai: Pfingstweide, Rheingönheim und Süd; Freitag, 7. Mai: Ruchheim, West und Edigheim; Samstag, 8. Mai: Friesenheim, Gartenstadt und Maudach.
Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.