Kaiserslautern (ots) – Wer sicher unterwegs sein möchte, sollte auf die richtige Ausstattung seines Rades achten. Folgende Ausrüstungsteile sind nach der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesetzlich vorgeschrieben:
- Scheinwerfer vorne und
- Rückstrahler weiß, nach vorne wirkend (kann in Scheinwerfer integriert sein)
- Schlussleuchte rot, empfohlen mit Standlicht und Bremslichtfunktion und
- Rückstrahler rot, nach hinten wirkend
- Rückstrahler gelb, zwei pro Pedal, nach vorn und hinten wirkend
- Reflektierende Streifen weiß, ringförmig zusammenhängend an Reifenflanken oder Felgen oder in den Speichen des Vorder- und Hinterrads und/oder
- Speichenrückstrahler gelb, zwei je Laufrad
- Energiequelle Lichtmaschine, Batterie oder Akku
- Bremsen zwei, unabhängig voneinander wirkend
- Klingel wirkungsvoll und helltönend |elz