Frankfurt (ots) – Am Samstag, 15.05.2021, fand ab 15:30 Uhr an der Hauptwache eine Kundgebung unter dem Motto „73 Jahre Nakba – Die fortlaufende Vertreibung in Palästina“ statt. Die Veranstaltung wurde von der Versammlungsbehörde am Freitag, 14.05.2021, zunächst verboten. Die Anmelderin stellte beim Verwaltungsgericht Frankfurt einen Eilantrag, das das Verbot aufhob.
In der Spitze nahmen ca. 2.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Veranstaltung teil. Die Veranstaltung verlief friedlich; allerdings waren fortwährend Verstöße gegen die Auflagenverfügung feststellbar. Insbesondere wurden Mindestabstände unterschritten. Die Versammlungsleiterin wurde mehrfach durch die Polizei aufgefordert, auf die Einhaltung der Verfügung hinzuwirken. Da sie erkennbar keine Einwirkungsmöglichkeiten mehr auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Ort hatte, wurde die Versammlung gegen 18:00 Uhr durch die Polizei aufgelöst.
Parallel fand an der Hauptwache eine Gegenkundgebung unter dem Motto „Solidarität mit Israel“ statt. Hier nahmen in der Spitze ca. 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil; der Gegenprotest nahm einen friedlichen Verlauf. Um 17:30 Uhr wurde die Versammlung durch den Versammlungsleiter beendet.
Beide Veranstaltungen wurden durch die Polizei kommunikativ begleitet und es wurde auf die Einhaltung der Auflagenverfügung hingewiesen.
Im Nachgang näherten sich ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Nakba-Versammlung zügig der Westendsynagoge. Die Personengruppen wurden durch Polizeikräfte angehalten, kontrolliert und im Nachgang mit Platzverweisen belegt.