Neustadt an der Weinstraße – Aufgrund der zuletzt deutlich gesunkenen 7-Tage-Inzidenz auf einen Wert von 22,5 (Stand 27. Mai 2021, 8 Uhr) wird die Maskenpflicht in der Fußgängerzone der Stadt Neustadt an der Weinstraße mit Ablauf des Samstag, 29. Mai 2021, aufgehoben. Bis dahin besteht sie weiterhin von 10 bis 18 Uhr.
Oberbürgermeister Marc Weigel teilt mit, dass die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung ihren Zweck erfüllt hat, nun jedoch die Zeit gekommen ist, diese aufzuheben. Trotz der weiteren Lockerungen appelliert Weigel an die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt, die nach wie vor geltenden Abstandsregeln einzuhalten.
Eine Maskenpflicht unter freiem Himmel besteht gemäß der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz weiterhin während des Wochenmarktes auf dem gesamten Marktplatz sowie in Wartesituationen vor Geschäften.
Für kommende Woche hat die Landesregierung weitere Lockerungen angekündigt. Die dritte Stufe des „Perspektivplans“ soll ab Mittwoch, 2. Juni 2021, unter anderem die Öffnung von Freibädern erlauben. Auch Jugendfreizeiten mit Übernachtung sollen dann wieder möglich werden. Zusätzlich sind weitere Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur vorgesehen. Details hat die Landesregierung jedoch noch nicht genannt.
Rheinland-Pfalz: 21. Corona-Bekämpfungsverordnung ab 21. Mai 2021 gültig