Kreis Germersheim: Weitere Lockerungen ab Freitag, 28. Mai 2021

Inzidenzwert im Kreis Germersheim an fünf Werktagen unter 50

Germersheim – Der für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie ausschlaggebende offizielle Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist im Kreis Germersheim an fünf Werktagen in Folge unter 50 geblieben. Das bedeutet, dass ab kommenden Freitag (28. Mai) für die Menschen im Landkreis weitere Lockerungen möglich werden.

Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich erleichtert über die positive Entwicklung: „Die Entbehrungen in den vergangenen Monaten waren für viele von uns immens. Dass sich die Fallzahlen von Menschen, die sich mit dem Coronavirus infizieren wieder rückläufig sind, das konnte nur gelingen, weil sich die allermeisten Bürgerinnen und Bürger vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben. Dafür bedanke ich mich bei allen, die ihren Teil hierzu beigetragen haben – mahne aber auch zur Vorsicht und bitte darum, jetzt nicht nachlässig zu werden und weiterhin die bekannten AHA-Maßnahmen strikt einzuhalten.“

Die Kreisverwaltung wird im Laufe des Tages in einer offiziellen Bekanntmachung auf die neuen Regelungen hinweisen, die sich an den Vorgaben der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz orientieren (21. CoBeLVO) und im Wesentlichen die folgenden Lockerungen beinhalten:

  • Der Probenbetrieb für Chöre oder Orchester ist in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen sowie zusätzlich einer leitenden Person im Außenbereich wieder zulässig. Es gilt auch hier das Abstandsgebot.
  • Im Amateur- und Freizeitsport ist die kontaktlose Sportausübung im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen (max. 20 Kinder unter 15 Jahren) nebst einer das Training leitenden Person zulässig.
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen sind unter Auflagen geöffnet. Es gelten Abstandsgebot, Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung, Reservierungs- und Testpflicht.
  • Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen sind auch im Innenbereich geöffnet, Konzertveranstaltungen also wieder möglich (bis zu 100 Personen, Abstandgebot und Sitzzuordnung, Kontakterfassung, Masken- und Testpflicht).
  • Gastronomische Betriebe können ihre Innenbereiche für die Gäste öffnen. Es gelten auch hier Reservierungs- und Testpflicht sowie die Pflicht der Kontakterfassung. Gestattet sind Zusammenkünfte von Angehörigen des eigenen Hausstandes oder zusätzlich einer Person eines weiteren Hausstandes (maximal fünf Personen).

„Ich weiß, dass sich viele Menschen fragen, ab wann es denn wieder möglich sein wird, sich mit Freunden oder mehreren Familienmitgliedern zu verabreden. Wann Feste wieder erlaubt sind und beispielsweise für Familienfeiern die gastronomischen Betriebe ihre Restaurants oder Hotelbetriebe ohne Einschränkungen öffnen können. So lange allerdings für das Land die Corona Bekämpfungsverordnung Gültigkeit hat, wird dies alles nicht möglich sein. Wie es schließlich am 2. Juni weiter geht, wenn die derzeit gültige Verordnung außer Kraft tritt, das sollte das Land möglichst frühzeitig kommunizieren“, appelliert Landrat Brechtel in Richtung Mainz. Er unterstützt weiterhin das Ansinnen vieler Bürgermeister- und Landratskollegen für Hüttenbetriebe die Selbstbedienung erneut zu gestatten – bis heute hat Mainz auf diese Forderung nicht reagiert.

Menschen mit einer vollständigen Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt oder einer genesenen Covid19-Erkrankung, sind von der Testpflicht ausgenommen. Und überall dort, wo Kontakte erfasst werden müssen, können Gewerbetreibende inzwischen auch die Luca-App nutzen und anbieten.


Wir berichteten:

Rheinland-Pfalz: 21. Corona-Bekämpfungsverordnung ab 21. Mai 2021 gültig


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