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Rathaus, Bürgerämter und Verwaltungsgebäude der Stadt für Publikumsverkehr geöffnet – Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygienevorgaben in allen Gebäuden
Die niedrigen Corona-Infektionszahlen in Heidelberg ermöglichen die Wiederöffnung des Rathauses und der weiteren städtischen Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr. Die Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg stehen Bürgerinnen und Bürgern damit ab sofort auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen zur Verfügung. Termine sind möglich. Anliegen können weiterhin auch telefonisch und per E-Mail mit den städtischen Ämtern und Dienststellen geklärt werden sowie über die Online-Formulare auf der städtischen Internetseite www.heidelberg.de/formulare.
Bürgerämter, Führerscheinstelle und Kfz-Zulassungsstelle
Die Bürgerämter sind bereits seit mehreren Wochen für den Publikumsverkehr geöffnet. Für die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle können online Termine unter https://tevis-online.heidelberg.de vereinbart werden („Bürgerdienste“ anklicken). Bürgerinnen und Bürger ohne Terminvereinbarung müssen hier mit längeren Wartezeiten rechnen. Es muss mit Wartezeiten gegebenenfalls auch vor dem Dienstgebäude gerechnet werden. Die Bürgerämter sind bis Freitag, 4. Juni, täglich in der Zeit zwischen 12 und 13 Uhr geschlossen. Ab Montag, 7. Juni 2021, sind die Bürgerämter wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.
Maskenpflicht, Hygiene- und Abstandsvorschriften in allen Gebäuden
In allen städtischen Gebäuden gilt eine Maskenpflicht. Die Hygiene- und Abstandsvorschriften sind einzuhalten. Ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis ist für den Zutritt nicht erforderlich.
Weitere Informationen wie etwa Kontaktdaten gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.heidelberg.de/coronavirus > „Bürgerservice in Zeiten von Corona“, auf den Internetseiten der einzelnen Ämter und Dienststellen sowie telefonisch über die städtische Corona-Informationshotline 06221 321 8212 und beim Bürgerservice unter 06221 58-10580.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wasserversorgungsbeiträgen ist da – Beiträge sind unzulässig, wenn Vorteil länger als
20 Jahre besteht / Heiß: „Endlich Rechtsklarheit“
Das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen Wasserversorgungsbeiträge ein Urteil gefällt. Demnach ist die nachträgliche Erhebung nicht mehr zulässig, wenn der Vorteil – also die Möglichkeit zum Wasseranschluss – seit 20 Jahren oder länger besteht. Solche Beiträge müssen rückerstattet werden. Entschieden wurde damit eine seit 2015 anhängige Verfassungsbeschwerde aus einer anderen Gemeinde in Baden-Württemberg, in der nachträglich Wasserversorgungsbeiträge erhoben wurden. Das Urteil ist auf die Heidelberger Situation übertragbar.
Die Stadt Heidelberg hat 2010 die zuvor privatrechtlich organisierte Wasserversorgung auf eine öffentlich-rechtliche Finanzierung umgestellt und eine Beitragssatzung erlassen. Auf deren Basis musste sie Ende 2014, nach Aufforderung durch die Gemeindeprüfungsanstalt, für rund 1.300 Grundstücke nachträglich einen Wasserversorgungsbeitrag festsetzen. Dies betraf unbebaute Grundstücke, aber auch Garagen und Stellplatzgrundstücke mit einem Wasseranschluss oder einer Anschlussmöglichkeit. Insgesamt wurden rund 3.100 Beitragsbescheide versendet. Gegen etwas mehr als die Hälfte wurde Widerspruch erhoben. Zunächst hatte die Stadt von der Vollstreckung abgesehen, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, 2019 musste sie aber nach damals geltender Rechtslage die Beiträge einfordern.
Das jetzige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ordnet die Lage neu. Eine Beitragserhebung mehr als 20 Jahre, nachdem ein Vorteil entstanden ist, verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes: „Je weiter dieser Zeitpunkt bei der Beitragserhebung zurückliegt, desto mehr verflüchtigt sich die Legitimation zur Erhebung solcher Beiträge“, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung.
„Wir haben lange auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewartet“, so Finanzbürgermeister Hans-Jürgen Heiß: „Jetzt haben die Betroffenen und auch wir als Stadt endlich Rechtsklarheit: Wenn die Anschlussmöglichkeit seit 1994 oder länger bestand, ist der Wasserversorgungsbeitrag unzulässig. Wir werden deshalb dem Gemeinderat vorschlagen, allen Betroffenen die Beiträge zurückzahlen – unabhängig davon, ob sie Widerspruch eingelegt haben oder nicht. Auch alle offenen Widersprüche, die eine Anschlussmöglichkeit jünger als 1994 betreffen, werden wir nochmal gründlich prüfen, ob andere Gründe für eine Abhilfe vorliegen. Die Bearbeitung wird allerdings etwas Zeit brauchen, hierfür bitte ich alle Betroffenen um etwas Geduld.“
Ergänzend: Informationen zu den Rechtsgrundlagen sowie allgemeine Informationen zum Wasserversorgungsbeitrag finden Sie unter www.heidelberg.de/wasserbeitrag.
Umbau des Czernyrings: Lückenschluss im Bereich Czernybrücke
Der Umbau des Czernyrings in der Bahnstadt schreitet zügig voran. Jetzt ist ein weiteres wichtiges Etappenziel erreicht: Der Lückenschluss im Bereich der Czernybrücke wurde fertiggestellt. Am morgigen Freitag, 28. Mai 2021, kann die Verkehrsfreigabe erfolgen. Dann stehen zwischen Czernybrücke und Wasserturm für den Autoverkehr wieder zwei Spuren pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Auch die selbstständig geführten Radwege und Gehwege in dem Abschnitt sind fertig und können ab Freitag genutzt werden.
Die Arbeiten für den Lückenschluss liefen seit Mitte 2020. Insgesamt wurden 2.500 Quadratmeter Asphaltflächen sowie 825 Quadratmeter Pflasterflächen für den Rad- und Gehweg hergestellt. Das umfasst auch die neue Einmündung zur Maria-Mitchell-Straße, der Erschließungsstraße ins künftige Kopernikusquartier. Hinzu kommen rund hundert Meter neu verlegter Kanal, rund 3.000 Meter Leerrohre für Strom und Beleuchtung, die neue Straßenentwässerung, Ampeln, Markierungen und Beschilderung sowie zehn Baumpflanzgruben. Die Bäume selbst sollen voraussichtlich im Herbst 2022 gepflanzt werden, zusammen mit denen am Max-Planck-Ring. Insgesamt werden 47 Bäume im Czernyring und Max-Planck-Ring gepflanzt.
Mit dem Lückenschluss ist der Czernyring zwischen Czernybrücke und Hauptbahnhof in beide Richtungen durchgängig zweispurig befahrbar. Als nächstes stehen die Arbeiten im Bereich der Montpellierbrücke an: Voraussichtlich ab Ende 2021 kann mit dem Umbau der „Schere West“, also des Czernyring-Unterfliegers westlich der Montpellierbrücke begonnen werden. Dieser wird in beide Richtungen befahrbar gemacht. Auch der neue Gehweg im Czernyring entlang des künftigen Europaplatzes muss noch angelegt werden. Hiermit wird begonnen, sobald die Hochbauarbeiten auf den angrenzenden Baufeldern abgeschlossen sind. Solange muss der Geh- und Radweg auf der Südseite des Czernyrings zwischen Grüner Meile und Einsteinstraße genutzt werden. Als letzter Abschnitt erfolgt frühestens Ende 2022 der Umbau des Knotens Montpellierbrücke zwischen Gleisdreieck und Haltestelle Montpellierbrücke.
Stadt sucht Pflegefamilien für Kinder
Das Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg sucht derzeit wieder Familien oder Paare, die bereit und in der Lage sind, einem Kind in Notsituationen vorübergehend oder auf Dauer ein Zuhause zu geben. Die Eltern der Kinder zwischen null und sechs Jahren befinden sich in schwierigen Lebenssituationen oder Krisen. In Einzelfällen ist eine Rückkehr des Kindes in seine Familie nicht mehr möglich. Eine Pflegefamilie sollte Krisenerfahrung und Lebensfreude besitzen sowie das Interesse, eine Herausforderung anzunehmen. Die Stadt bietet eine individuelle und ausführliche Begleitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestellenvermittlung und -betreuung sowie eine finanzielle Vergütung. Nähere Auskünfte erhalten Interessierte bei Katie Gackenheimer, Telefon 06221 58-37770, sowie im Internet unter www.heidelberg.de/pflegekinder.
Heidelberger Kultursommer: Kulturstiftung des Bundes gibt grünes Licht – Sommerfestival „Lust4Live“ vom 9. bis 18. Juli
Die Stadt Heidelberg, die Heidelberg Marketing GmbH und das Theater und Orchester Heidelberg realisieren gemeinsam ein Sommerfestival in der Stadt. Das Vorhaben wird von der Kulturstiftung des Bundes mit bis zu 500.000 Euro unterstützt, wie diese am Mittwoch, 26. Mai 2021, bekanntgab. Vom 9. bis 18. Juli 2021 wird es unter dem Titel „Lust4Live“ an verschiedenen Orten in der Stadt Open-Air-Bühnen geben, die von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern verschiedener Sparten sowie von Kultureinrichtungen bespielt werden. Die Veranstaltungen sollen kostenfrei sein. Veranstalter ist die Heidelberg Marketing GmbH. Das Gesamtprogramm wird von einer Kommission kuratiert, die sich zusammensetzt aus dem künstlerischen Leiter und Intendanten des Theaters und Orchesters Heidelberg Holger Schultze, Dramaturgin Lene Grösch, Dr. Andrea Edel, Leiterin des städtischen Kulturamtes, Cora Malik, Leiterin des Karlstorbahnhofs, und Uschy Szott, Mitarbeiterin im Haus der Jugend. Die Künstler*innenversammlung erhält ein eigenes Programmfenster, das sie frei kuratieren kann. Unabhängige Kulturveranstalter tragen auf eigenen kleinen Bühnen ihr Programm bei.
Bürgermeister Wolfgang Erichson, Dezernent für Kultur, Bürgerservice und Kreativwirtschaft: „Nach einer langen Phase des Wartens und Entbehrens werden endlich wieder Live-Auftritte von freischaffenden Heidelberger Künstlerinnen und Künstlern in Heidelberg möglich. Es freut mich sehr, dass unser Zuschussantrag bei der Kulturstiftung des Bundes erfolgreich war und wir nun ein vielfältiges Sommerbühnenprogramm realisieren können. Damit können wir vielen der in Heidelberg lebenden freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten – zur Freude der Bürgerinnen und Bürger – die Möglichkeit geben, sich zu präsentieren.“
Mathias Schiemer, Geschäftsführer der Heidelberg Marketing GmbH: „Wir freuen uns, ein Teil des Ganzen zu sein und wir werden mit unserem Team die Verantwortung des Veranstalters übernehmen. Meine Event-Mannschaft wird dafür Sorge tragen, dass die Auftretenden einen professionellen Auftritt erhalten, den sie verdient haben. Gerade nach oder während dieser lähmenden Zeit der Pandemie. Wir freuen uns für jeden, der wieder sein Können zeigen kann!“
Holger Schultze, Intendant des Theaters und Orchesters Heidelberg: „In Heidelberg leben besonders viele hervorragende freischaffende Künstler*innen aller Sparten, mit denen das Theater und Orchester Heidelberg sehr gerne und bei vielen Gelegenheiten zusammenarbeitet. Ich freue mich darauf, ein reichhaltiges Bühnenprogramm mit vielen Mitwirkenden der Heidelberger Künstlerszene zu gestalten, das die Vielfalt der Kunstproduktion in Heidelberg präsentiert.“
Zehn Tage lang werden zwei Bühnen an öffentlichen Plätzen sowie kleine Bühnen von Kulturveranstaltern Kunst-Akteurinnen und -Akteuren eine künstlerische Plattform geben. Hinzu kommt eine mobile Pop-up-Bühne als Kultur-Truck, der im Verlauf des Festivals verschiedene Stadtteile Heidelbergs besucht. Jede der beiden festen Bühnen hat einen eigenen inhaltlich-künstlerischen Schwerpunkt – von Klassik über zeitgenössische Musik bis hin zu darstellender Kunst, Literatur und Film –, während die mobile Bühne einen Cross-Over-Kontrapunkt bildet. Auf allen Bühnen werden professionelle freie Künstlerinnen und Künstler auftreten sowie Beiträge der öffentlichen und freien Kultureinrichtungen zu erleben sein.
„Künstler*innenversammlung“ unterstützt das Vorhaben
Im November 2020 wurde vom Kulturamt Heidelberg die bundesweit erste „Künstler*innenversammlung“ für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler aller Sparten ins Leben gerufen. Seitdem hat sich die Heidelberger „Künstler*innenversammlung“ vielfach getroffen, Kunstprojekte entwickelt und eigene Sprecher installiert, die die Interessen der freischaffenden Künstler vertreten. Bei der Erstellung des Zuschussantrags war die Heidelberger „Künstler*innenversammlung“ beteiligt. Es wurde ein Open Call verschickt, auf den sich zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten Heidelbergs gemeldet haben, die am Sommerbühnenprogramm mitwirken möchten.
Weitere Informationen zum Programm, zu den Festivalorten und weitere Details werden demnächst bekannt gegeben. Die Künstler und Kultureinrichtungen, die sich auf den Open Call hin beim Kulturamt gemeldet haben und deren Beiträge in den Zuschussantrag an die Kulturstiftung des Bundes aufgenommen wurden, werden von Heidelberg Marketing kontaktiert. Von telefonischen Nachfragen ist daher bitte abzusehen.