Dreister Betrugsversuch- Seniorin lässt sich nicht einschüchtern
Genau richtig verhielt sich am Mittwoch um 13:10 Uhr eine 82-jährige Frau, die einer besonders dreisten Form der Betrugsmache „Falscher Polizeibeamter“ zum Opfer fiel. Sie erhielt einen Anruf eines unbekannten Mannes, der sich mit „Polizei Speyer“ meldete. Er behauptete, ihr Sohn sei verunglückt und habe eine andere Person „totgefahren“. Trotz dieser schockierenden Nachricht erkannte die 82-Jährige sofort die Betrugsmasche und gab keinerlei persönliche oder finanzielle Daten preis. Mit der Äußerung, dass ihn die Polizei zurückrufen werde, beendete sie umgehend das Gespräch. Durch das vorbildliche Verhalten der Seniorin konnte ein finanzieller Schaden verhindert werden. Sollten Sie in eine ähnliche Situation kommen und nur geringe Zweifel hegen, dann beenden Sie das Gespräch und rufen die Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Seien sie grundsätzlich misstrauisch. Die Polizei wird Ihnen solche Nachrichten nicht am Telefon überbringen und Sie niemals um Geldbeträge bitten.
Einbruch in Firmenräume – Zeugenaufruf
Unbekannte brachen in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, vermutlich gegen 02:15 Uhr, in die Räumlichkeiten einer in der Auestraße ansässigen Firma ein und entwendeten Bargeld sowie diverse Gegenstände. Die Schadenshöhe wird derzeit noch ermittelt. Es werden Zeugen gesucht, die insbesondere in der Tatnacht oder in den Tagen zuvor verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Auestraße beobachtet haben. Hinweise nimmt die Polizei Speyer unter der Tel. 06232/137-0 oder per Email an pispeyer@polizei.rlp.de entgegen.
Verdacht auf Fahrt unter Dogeneinfluss
Im Verdacht unter Drogenbeeinflussung einen PKW geführt zu haben, stand am Mittwoch ein 38-Jähriger. Das Fahrzeug des Mannes wurde zuvor um 16:30 Uhr auf dem Mitfahrerparkplatz in der Schifferstadter Straße durch eine Polizeistreife kontrolliert. Da die Beamten drogentypische Auffälligkeiten bei dem Fahrer feststellten, untersagten sie ihm die Weiterfahrt und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen.