Körperverletzung
Bingen
Bingen, 31.05., Bingerbrücker Straße, 15:10 Uhr. Über den Notruf teilten zwei Alkoholisierte mit, dass einer von ihnen soeben von einem Mann geschlagen worden war. Als die Streife nach kurzer Suche den ebenfalls stark alkoholisierten und amtsbekannten 46-Jährigen auf einer Bank antraf, verhielt sich dieser aggressiv den Beamten gegenüber. Ein weiterer Zeuge berichtete, dass der Mann schon seit längerem Leute anpöbelte. Er hatte auch die Tat gegen den Anrufer beobachtet. Der Beschuldigte erhielt einen Platzverweis, welchem er auch nachkam.
Sachbeschädigung
Bingen
Gensingen, 30.05., Am Kieselberg, 09:00 Uhr. Unbekannte beschädigten die Holztür eines abgestellten Imker-Anhängers. Außerdem blockierten sie die Klappen und sperrten die Insekten damit ein. In Folge dessen verendeten einige der Bienen.
Verkehrsunfall mit Personenschaden und Hubschraubereinsatz
Oppenheim
Eine 63-jährige Fahrradfahrerin aus Eimsheim befährt die Straße „In den Weingärten“ aus Richtung des Kauflands kommend in Fahrtrichtung Rheinstraße. Währenddessen befährt eine 76-jährige PKW-Fahrerin aus Oppenheim die Straße „Im Herrenweiher“ aus Richtung Stadtbad kommend. An der Kreuzung „In den Weingärten /Im Herrenweiher missachtet die Radfahrerin die Vorfahrt, sodass es im Kreuzungsbereich zur Kollision kommt. Hierdurch wird die Radfahrerin schwerverletzt und in ein Krankenhaus verbracht. Der zwischenzeitlich auf der B9 gelandete Hubschrauber kommt nicht zum Einsatz.
Mainz-Neustadt, Rollerfahrer mit über 2 Promille unterwegs
Mainz-Neustadt – Montag, 31.05.2021, 22:45 Uhr
Durch einen Verkehrsteilnehmer wird der Mainzer Polizei am gestrigen Montagabend
gegen 22:45 Uhr, ein vermutlich betrunkener Rollerfahrer in der Mainzer-Neustadt
gemeldet. Demnach befuhr ein 40-Jähriger mit seinem Roller die Boppstraße in
Mainz. Hierbei nahm er nicht nur die gesamte Fahrbahnbreite in Anspruch, sondern
fuhr auch starke Schlangenlinie. Beim Abbiegen in Richtung Goetheunterführung
verlor der Mann schließlich mit seinem Fahrzeug das Gleichgewicht und stürzte zu
Boden. Er blieb dabei glücklicherweise unverletzt, hob seine Roller auf und
setzte seine Fahrt unbeirrt fort. Eine hinzugerufene Polizeistreife konnte den
Mann schließlich anhalten und kontrollieren. Der Eindruck seiner Fahrweise und
starker Atemalkoholgeruch bestätigten sich letztendlich in einem Atemalkoholwert
von knapp 2,4 Promille. Der Fahrer
Weltfahrradtag – Mit den Tipps der Polizei Rheinland-Pfalz
kommen Sie sicher und entspannt ans Ziel (FOTO)
Mainz – Fahrradfahren ist aktuell so angesagt wie nie zuvor. 2018 haben
die Vereinten Nationen den 3. Juni zum Weltfahrradtag erklärt. Damit soll die
Bedeutung des Fahrrads für die Gesundheit der Menschen, die Lebensqualität in
den Städten und der weltweite Klimaschutz herausgestellt werden.
Viele Menschen haben in der Corona-Krise das Rad für sich neu entdeckt – das ist
grundsätzlich eine positive Entwicklung, allerdings ist das Verletzungsrisiko
auf dem Rad höher, da Zweiradfahrer ohne „Knautschzone“ unterwegs sind.
Laut Unfallstatistik ereigneten sich 2020 in Rheinland-Pfalz insgesamt 3.489
Fahrradunfälle. Davon sind 10 Radfahrende tödlich verunglückt und 519 schwer
verletzt worden. (Vergleichszeitraum 2019: 3.347 Fahrradunfälle, davon 496
Schwerverletzte, 20 Todesfälle).
Ein sicherheitsbewusstes Verkehrsverhalten, Rücksichtnahme, Verständnis und
Respekt von und gegenüber Radfahrern sind daher besonders wichtig!
Egal ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Supermarkt oder zum nächsten Ausflugsziel –
mit den folgenden Tipps der Polizei Rheinland-Pfalz sind Sie entspannt und
sicher auf zwei Rädern unterwegs:
- Achten Sie auf ein verkehrssicheres Zweirad.
- Sehen und gesehen werden: Eine einwandfrei funktionierende
Beleuchtungsanlage mit Nabendynamo und LED-Technik sowie
reflektierende Elemente an Kleidung und Taschen erhöhen die
Sicherheit im Straßenverkehr um ein Vielfaches. - Tragen Sie einen geeigneten Helm, um Ihren Kopf vor schweren
Verletzungen zu schützen. - Fahren Sie vorausschauend, seien Sie stets bremsbereit und
beachten Sie den toten Winkel beim Abbiegen von Fahrzeugen. - Vergewissern Sie sich, dass die Bremsanlage Ihres Rades
funktionstüchtig ist. - Benutzen Sie ausschließlich Fahrbahnen, die für Fahrräder
geeignet und zugelassen sind. - Umfahren Sie keine rote Ampel mit dem Fahrrad. Dies stellt nicht
nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern birgt zusätzlich ein
hohes Unfallrisiko für Sie und andere Verkehrsteilnehmer. - Steigen Sie an Fußgängerüberwegen von Ihrem Fahrrad ab, um
diesen für alle erkennbar, bevorrechtigt und sicher überqueren
zu können. - Verzichten Sie in Ihrem und im Sicherheitsinteresse anderer auf
Alkohol und Drogen auch beim Radfahren. - Das Einnehmen von Medikamenten vor der Teilnahme am
Straßenverkehr sollten Sie mit Ihrem Arzt absprechen. - Telefonieren Sie nicht während der Fahrt. Ihr Leben ist zu
kostbar, um es durch ein Telefongespräch zu gefährden. - Verzichten Sie auf die Benutzung von Kopfhörern. Durch das
Tragen eines Kopfhörers können Sie die Verkehrsgeräusche nicht
mehr störungsfrei wahrnehmen. - Schließen Sie Ihr Fahrrad stets mit einer geeigneten
Fahrradsicherung an einem festen Gegenstand an – auch in
Fahrradabstellräumen. Nur besonders massive Bügel- oder
Panzerkabelschlösser sind tatsächlich geeignet. - Um die Infektionsgefahr durch das Corona-Virus gering zu halten,
meiden Sie Fahrten in der Gruppe. - Halten Sie sich bei Pausen nicht in Personengruppen auf und
halten Mindestabstände zu anderen ein.
Die Polizei Rheinland-Pfalz wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt!
Fahrer von Klein-LKW unter Drogeneinfluss
Rheinhessen/Gau-Bickelheim – Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle
stellten Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim bei einem 29-jährigen
Fahrer eines Klein-LKW Drogeneinfluss fest. Die Polizisten überprüften den
Fahrer am 31.05.2021 gegen 17:10 Uhr an der A 61 bei Gau-Bickelheim. Der
29-Jährige zeigte bei der Überprüfung Anzeichen auf Drogeneinfluss und räumte
auch ein, vor einigen Tagen einen Joint geraucht zu haben. Für den 29-Jährigen
war die Fahrt beendet. Er musste zur Blutprobe mit zur Dienststelle. Er muss nun
mindestens mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen sowie mit einer
Strafanzeige.