Ludwigshafen: Stadtnotizen 02.06.2021

Ludwigshafen – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


Arbeiten auf den Hochstraßen schränken zeitweise Verkehr ein

Wegen Arbeiten an den Brückenkappen ist der Verkehr auf der Hochstraße Nord in Höhe der Heinigstraße Fahrrichtung Bad Dürkheim von Montag, 7. Juni, bis Samstag, 10. Juli 2021, zeitweise eingeschränkt. Das gilt auch für die Abfahrten in die Heinigstraße.

In einem ersten Bauabschnitt vom 7., bis 12. Juni, wird die Fahrbahn auf eine Fahrspur in Fahrrichtung Bad Dürkheim eingeengt. In der Zeit vom 21. Juni, bis 3. Juli wird im zweiten Bauabschnitt die Abfahrt zur Heinigstraße von Bad Dürkheim kommend gesperrt. Vom 5., bis 10. Juli, ist es nicht möglich, aus der Heinigstraße die Auffahrt in Fahrtrichtung Bad Dürkheim zu nutzen. Für die Bauabschnitte zwei und drei ist eine Umleitung über den Hemshofkreisel ausgeschildert.

Weiterhin muss die Pylonbrücke wegen einer Bauwerksprüfung am Dienstag, 15., und Mittwoch, 16. Juni, jeweils an einem Tag in Fahrtrichtung Bad Dürkheim und in Fahrtrichtung Mannheim gesperrt werden.

Beide Maßnahmen wurden so koordiniert, dass Verkehrsbeschränkungen jeweils nur auf der Hochstraße Nord und Süd zu erwarten sind.

Der Bereich Tiefbau bittet, für die durch die Maßnahmen verursachten Beeinträchtigungen und Einschränkungen um Verständnis.


VHS geschlossen

Die Volkshochschule im Bürgerhof am Freitag, 4. Juni 2021, geschlossen.

Die Online-Kurse finden wie gewohnt statt.


Ortsvorsteherbüro Oppau geschlossen

Das Ortsvorsteherbüro Oppau, ist in der Zeit von Montag, 14. Juni 2021, bis Freitag, 2. Juli 2021, geschlossen.

Die erste telefonische Sprechstunde des Ortsvorstehers findet am Dienstag, 15. Juli 2021, statt.


OB Steinruck: „Wir brauchen einen neuen gesellschaftlichen Dialog“

Aufgrund der kontinuierlich gesunkenen Sieben-Tages-Inzidenzwerte bei den Corona-Infektionen im Stadtgebiet lockert Ludwigshafen die zuvor geltenden Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie. Die Lockerungen orientieren sich ab Donnerstag, 3. Juni 2021, am Perspektivplan Rheinland-Pfalz sowie der ab 2. Juni 2021 geltenden jüngsten Landesverordnung. „Wir sind sehr froh darüber, dass die Inzidenzzahlen auch in Ludwigshafen nun kontinuierlich sinken. Mein Dank gilt allen, die dazu ihren Beitrag geleistet haben und leisten. Allen, die nun wieder öffnen können, wünsche ich einen guten Start. An die Bürger appelliere ich, sehr bewusst mit den Lockerungen und neuen Regeln umzugehen, um unsere wiedergewonnenen Freiheiten zu schützen“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Die Stadtverwaltung hat sich, so die Oberbürgermeisterin, sehr intensiv mit dem zurückliegenden Infektionsgeschehen und den teilweise hohen Inzidenzen auseinandergesetzt. „Gerade in der Anfangszeit waren wir teilweise sehr streng mit den Einschränkungen, da mussten wir hart mit dem Land verhandeln und waren mit bei den ersten, die eigene Allgemeinverfügungen erlassen hatten. Andere folgten unserem Beispiel. Nicht zuletzt mit der Bundesnotbremse kamen für uns – und das ist überhaupt keine pauschale Kritik, sondern ich spreche hier nur die Situation in Ludwigshafen an – tatsächlich Lockerungen gemessen am damaligen Infektionsgeschehen, die nicht förderlich waren. Als Stadt hatten wir zur Bewältigung individueller oder lokaler Besonderheiten aber keinen Spielraum mehr. Insofern sollte auf allen politischen Ebenen noch einmal darüber diskutiert werden, welche Möglichkeiten man Kommunen in solchen besonderen Lagen einräumt und diese natürlich auch entsprechend mit allen notwendigen Ressourcen dafür ausstattet“, regt die OB einen konstruktiven Austausch zu den Corona-Maßnahmen an. Lokale Besonderheiten, die das Pandemiegeschehen negativ beeinflusst haben, sieht Jutta Steinruck vor allem in der Sozialstruktur der Stadt, den teilweise engen innerstädtischen Sozialräumen sowie der hohen Fluktuation von Menschen. „Wenn man die vergangenen Wochen und Monate mit etwas Abstand betrachtet, kann man durchaus zu dem Schluss kommen, dass die Pandemie Probleme, die bereits davor bestanden, noch einmal in ein sehr grelles Licht gerückt hat. Aus meiner Sicht sind dies 1. die sozialpolitischen, baulichen, infrastrukturellen Auswirkungen globalen Wirtschaftens, 2. das massive Missverhältnis, das entsteht, wenn Kommunen staatliche Aufgaben wie beim Kommunalen Vollzugsdienst übernehmen müssen, ohne dafür ausgestattet zu werden – Stichwort: Konnexität und Nachhaltigkeit im politischen Handeln über alle Ebenen, 3. die schwierige Herausforderung gelingender sozialer Integration in sich wandelnden Städten sowie 4. die Fragmentierung unserer Kommunikation. Ich denke, das sind alles Themen, die wir bei der Aufarbeitung der Pandemie unbedingt diskutieren müssen“, so die OB.

Um die lokalen Besonderheiten zu verstehen, lohne es, so Steinruck einen kurzen Blick auf die Entwicklung der Stadt zu werfen. Ludwigshafen sei ein bedeutender Standort der chemischen Industrie, die das Stadtbild entscheidend präge.

Nach den Zerstörungen des Krieges sei teilweise eine sehr dichte, enge Wohnbebauung entstanden, und selbstverständlich habe die verarbeitende Industrie mit ihrem Bedarf an Arbeitnehmern die Sozialstruktur ganz erheblich geprägt. „Das sind gewachsene Strukturen, die Ludwigshafen aber besonders machen, also von anderen Städten, die wirtschaftlich und sozial diverser – oder einfach durchschnittlicher – sind, abheben“, erläutert die OB. Die hohe Mobilität der Ein- und Auspendler sowie hohe Fluktuationen durch Mitarbeiter von Subunternehmen machten das Pandemiegeschehen zudem schwer steuerbar. Auf der anderen Seite könne Ludwigshafen als durchschnittlich große Stadtverwaltung mit den vorhandenen personellen Möglichkeiten und im vorgegebenen rechtlichen Rahmen die Einhaltung der Pandemieregeln in diesem Ausmaß nicht ausreichend kontrollieren. Auch die Kommunikation und Informationsvermittlung seien große Themen. Einerseits gelte es, Sprachbarrieren zu überwinden, andererseits stoße die Verwaltung an ihre Grenzen, wenn Menschen nur in engen Communities oder Social Media-Blasen kommunizierten.

In der aktuellen politischen Debatte um die Inzidenzzahlen wirbt Steinruck für einen einerseits selbstkritischen, aber auch zukunftsgewandten gesellschaftlichen Dialog: „Ich bin mir sicher, jeder und jede, der oder die in diesen schwierigen vergangenen Monaten politische Verantwortung getragen hat und trägt, hinterfragt sich selbst. Wir brauchen diesen Prozess der Selbstreflexion, aber genauso braucht es jetzt einen politischen Dialog mit den Bürgern, mit der Wirtschaft, mit den unterschiedlichen Interessensgruppen zu Fragen wie: Welche Lehren ziehen wir als Gesellschaft aus dieser Pandemie und wie wollen wir künftig leben? Wie gehen wir mit den Folgen der Pandemie um – den sozialen und wirtschaftlichen, denen für die Kinder und Jugendlichen, für die Familien, denen für unsere Arbeitswelt oder unser Gesundheitssystem? Wie hat die Pandemie unser Leben verändert und was verstehen wir unter ‚zurück zum normalen Leben‘? Darüber würde ich gerne diskutieren und auch politisch streiten. Wir müssen Vergangenheit bewältigen und wir müssen den Blick nach vorne richten als kritische und dialogfähige Gesellschaft.“


Gesunkene Inzidenzwerte: Lockerungen erfolgen für Ludwigshafen – Ab Donnerstag Erleichterungen unter anderem für Handel, Gastronomie und Sport

Die im Stadtgebiet Ludwigshafen weiterhin rückläufigen Sieben-Tages-Inzidenzwerte bei den Corona-Infektionen ermöglichen die Rücknahme mehrerer, bisher geltender Einschränkungen zur Pandemiebekämpfung. Die Lockerungen orientieren sich ab Donnerstag, 3. Juni 2021, am Perspektivplan Rheinland-Pfalz sowie der ab 2. Juni 2021 geltenden jüngsten Landesverordnung. „Wir sind sehr froh darüber, dass die Inzidenzzahlen auch in Ludwigshafen nun kontinuierlich sinken. Mein Dank gilt allen, die dazu ihren Beitrag geleistet haben und leisten. Allen, die nun wieder öffnen können, wünsche ich einen guten Start. An die Bürger appelliere ich, sehr bewusst mit den Lockerungen und neuen Regeln umzugehen, um unsere wiedergewonnenen Freiheiten zu schützen“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Da der Schwellenwert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde, gelten die Regelungen, welche nachfolgend beispielhaft aufgeführt sind:

  • Die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr ist aufgehoben.
  • Treffen von maximal fünf Personen unabhängig von der Anzahl der beteiligten Haushalte sind zulässig. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sowie geimpfte und von einer Corona-Erkrankung genesene Personen zählen nicht mit.
  • Der Einzelhandel öffnet für Kunden – ist also nicht mehr auf Terminshopping (Click&meet) beschränkt. In den Geschäften darf sich auf zehn Quadratmeter Fläche maximal eine Person aufhalten und die verschärfte Maskenpflicht ist einzuhalten.
  • Es besteht keine Maskenpflicht mehr für Mitfahrer verschiedener Hausstände in privaten Kraftfahrzeugen
  • Das Alkoholverbot im öffentlichen Raum entfällt. Die Gefahrenabwehrverordnung für den Berliner Platz bleibt davon unberührt.
  • Unter den Bedingungen, dass die Gäste vorher einen Termin vereinbaren, der Testpflicht entsprechen und eine Kontaktverfolgung gegeben ist, können Gaststätten im Innenbereich öffnen. Im Außenbereich fällt indes die Testpflicht weg, Speisen und Getränke können an der Theke abgeholt werden.
  • Hotels können unter den gleichen Bedingungen wieder Gastronomie anbieten. In den Beherbergungsbetrieben ist Frühstück auch als Buffet zulässig. Saunaöffnungen und Wellnessangebote sind unter Auflagen für die Hotelgäste im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich.
  • Köpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseurbesuche oder Fußpflegetermine können angeboten werden. Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 und die Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein. Die Testpflicht entfällt. Falls bei Anwendungen das Tragen einer Gesichtsmaske nicht möglich ist, besteht aber zusätzlich die Testpflicht. Saunen können unter der Maßgabe öffnen, dass sie maximal zur Hälfte belegt werden und die Gäste einen aktuellen, negativen Test vorweisen.
  • Veranstaltungen in Innenräumen sind mit bis zu 100 Personen zulässig. Hierfür bestehen – neben den einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln – die Pflicht zur Kontakterfassung, festen Sitzplätzen und Testpflicht. Befinden sich die Teilnehmer am zugewiesenen Platz besteht keine Maskenpflicht. Veranstaltungen sind im Freien mit Kontaktverfolgung und festen Sitzplätzen möglich, die Testpflicht entfällt. Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden und die Gästezahl ist auf 250 Personen begrenzt.
  • Bei kirchlichen Veranstaltungen ist Gemeindegesang im Freien möglich. In der Kirche sind Musik und Gesang durch kleinere Ensemble zulässig. Ebenfalls erlaubt ist Kommunions-, Konfirmations- und Firmunterricht mit Anstandsgebot, Maskenpflicht und Kontakterfassung. Gemeinsames Singen ist nur im Freien zulässig.
  • Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos und Konzerthäuser können sowohl im Freien als auch im Innenbereich 100 Zuschauer empfangen, falls diese feste Sitzplätze haben und die Kontakterfassung gewährleistet ist. Bei Aufführungen im Innenbereich besteht Testpflicht.
  • In der Breiten- und Laienkultur ist der Probenbetrieb ist Innen und im Freien mit bis zu zehn Personen zulässig, wobei Geimpfte und Genesene nicht dazugezählt werden. Im Innenbereich gilt für die Teilnehmer die Testpflicht. Im Freien ist der Probenbetrieb mit Gruppen von maximal 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zuzüglich einer Person über 14 Jahre möglich.
  • In Präsenzform ist der außerschulische Musik- und Kunstunterricht bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson und einer Schülerin / eines Schülers zulässig, falls pro Teilnehmer jeweils zehn Quadratmeter Flächen des Unterrichtsraums oder der Fläche im Freien verfügbar sind. Musik- und Kunstunterricht sind im Freien mit einer Gruppe bis zu 25 Kindern und einer Lehrkraft möglich.
  • Freibäder dürfen öffnen, Termine müssen vorausgebucht werden, es gelten die verschärfte Maskenpflicht sowie die Hygiene- und Abstandregelungen.
  • Sportveranstaltungen von Profi- und Spitzensport – sowohl Trainings- als Wettkampfbetrieb – sind mit entsprechendem Hygienekonzept, fester Sitzplatzvergabe, Kontakterfassung und – bei Veranstaltungen im Innenbereich – Testpflicht für die Besucher möglich. Die Anzahl der Zuschauer darf 100 nicht überschreiten.
  • Sport im Freien ist in Gruppen mit maximal zehn Personen aus verschiedenen Hausständen mit Trainern möglich. Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen dabei nicht mit. Für Kinder bis 14 Jahre ist Sport im Freien in einer Gruppe bis zu 25 Kindern zulässig. Das Training in allen Sportarten ist Innen mit Abstand möglich. Voraussetzung beim Training in Hallen ist die Testpflicht. Ferner darf sich auf einer Fläche von 40 Quadratmetern maximal eine Person befinden.

Die Testpflicht entfällt für Personen, die durch Corona-Impfungen bereits eine abgeschlossene Immunisierung oder als Genesene eine überstandene Corona-Erkrankung nachweisen können.

Die bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln der 22. CoBeLVO bleiben davon unberührt und weiterhin in Kraft.

Im Einzelnen gelten damit in Ludwigshafen folgende Regelungen etwa für Schulen, Kitas, das Freibad:

Schulen und Kitas

Das Ende der Einschränkungen durch die so genannte Bundesnotbremse hat auch Auswirkungen auf die Kindertagesstätten und Schulen. Die Kitas bleiben im so genannten Regelbetrieb unter Coronabedingungen. Das bedeutet, dass alle Kinder wieder in die Kindertagesstätte kommen dürfen. Allerdings arbeiten die Einrichtungen im Unterschied zum Regelbetrieb weiterhin in getrennten Gruppensettings, um mögliche Infektionsketten in der Einrichtung zu unterbrechen. Offenes pädagogisches Arbeiten, ohne die Kinder in feste Gruppen zu trennen, ist daher weiterhin nicht wieder möglich.

In den Schulen findet in den ersten beiden Wochen nach den Pfingstferien aufgrund der bestehenden Landesregelung noch Wechselunterricht statt. Ab 14. Juni beginnt in allen Schulen in Rheinland-Pfalz wieder der Präsenzunterricht, vorausgesetzt, die Inzidenzzahlen bleiben stabil unter 100.

Sowohl in Schulen als auch Kitas werden weiterhin die vom Land festgelegten Hygienekonzepte umgesetzt.

Stadtbibliothek und Stadtteil-Bibliotheken

Die Stadtbibliothek in der Bismarckstraße und die Zweigstellen in den Stadtteilen werden ab Dienstag, 8. Juni 2021 wieder öffnen. Nutzer können ab dann erneut Medien ausleihen oder zurückgeben. Präsenz-Veranstaltungen und Workshops werden weiterhin nicht stattfinden. Die Öffnung wird mit Einschränkungen verbunden sein, die dem Schutz von Besuchern und Mitarbeitern gleichermaßen dienen.

Die Bibliotheken dürfen deswegen nur von Nutzern mit Bibliothekausweis betreten werden. Auch wer sich neu als Nutzer anmelden möchte, hat Zutritt. Beschränkt wird zudem die Zahl der Besucher, die sich gleichzeitig in den Bibliotheken aufhalten können: In der Bismarckstraße können beispielsweise 100 Personen zur gleichen Zeit zugelassen werden. In den Stadtteil-Bibliotheken richtet sich der Einlass nach den räumlichen Gegebenheiten vor Ort. Kinder unter acht Jahren dürfen die Kinder- und Jugendbibliothek nur in Begleitung von Erwachsenen und ebenfalls nur zur Ausleihe betreten. Über das Ausleihen von Medien hinaus ist der Aufenthalt in den Bibliotheken, beispielsweise zum Zeitunglesen oder Musikhören, nicht möglich. Auch Notebooks können nicht ausgeliehen werden.

Alle Besucher sind aufgefordert, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Außerdem sind die Abstandsregelungen von mindestens 1,50 Metern einzuhalten.

Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek in der Bismarckstraße bleiben unverändert: Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr.

Auch für die Zweigstellen gelten nun wieder die regulären Öffnungszeiten. Diese sind in:Gartenstadt, Oppau und Rheingönheim dienstags 10 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, donnerstags 10 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr; Mundenheim dienstags 10 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, donnerstags 10 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie Friesenheim, Oggersheim, Edigheim und Ruchheim mittwochs 10 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr und freitags 10 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr.

Den während der Schließungszeit eingeführten Ausleihservice „Books to go“ wird die Stadtbibliothek auch weiterhin anbieten. Über die Homepage www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek können Nutzer gewünschte Medien in ein Formular eintragen. Die Medien liegen am nächsten Tag in der Bibliothek in der Bismarckstraße zum Abholen bereit.

Die Stadtbibliothek hat in der Zeit der coronabedingten Schließung die Mahnungen ausgesetzt. Die Mahnläufe werden ab Montag, 21. Juni 2021 beginnen. Nutzer haben bis Samstag, 19. Juni 2021 Zeit, vor der Schließung entliehene Medien in der Stadtbibliothek in der Bismarckstraße beziehungsweise in den Stadtteil-Bibliotheken zurückzugeben.

Auch städtische Veranstaltungen unter Vorbehalt wieder möglich

Da das Land Rheinland-Pfalz aufgrund landesweit sinkender Corona-Inzidenzen wieder mehr Möglichkeiten zum Durchführen von Veranstaltungen einräumt, nimmt auch die Stadtverwaltung die Planung von Veranstaltungen wieder auf. Dabei orientiert sie sich an den Vorgaben der entsprechenden Landesverordnungen. Aufgrund der hohen Infektionszahlen hatte die Stadt in den vergangenen Tagen noch davon abgesehen, ihrerseits als Veranstalterin tätig werden zu wollen. Nun freut sich auch die Stadtverwaltung, ihr Angebot wieder auszubauen. Voraussetzung dafür sind weiterhin niedrige Infektionszahlen sowie die Bereitschaft aller, sich an die Hygieneregeln zu halten.

Freibad

Voraussichtlich in der kommenden Woche startet das Freibad im Willersinnweiher in die diesjährige Badesaison. Der Besuch des Bades ist auch in diesem Jahr nur mit vorheriger Terminbuchung möglich. Der Link zum Ticketsystem wird auf der Homepage der Stadt, www.ludwigshafen.de, erreichbar sein.

Wildpark Rheingönheim

Der Einlass ist in den Wildpark Rheingönheim ist nur nach vorheriger Buchung möglich. Auch Besitzer einer Jahreskarte müssen sich anmelden. Der Link für die Anmeldung ist: https://anny.co/b/book/wildpark-rheingoenheim. Eine Testpflicht für die Besucher besteht nicht mehr. Der Wildpark ist täglich von 9 bis 19 Uhr geöffnet.

Luca-App einsetzbar

Nach erfolgreich abgeschlossenen Tests ist die Luca-App nun beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises zur Nachverfolgung von Kontakten eingebunden und einsetzbar, wie der Rhein-Pfalz-Kreis mitteilte. Gewerbetreibende können sich bei der Luca-App registrieren, über welche die Kunden dann QR-Codes erhalten, mit denen die Gäste zum Beispiel bei Gaststätten via App „einchecken“ können. Falls Kunden die App verwenden, müssen sie sich nicht mehr handschriftlich in Kontaktformulare eintragen. Der mit der App generierte Code wird dem Gesundheitsamt übermittelt, das bei einem unwissentlichen Kontakt mit einer infizierten Person schnell die Kontaktverfolgung aufnehmen kann. Die Luca-App ist kostenlos für Android, iOS und als Webapp verfügbar.

Zentrale Anlaufstelle für private Veranstalter

Um private Veranstalter, die während der Pandemie stark in ihrem Wirken eingeschränkt waren, besser zu unterstützen, bietet die Stadtverwaltung einen neuen Service an: Sobald eben wieder auf Basis des Perspektivplans des Landes Veranstaltungen mit Präsenzpublikum möglich sind, will die Stadtverwaltung Ludwigshafens die durchführenden Personen, Institutionen und Vereine bestmöglich unterstützen. Die Stadtspitze verständigte sich darauf, eine zentrale Anlaufstelle für große und kleine Veranstaltungen im Dezernat für Finanzen, Ordnung, Immobilien und Bürgerdienste einzurichten, da viele Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum betreffen und damit in die Zuständigkeit der Bereiche Straßenverkehr und Öffentliche Ordnung fallen. Die Bereitschaft seitens der Stadtverwaltung, bei einem solchen Neuanfang den Veranstaltern hilfreich zur Seite stehen zu wollen, wurde in einer Stadtratssitzung Ende März geäußert.

In enger, dezernatsübergreifender Zusammenarbeit mit weiteren Bereichen wie Kultur, Umwelt, Tiefbau und Feuerwehr koordiniert künftig das Büro des Beigeordneten Andreas Schwarz intern die weiteren Gestattungen für Veranstaltungen. Wer eine Veranstaltung plant, sollte dafür mindestens vier Wochen vor dem Termin eine entsprechende Erlaubnis unter der E-Mail-Adresse veranstaltungen@ludwigshafen.de beantragen. Wichtig ist, dass mit der E-Mail die wichtigsten Daten bezüglich der geplanten Veranstaltung an die Stadt übermittelt werden. Dazu zählen die Kontaktdaten der Veranstalter, die voraussichtliche Teilnehmerzahl sowie Angaben zur Örtlichkeit, benötigten Fläche in Quadratmeter, Bewirtung der Besucher und zu geplanten Aufbauten.

„Für Vereine oder Bürger ist es äußerst wichtig, eine zentrale Anlaufstelle zu haben, ohne sich bei der Vorbereitung einer Veranstaltung beispielsweise an mehrere Bereiche wenden zu müssen. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, die Koordinierung für die erforderlichen Gestattungen zu bündeln und den Veranstaltern damit das Leben spürbar zu erleichtern“, erklärt Beigeordneter und Kämmerer Schwarz.

Sobald die Bundes-Notbremse nicht mehr greift, tritt auch für Ludwigshafen einfach abgestuftes Konzept von Öffnungsstrategien ein. Grundlage aller Öffnungen sind notwendige Hygiene- und Schutzkonzepte.


News aus Ludwigshafen - bitte aufs Bild klicken
News aus Ludwigshafen – bitte aufs Bild klicken