Karlsruhe – Die neuen Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg machen unter bestimmten Bedingungen neben dem Trainingsbetrieb auch Freundschaftsspiele möglich. Schiedsrichter/innen können daher wie gewohnt von den Vereinen angefordert werden.
In jedem Fall ist nach der CoronaVO Sport ein vereinseigenes Hygienekonzept erforderlich, welches Zutritt, Abstandshaltung, Hygienemaßnahmen, Datenerhebung, Masken- und ggf. Testpflicht etc. regelt. Das übergreifende Hygienekonzept der Fußballverbände in BW gilt grundsätzlich, wird aktuell aber noch überarbeitet und steht dann in Kürze mit den angepassten Voraussetzungen als Vorlage zur Verfügung.
In welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Spiele stattfinden können, regeln die Öffnungsstufen der CoronaVO.
Öffnungsstufe 1:
7-Tage-Inzidenz 5 Werktage in Folge unter 100
Gruppengröße bis 20 Personen
Testspiele 7-gegen-7 oder 9-gegen-9
bis 100 Zuschauer
Testpflicht für alle Beteiligten ab 6 Jahren: Spieler, Schiedsrichter, Trainer, Zuschauer etc.
Öffnungsstufe 2 und 3:
jeweils 14 Tage nach vorheriger Öffnungsstufe bei sinkender Tendenz
keine Teilnehmerbegrenzung im Freien
Testspiele 11-gegen-11
Blitzturniere, Empfehlung max. vier Mannschaften (mehr Mannschaften sind möglich, wenn es die örtlichen Gegebenheiten und das Hygienekonzept erlauben)
bis 250 Zuschauer in Stufe 2, bis 500 in Stufe 3
Testpflicht für alle Beteiligte ab 6 Jahren: Spieler, Schiedsrichtern, Trainer, Zuschauer etc.
Nutzung der Kabinen und Umkleideräume erlaubt
Inzidenz unter 35:
7-Tage-Inzidenz 5 Tage in Folge unter 35 (unabhängig von den o.g. Öffnungsschritten)
keine Teilnehmerbegrenzung im Freien
Testspiele 11-gegen-11
Blitzturniere, Empfehlung max. vier Mannschaften (mehr Mannschaften sind möglich, wenn es die örtlichen Gegebenheiten und das Hygienekonzept erlauben)
bis 750 Zuschauer
keine Testpflicht
Nutzung der Kabinen und Umkleideräume erlaubt
Stand 7. Juni 2021 befinden sich nur noch drei Stadt- oder Landkreise im Badischen Fußballverband in Öffnungsstufe 1, alle anderen haben den Öffnungsschritt 3 bereits erreicht. In vier von neun Stadt- oder Landkreisen liegt die Inzidenz stabil unter 35.