Worms: Die Polizei-News

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Schifferstadt /Worms A61 Doppeltes Pech am frühen Morgen

PAST Ruchheim

Doppeltes Pech hatte ein junger Mann aus Bergheim/NRW. Er wurde am frühen Morgen gegen 05h von mehreren Polizeistreifen der Autobahnpolizeistationen Ruchheim und Gau-Bickelheim auf der A61 Rtg. Koblenz begleitet und schließlich an der TUR-Anlage „Wonnegau-Ost“ einer Kontrolle zugeführt und unterzogen. Was war passiert? Der PKW hatte eine eingeschlagene Seitenscheibe, ein LKW-Fahrer hatte den Mann zuvor tel. gemeldet, dass er auf dem Parkplatz „Nachtweide“ Höhe Schifferstadt lautstark und aggressiv mit einem Stein in der Hand seine Scheibe „bearbeiten“ würde und ihm das sehr verdächtig vorkomme. Beim Eintreffen der Streifen war er jedoch bereits weitergefahren. So ließ sich der Sachverhalt vor Ort nicht klären und es bestand der Verdacht einer unbefugten Benutzung oder Diebstahl des PKW’S im Raum. Der PKW konnte auf der Autobahn dann wieder festgestellt werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann lediglich beim Austreten seine Schlüssel im Auto gelassen und der PKW sich selbst verschlossen hatte. Da er keine Zweitschlüssel mitführte musste er die Seitenscheibe zerschlagen, um wieder ins Innere des Fahrzeugs zu gelangen. Nachdem er dies glaubhaft mit Identitätsnachweis und Fahrzeugpapieren nachweisen konnte wurde er aus der Kontrolle entlassen, musste jedoch die restliche Heimfahrt nach Bergheim mit Zugwind aufgrund der zerschlagenen Seitenscheibe fortsetzen.

Verkehrssicherheitsarbeit: Geschwindigkeitskontrolle

Wallertheim

Am 10.06.2021 zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr führte die Polizeiwache Wörrstadt in Kooperation mit der Verkehrsdirektion Mainz eine gemeinsame Kontrolle mit dem Schwerpunkt der Geschwindigkeitsüberwachung durch. Die Geschwindigkeitsmessungen wurden an der B 420 in Höhe der Ortschaft Wallertheim für den Verkehr in Fahrtrichtung Wörrstadt vorgenommen. Die B 420 stellt eine der Hauptverkehrsverbindungen zwischen dem Rhein und dem Nahegebiet dar und ist dementsprechend stark befahren. In dem oben aufgeführten Abschnitt beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h. Von den ca. 600 Verkehrsteilnehmern, die im genannten Kontrollzeitraum die Messstelle passierten, überschritten 15 die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Um einen verkehrserzieherischen Effekt zu erreichen, wurden die 15 Fahrzeugführer unmittelbar nach der Messstelle einer Verkehrskontrolle unterzogen und sanktioniert. Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Der verantwortliche Fahrer hat mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Darüber hinaus erfolgten zahlreiche allgemeine Verkehrskontrollen, in denen sowohl die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer als auch die Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge überprüft wurden. Hierbei wurden vereinzelt geringfügige Mängel beanstandet. Insgesamt verhielt sich die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer vorbildlich und fasste die Kontrollmaßnahmen positiv auf.