Mannheim: Neufassung der Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen / Änderungen bei der Maskenpflicht

Symbolbild Kind Maske MNS (Foto: Pixabay)
Symbolbild Kind Maske MNS (Foto: Pixabay)

Mannheim / Stuttgart – In den Schulen gelten ab dem heutigen Montag (21.06.2021) Änderungen bezüglich der Maskenpflicht. Das Kultusministerium hat die Schulen am 16. Juni über die Grundausrichtung der kommenden Regelungen informiert, die in der Corona-Verordnung Schule vom 19. Juni 2021 umgesetzt wurden.

Seit heute gilt, dass bei einer Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 in einem Stadt- und Landkreis die Maskenpflicht im Freien entfällt. Bei der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 und wenn es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall gab, entfällt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude aber bestehen. Die Corona-Verordnung Schule des Landes wurde entsprechend am Samstag, 19. Juni, neu gefasst, die Änderungen traten heute in Kraft: https://km-bw.de/CoronaVO+Schule

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim hat für den Stadtkreis am Dienstag, 8. Juni, eine stabile Unterschreitung des Inzidenzwerts von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt. Maßgeblich ist der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert.


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