Einbruch in Lagerhalle: Täter erbeuten Elektrowerkzeuge; Polizei sucht Zeugen
Kassel-Bettenhausen: Unbekannte sind in der Nacht zum heutigen Dienstag in eine Lagerhalle in der Straße „Bunte Berna“, Nahe der Heiligenröder Straße eingebrochen. Dabei erbeuteten die Einbrecher mehrere Elektrowerkzeuge des Herstellers Makita im Wert von ca. 1.500 Euro und ergriffen anschließend die Flucht in unbekannte Richtung. Die Kasseler Kriminalpolizei sucht nun nach Zeugen, die Hinweise auf die Täter oder den Verbleib des Diebesguts geben können.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte sich der Einbruch in der Zeit zwischen Montag, 17:15 Uhr, und Dienstag, 7:00 Uhr, ereignet. Zunächst hatten die Täter versucht, eine Metalltür der Lagerhalle aufzubrechen, was jedoch misslang. Anschließend hebelten sie an einer anderen Gebäudeseite mit ihrem Werkzeug eine Tür auf und gelangten so schließlich doch in die Halle. Dort entwendeten sie eine Akku-Flex sowie sechs Akkus, zwei Schlagschrauber, eine Akku-Stichsäge, eine Akku-Silikonspritze, einen Akku-Staubsauger, zwei hochwertige Nusssätze sowie ein Doppelladegerät und flüchteten.
Die weiteren Ermittlungen werden beim für Einbrüche zuständigen Kommissariat 21/22 der Kasseler Kripo geführt. Zeugen, die Hinweise auf die Täter oder den Verbleib des Diebesguts geben können, melden sich bitte unter Tel. 0561 – 9100 bei der Kasseler Polizei.
Flüchtender Graffiti-Sprayer läuft Streife in die Arme: 17-Jähriger in Kaufungen festgenommen
Kaufungen (Landkreis Kassel): Ein ertappter Graffiti-Sprayer ist am gestrigen Montagabend aus einer Bahnunterführung in Kaufungen vor der Polizei geflüchtet. Allerdings hatte der junge Mann nicht damit gerechnet, dass sich eine andere Streife bereits auf dem möglichen Fluchtweg positioniert hatte. So rannte der 17-Jährige aus Helsa den Beamten des Polizeireviers Ost schließlich in die Arme und wurde festgenommen. Er muss sich nun wegen Sachbeschädigung verantworten. Zudem leiteten die Polizisten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den 17-Jährigen ein, da sie bei ihm ein Tütchen mit einer kleineren Menge Marihuana fanden.
Die Streifen des Reviers Ost waren gegen 20:45 Uhr nach Kaufungen geeilt, unmittelbar nachdem die Mitteilung über den Sprayer bei der Polizei eingegangen war. Als sich Beamte der Tram-Unterführung der Leipziger Straße, in Verlängerung der Straße „Am Galgengraben“, näherten, ergriff der junge Mann sofort die Flucht, die letztlich von kurzer Dauer war. Bei seiner Festnahme fanden die Polizisten mehrere Farbsprühdosen und stellten diese sicher. In der Unterführung stellten sie neben zahlreichen älteren Sprühereien auch ein frisches, etwa 2 x 5 Meter großes Graffiti fest, für welches der 17-Jährige nach seinen eigenen Angaben verantwortlich ist. Er musste die Streifen anschließend zur Dienststelle begleiten, wo er von seinem Vater abgeholt wurde.
E-Scooter ohne Betriebserlaubnis mit gestohlener Versicherungsplakette versehen: Hinweise der Polizei
Kassel-Bettenhausen: Beamte der Direktion Verkehrssicherheit des Polizeipräsidiums Nordhessen kontrollierten am vorletzten Wochenende eine E-Scooter-Fahrer am Platz der Deutschen Einheit. Da die weiteren Ermittlungen und die verkehrsrechtlichen Überprüfungen eine ganze Reihe von Verstößen zutage förderten, möchten die fachkundigen Beamten die Menschen in Nordhessen auf wichtige rechtliche Aspekte in Zusammenhang hinweisen: Nicht jeder E-Scooter, den man in Deutschland kaufen kann, darf auch im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden!
Zu schneller E-Scooter mit gestohlener Plakette
Den E-Scooter-Fahrer hatten die Beamten der Verkehrsüberwachung am 12. Juni angehalten, als er ihnen im Bereich der Haltestelle „Platz der Deutschen Einheit“ mit dem Roller auf dem Gehweg entgegenkam. Gleich auf Anhieb erkannten die Polizisten, dass mit dem Gefährt einiges im Argen lag. Die Anzeigeeinheit war defekt und obwohl der 37-jährige Fahrer angab, den defekt erworbenen Roller nur mit Muskelkraft zu fahren, war ein Versicherungskennzeichen angebracht. Entgegen seiner Aussage ließ sich das Zweirad dann auch prompt starten, was zu weiteren Überprüfungen und zur Sicherstellung des E-Scooters führte. Die darauffolgenden Ermittlungen ergaben nämlich, dass die an dem Roller angebrachte Versicherungsplakette eigentlich an das Fahrzeug einer E-Scooter-Verleihfirma in Kassel gehörte und offenbar von diesem gewaltsam abgerissen worden war.
Ausdrücklicher Verkäuferhinweis auf fehlende Betriebserlaubnis
Auch die weiteren Überprüfungen führten zur Feststellung von Verstößen: Den vom 37-Jährigen gefahrenen E-Scooter kann man käuflich bei einer großen Einzelhandelskette frei erwerben. Bereits dort ist jedoch der ausdrückliche Hinweis darauf zu finden, dass der 30 km/h schnelle Roller nicht der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung entspricht und nur auf Privatgelände gefahren werden darf. Die durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen bei dem sichergestellten Roller durch die Beamten ergaben deutlich höhere Geschwindigkeiten als die für den öffentlichen Verkehrsraum erlaubten 20 km/h. Im Ergebnis besteht der Verdacht, dass der 37-Jährige gleich mehrere Straftaten begangen hat. Für das Fahren des nicht mit der Verordnung konformen E-Scooters hätte er eine Fahrerlaubnis gebraucht, die er nicht vorweisen konnte. Somit liegt offenbar ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Zudem besteht der Verdacht auf Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung.
Im Straßenverkehr: E-Scooter braucht Betriebserlaubnis und Versicherungsplakette
Wer sich also einen E-Scooter anschaffen und damit am Straßenverkehr teilnehmen möchte, sollte einiges beachten und sich gut informieren. Die rechtlichen Voraussetzungen über die Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr ist in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, geregelt. Die eKFV schreibt untere anderem vor, dass solche Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden dürfen, wenn sie eine Betriebserlaubnis haben. Das kann eine allgemeine Betriebserlaubnis für alle Fahrzeuge eines bestimmten Typs oder eine Einzelbetriebserlaubnis, die für ein einzelnes Fahrzeug erteilt worden ist, sein. Zudem ist eine Versicherung erforderlich, die in Form der am Fahrzeug angebrachten Versicherungsplakette nachgewiesen werden muss. Grundsätzlich ist auf öffentlichen Straßen nach der eKFV nur der Betrieb von E-Scootern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erlaubt, weshalb schnellere Fahrzeuge in Deutschland in der Regel von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen sind. Werden solche Fahrzeuge, die man frei kaufen kann, dennoch im öffentlichen Verkehrsraum gefahren, machen sich die Fahrer meist strafbar.
Weitere Informationen zu Fragen rund um den Betrieb von E-Scootern findet man beispielsweise auf der Seite des Deutschen Verkehrssicherheitsrates unter https://www.dvr.de/themen/e-scooter.