Neustadt: Aus der Sitzung des Stadtrats am 22. Juni 2021

Neustadt an der Weinstraße – Aus der Sitzung des Stadtrats am 22. Juni 2021 – öffentlicher Teil.

Das Gremium wählte Myriam Schikora als neues Mitglied in den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz. Jochen Harms, Florian Hoffmann, Friderike Graebert und Günther Scherer wurden zu stellvertretenden Mitgliedern ernannt.

Nächster Punkt auf der Tagesordnung war eine Änderung der Hauptsatzung. Damit soll zum einen die Ton- und Bildübertragung von öffentlichen Stadtratssitzungen zulässig und geregelt werden. Um die technische Umsetzung kümmert sich der Offene Kanal. Zum anderen wird die Entschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige angepasst.

Neu gefasst wird außerdem die Satzung „Stiftung der Stadt Neustadt an der Weinstraße für Kultur, Soziales und Sport“. In der gültigen Fassung ist die Weiterleitung von Spenden an Dritte, insbesondere an Wirtschaftsunternehmen, nicht vorgesehen. Auslöser für die Änderung war eine fünfstellige Spende an die Stadionbad GmbH für deren Erhalt bzw. den Bau einer neuen Traglufthalle. Durch die Änderung der Satzung ist diese Möglichkeit unter der Einhaltung vorgegebener Rahmenbedingungen zukünftig grundsätzlich gegeben. Die Gemeinnützigkeit der Stiftung wird dadurch nicht berührt. Geändert wird zudem, dass z.B. bei einer längeren Erkrankung eines der beiden Vorstandsmitglieder der Dezernent für den Fachbereich Finanzen in den Vorstand berufen werden kann. Außerdem kann nun ein Mitglied des Vorstandes nach Ablauf der Amtszeit im Amt verbleiben, bis ein Nachfolger offiziell bestellt ist.

Zugestimmt wurde zudem einer Änderung der Kindertagesstättensatzung. Hintergrund ist das Inkrafttreten des Landesgesetztes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege zum 1. Juli 2021.

Der Stadtrat hat darüber hinaus dem Jahresabschluss 2017 zugestimmt und Oberbürgermeister Hans Georg Löffler und den Beigeordneten Waltraud Blarr, Dieter Klohr, Georg Krist (bis 9. September 2017), Markus Penn (ab 10. September 2017) sowie Ingo Röthlingshöfer wird für das Jahr 2017 die Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO erteilt. Die Bilanzsumme zum 31. September 2017 beträgt 528.872.256,56 Euro, mit einem Eigenkapital in Höhe von 203.069.203,53 Euro. Der Jahresüberschuss liegt bei 5.639.011,29 Euro (Ergebnisrechnung) und der Finanzmittelüberschuss bei 3.462.088,15 Euro. Vorausgegangen war eine Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die Stabsstelle Rechnungsprüfung.

Beschlossen hat das Gremium überplanmäßige Ausgaben für die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen in Höhe von 58.000 Euro. Bislang erfolgte diese durch zusätzlich qualifizierte Personen, die für diesen Zweck zu einer bestimmten Zeit in der Woche in die Kita kamen. Mit dem Inkrafttreten des neuen KiTaG soll die Sprachförderung ab 1. Juli 2021 alltagsintegriert durch geschultes Personal aus dem Kita-Team heraus erfolgen. Aufgrund von Verzögerungen bedingt durch die Corona-Pandemie konnten bislang nur wenige innerhalb der Einrichtungen geschult werden. Um die Förderung trotzdem zu gewährleisten, wird sie übergangsweise als freiwillige Leistung finanziert.

Für die Herstellung einer Kreisverkehrsanlage in der Louis-Escande-Straße stellte das Gremium eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für 2022 in Höhe 765.000 Euro bereit. Die Hornbach Immobilien AG, die Autohaus Falter GmbH sowie die Quartier Christ Immobilien UG & Co KG als Eigentümerinnen von streben die Nutzung ihrer Grundstücke zu gewerblichen Zwecken an. Die äußere Erschließung des Gebiets soll mittels eines Kreisels erfolgen. Hinsichtlich der Herstellungskosten wurde sich darauf geeinigt, dass die Stadt drei Viertel der Aufwendungen trägt.

Nächster Tagesordnungspunkt war eine Information zur „Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus Investitionstätigkeit“. Dahin verbringt sich folgendes: Der Haushalt 2020 umfasste insgesamt, inklusive des Nachtragshaushaltes, Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 20,23 Millionen Euro. Nach § 17 Abs. 2 GemHVO bleiben diese grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen und können damit in das Folgejahr übertragen werden. Die erforderlichen Übertragungen werden von den bewirtschaftenden Dienststellen beantragt und von der Abteilung Kämmerei geprüft. Für das Jahr 2020 werden nun Auszahlungsermächtigungen im Umfang von rund 15,15 Millionen Euro in das Haushaltsjahr 2021 übertragen.

Die Arbeiten an der Außenanlage der Ortsverwaltung Königsbach vergab das Gremium an eine Gartenfirma aus Ludwigshafen zum Preis von knapp 210.000 Euro. Aufgrund des Alters und des Zustandes sind dort zahlreiche Baumaßnahmen nötig. In den Maßnahmen enthalten ist auch eine neue Platzgestaltung des ehemaligen Schulhofes. Er soll für Veranstaltungen ansprechender gestaltet werden und auch Bürgerinnen und Bürger zum Verweilen einladen.

Für die Erstellung und Umsetzung eines Konzepts von mittel- und langfristigen Maßnahmen sowie zur Akquise von Fördergeldern, die von Bund und Land in Aussicht gestellt sind, benötigt die WEG mbH zwingend eine personelle Verstärkung. Bund und Land haben Förderprogramme für die Innenstädte angekündigt, sodass ein Citymanager / eine Citymanagerin auch die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen kann, dass Neustadt an der Weinstraße an einem solchen Programm teilnehmen und die Maßnahmen erfolgreich umsetzen kann. Die Mitglieder des Stadtrates stimmten der Einstellung einer Citymanagerin/ eines Citymanagers zu.

Bündnis 90/Die Grünen sowie die FWG-Fraktion stellten einen Prüfantrag für die Anschaffung von so genannten Baumbewässerungssäcken für Bäume im Stadtgebiet. Mittels einer Tröpfchenbewässerung sollen vor allem junge Bäume vor dem Vertrocknen gerettet werden. Der Nutzen der Baumbewässerungssäcke wurde seitens der Grünflächenabteilung bereits geprüft. Die Fachabteilung bevorzugt diese Möglichkeit der Bewässerung nicht. Der Antrag wurde seitens der Stadtratsmitglieder abgelehnt.

Nächster Tagesordnungspunkt war ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bezüglich einer Stellungnahme der Stadt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens des Verbandes Region Rhein-Neckar zur Änderung des Einheitlichen Regionalplans. Er soll die geplante Abstimmung zu diesem Thema in der Ratssitzung im Juli vorbereiten beziehungsweise zu einer Änderung der zur Entscheidung anstehenden Stellungnahme führen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Danach folgte ein Antrag der CDU-Stadtratsfraktion. Diese bitten um eine Erläuterung des aktuellen Sachstandes und der geplanten Zeitschiene beim Bau des Feuerwehrgerätehauses in Lachen-Speyerdorf, sowie einen aktuellen Bericht über den Stand des Feuerwehrkonzeptes. Zusätzlich soll der aktuelle Sachstand zur Erweiterung der Fahrzeughalle in Mußbach erläutert werden. Der Antrag wurde einstimmig befürwortet. Eine Beantwortung folgt in der Stadtratssitzung im Juli.


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