Kaiserslautern – Zwei große Fragestellungen prägen den Kindertagesbetreuungsbericht 2021/ 2022, der am 14.07.2021 im Jugendhilfeausschuss präsentiert und beschlossen wurde: Wie wirken sich die Änderungen durch das neue Kita-Gesetz seit 01.07.2021 aus und wie viele Betreuungsplätze werden benötigt?
So weist der Bericht die erfolgreichen Bemühungen des Jugendamtes auf. Sowohl Lösungen zur Erweiterung der Bedarfsplätze konnten umgesetzt werden als auch die neuen Anforderungen durch das neue Kita-Gesetz auf den Weg gebracht werden.
Erfreulicherweise wurde verdeutlicht, dass durch die gute Zusammenarbeit mit den freien Trägern in den letzten Monaten die vielfältigen Änderungen, die durch das neue Landesgesetz auf die Einrichtungen, Träger und das Jugendamt zukamen, angegangen und teilweise bereits umgesetzt werden konnten. Damit alle Eltern und Kinder vollumfänglich von den Neuerungen profitieren können, müssen beispielsweise noch die ausreichende Ausstattung für die Bereitstellung eines warmen Mittagessens in allen Kitas hergestellt, ein Kita-Beirat für jede Kita organisiert und bedarfsgerechte Betreuungszeiten vorgenommen werden. Dabei gibt das neue Gesetz vor, dass ein gutes Betreuungsangebot zwar die (beruflichen) Bedarfe der Eltern im Blick haben soll, aber in erster Linie an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichtet sein muss.
Ein weiterer positiver Trend weist die Reduzierung der fehlenden Kita-Plätze auf. In den letzten beiden Jahren konnten zusätzlich ca. 260 Plätze realisiert werden. Dadurch konnte die Anzahl mangelnder Plätze, um dem Bedarf gerecht zu werden, auf etwa 170 immens reduziert werden.
Daher bestätigte der JHA Pläne der Verwaltung, sechs Neubau- und Sanierungsprojekte weiterhin schnellstmöglich umzusetzen. Durch diese Projekte werden den Eltern in Kaiserslautern zukünftig weitere ca. 250 Plätze zur Verfügung stehen. Auf Anfragen und Hinweisen des Stadtelternausschusses hin will in der Realisierungszeit das Jugendreferat im fortwährenden Austausch mit den Trägern sein, um z.B. provisorische zusätzliche Plätze in bestehenden Kitas generieren zu können.
Weiter möchte der Jugendhilfeausschuss den Beitrag der Kindertagespflege vermehrt honorieren. Daher wurde neben der Erhöhung des durchschnittlichen Aufwendungsersatzes für Tagespflegepersonen auch die Erarbeitung von verbesserten Planungssicherheiten hinsichtlich des Übergangs der Kinder von der Kita in die Kindertagespflege beschlossen. Außerdem Entschied der Ausschuss, dass für die Vergabe von Hortplätzen stadtweit einheitliche Vergabekriterien erarbeitet und dies – nach Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen – von allen Hort-Einrichtungen angewandt werden sollen. So soll allen Kindern die gleichen Chancen bei der Vergabe einräumt werden.