Freiburg / Karlsruhe / Graben-Neudorf – Die Landesbergdirektion im Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat der Deutschen Erdwärme GmbH (DEW) das Bohrvorhaben zur Gewinnung von Tiefengeothermie in Graben-Neudorf (Kreis Karlsruhe) genehmigt. Nach einem umfassenden Prüfverfahren wurde der von der DEW vorgelegte Hauptbetriebsplan zugelassen. Vorbereitende Arbeiten am Bohrplatz gegenüber der SEW Eurodrive in Graben-Neudorf waren bereits im Februar angelaufen. Wie das RP Freiburg mitteilt, darf jetzt der Bohrplatz gebaut und die Bohranlage errichtet werden. Das Unternehmen will Anfang 2022 mit den Bohrarbeiten beginnen.
Die DEW plant zwei Tiefbohrungen, um Erdwärme aus bis zu 4000 Metern Tiefe zu fördern. Die Erdwärme soll zur Stromerzeugung sowie zur Nahwärmeversorgung genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass bei den Bohrungen Erdwärme in ausreichender Menge gefunden wird, heißt es aus dem RP. Die bisherigen Erkenntnisse aus den vorbereitenden Untersuchungsarbeiten seien aussichtsreich.
In dem nun abgeschlossenen bergrechtlichen Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplans wurden die Gemeinde, Fachbehörden und Naturschutzverbände beteiligt. Das RP hatte bereits im September 2020 in einer Bürgerinformation der Gemeinde das laufende Verfahren und die anstehenden fachbehördlichen Prüfungen erläutert. Besonders im Fokus der Behörden stand bei der Prüfung des Vorhabens die Vermeidung von Schäden durch ausgelöste Erdbeben. Erdbebenschäden sind aufgrund der vorliegenden Planungsunterlagen und der in der Zulassung festgeschriebenen Auflagen nicht zu erwarten, teilt das RP mit. Bei dieser Bewertung wurde das RP durch das Landesforschungszentrum Geothermie (LFZG) beraten.
Die jetzt zugelassenen Arbeiten erlauben den Bau des Bohrplatzes, die Durchführung der Bohrungen und Testarbeiten zum Nachweis des vorhandenen Vorkommens. Für weitergehende Vorhabenschritte wie zum Beispiel zusätzliche Testarbeiten oder den Übergang in die Betriebsphase sind weitere Genehmigungen erforderlich. Die Gemeinde Graben-Neudorf wird in Zusammenarbeit mit dem RP nach den Sommerferien die Bevölkerung über die bergrechtliche Zulassung und die darin enthaltenen Regelungen zur sicheren Durchführung der Bohrungen informieren.