Ludwigshafen: Stadtnotizen 20.08.2021

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Hochstraße Nord: Weitere Bauwerksprüfung ab 31. August

Schneller als geplant haben die Experten des beauftragten Gutachterbüros am vergangenen Wochenende ihre Arbeiten im Rahmen der regelmäßigen Hauptuntersuchung an der Hochstraße Nord abgeschlossen. Damit fallen am Sonntag, 22. August 2021, anders als vorgesehen, keine weiteren Arbeiten an. Die Fahrbahnen an der Hochstraße Nord bleiben daher offen. Die nächste Phase der Bauwerksprüfung beginnt dann planmäßig am 31. August.

Nachdem am vergangenen Wochenende alle Bauwerke über den elektrifizierten Bahn-Gleisen auf Schäden untersucht und dafür die Auffahrt Heinigstraße in Fahrtrichtung Bad Dürkheim kurzzeitig gesperrt wurde, entschieden die Experten, dass alle restlichen Bauwerke im gleichen Streckenabschnitt der Hochstraße Nord über den nichtelektrifizierten Gleisen der Deutschen Bahn, also am Güterbahnhof, schon unter der Woche mit einem Hubsteiger inspiziert werden können. Bei ihrem Einsatz schauen die Experten auch unter die roten Netze. Diese wurden vor zehn Jahren am Bauwerk angebracht und vor drei Jahren erneuert. Ihre Aufgabe ist es, den unter der Hochstraße liegenden Bereich vor herabfallenden Betonteilen zu schützen. Im kompletten Prüf-Verlauf werden so Betonflächen von mehr als 29.000 Quadratmetern untersucht und schadhafte Stellen, sofern notwendig, im Nachgang repariert.

Weitere Bauwerksprüfungen an der Hochstraße Nord plant die Stadtverwaltung in den kommenden Wochen: Vom 31. August bis 1. September werden die Hohlkästen der Brückenbauwerke über der Lorientallee, der Sumgaitallee und der Havering-Allee geprüft. Da sich die Zustiege zu diesen Hohlkästen direkt über den Fahrbahnen befinden und nur durch den Einsatz einer Lkw-Hubarbeitsbühne zugänglich sind, ist eine kurzzeitige einseitige Sperrung der Fahrbahnen unter der Hochstraße nacheinander notwendig.

Ein Sonntagseinsatz mit dem Brückenuntersichtgerät ist zudem am 5. September vorgesehen. An diesem Tag wird die Prüfung von der Auffahrt Heinigstraße in Richtung Mannheim und der Abfahrt Innenstadt / BASF / Oppau stattfinden. Zeitgleich wird die spurweise Prüfung der Untersichten über der Rheinuferstraße durchgeführt. Dabei ist wechselweise mit einer einspurigen Verkehrsführung sowie einer zeitweisen Sperrung der Abfahrt Innenstadt/BASF zu rechnen.

Am Dienstag, 7. September, müssen zur Prüfung zwischen dem Bruchwiesenknoten und der Abfahrt Heinigstraße in Fahrtrichtung Mannheim verschiedene Hohlkästen von oben bestiegen werden. Aus diesem Grund ist es unumgänglich die Fahrbahnen in diesem Bereich auf eine Fahrspur zu verengen. Dabei ist auch eine kurzzeitige Sperrung der Abfahrt Heinigstraße in Fahrtrichtung Mannheim notwendig.

Für das Besteigen der Hohlkästen in der Gegenrichtung ist eine kurzzeitige Vollsperrung der B44 in Fahrtrichtung Bad Dürkheim von circa drei bis vier Stunden aus Sicherheitsgründen notwendig. Dieser Einsatz wird aber erst an einem Sonntag im Oktober stattfinden. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Am Mittwoch, 8. September, wird im Zuge der Überprüfungen die Auffahrt Heinigstraße in Fahrtrichtung Bad Dürkheim für etwa vier bis fünf Stunden voll gesperrt werden.

Am vorerst letzten Sonntagseinsatz, am 26. September, bei dem erneut das Brückenuntersichtgerät zum Einsatz kommt, werden die Auffahrt von der Rheinuferstraße in Richtung Bad Dürkheim um den Würfelbunker herum sowie die Hauptfahrbahn von der Kurt-Schumacher-Brücke kommend bis Höhe Rathaus-Center und die Hauptfahrbahn nach Mannheim vom Rathaus-Center bis zur Rheinuferstraße geprüft. Dabei muss zeitweise die Auffahrt nach Bad Dürkheim voll gesperrt werden.

Entsprechende Umleitungsempfehlungen werden rechtzeitig zu den jeweiligen Arbeitseinsätzen ausgeschildert.

Damit die Hochstraße Nord bis zu ihrem planmäßigen Abriss weiter von Autos befahren werden kann, setzt die Stadtverwaltung Ludwigshafen auf ein umfangreiches Prüf- und Sicherungsprogramm. Die derzeit laufende Bauwerksprüfung an der Hochstraße Nord fußt auf einer technischen Norm, der DIN 1076. Im Auftrag der Stadtverwaltung Ludwigshafen prüft ein Ingenieurbüro das Bauwerk unter anderem hinsichtlich Stand- und Verkehrssicherheit. Ziel ist es, mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen und zu reparieren, damit die Hochstraße Nord als wichtige Verkehrsader der Region noch befahren werden kann, während der Lückenschluss an der Hochstraße Süd erfolgt. Dort wird die abgerissene Pilzhochstraße als Teil der Hochstraße Süd durch einen Neubau ersetzt. 2026 soll dieser stehen. Dann beginnt der Abriss des Nordbrückenkopfs an der Hochstraße Nord.


Neue Corona-Verordnung schreibt 3-G-Regel bei Inzidenzwert von über 35 vor – Ab Montag besteht die Testpflicht beispielsweise für Innenräume von Gaststätten und bei körpernahen Dienstleistungen

Die aktualisierte 25. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (25. CoBeLVO) sieht für Kommunen, deren Sieben-Tages-Inzidenz über 35 liegt – wie dies derzeit in Ludwigshafen der Fall ist –, unter anderem für den Besuch von gastronomischen Angeboten wie beispielsweise Restaurants, Bars, Kantinen und Cafés eine Testpflicht vor. Diese gilt ab Montag, 23. August 2021, und für Personen ab dem Alter von 15 Jahren. Besucheren von Hotels müssen sich alle 72 Stunden – gerechnet ab dem letztmalig erfolgen Test – testen lassen.

Die Pflicht zur Testung besteht wegen der derzeitigen Überschreitung des Schwellenwertes von 35 im Stadtgebiet ebenso für Menschen, die körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Frisörbesuche, Kosmetik- und Körperpflegeanwendungen in Anspruch nehmen. Kann aufgrund einer solchen Anwendung keine Maske getragen werden, gilt stets die Testpflicht unabhängig von der herrschenden Inzidenz. Ausgenommen von der Testpflicht sind generell Rehabilitations- und Funktionstraining sowie Dienstleistungen aus medizinischen Gründen.

Der Besuch von Museen und vergleichbaren Einrichtungen in Ludwigshafen setzt im Innenbereich eine negativen Corona-Test voraus, da der Schwellenwert jenseits von 35 liegt. Für Lehrkräfte und Studenten von Hochschulen sind Tests verpflichtend, um an Präsenzveranstaltungen teilnehmen zu dürfen.

Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist im Innenbereich und im Freien mit Gruppen bis 50 Personen zulässig, wenn der Unterricht von mindestens einer verantwortlichen Person geleitet wird. Geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt. Für den Innenbereich besteht für Teilnehmer die Testpflicht bei Tätigkeiten, die zu verstärktem Aerosolausstoß – wie beispielsweise Gesangsunterricht – führen. Die Vorgaben zu den Gruppenstärken und den Aktivitäten im Innenbereich gelten auch für den Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur.

Um die Testpflicht gemäß der 25. CoBeLVO zu erfüllen, muss entweder ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test vorgelegt werden. Die Testpflicht entfällt für Personen, die durch Corona-Impfungen bereits eine vollständig abgeschlossene Immunisierung oder als Genesene eine überstandene Corona-Erkrankung nachweisen können.

Die am Donnerstag erlassene, 25. CoBeLVO tritt am 23. August in Kraft und gilt bis einschließlich 11. September 2021. Die bestehenden Hygiene- und Abstandsgebote sowie die gegebenenfalls erforderliche Test- sowie Kontakterfassungspflichten bleiben davon unberührt und weiterhin in Kraft.


Impfzentrum öffnet zum landesweiten Familienimpftag

Im Zuge des landesweiten Familienimpftages am Samstag, 28. August, öffnet das Ludwigshafener Impfzentrum an diesem Datum in der Zeit von 9.30 bis 17 Uhr seine Pforten für Impfwillige. An diesem Tag betreuen in der Walzmühle Kinderärzte die Minderjährigen, welche sich gegen Corona impfen lassen wollen. Durch den Familienimpftag erhalten Kinder und Jugendlichen sowie ihre Eltern und Verwandten ein unkompliziertes Impfangebot ohne Anmeldung und längere Wartezeiten.

Erwachsene, welche an der Aktion teilnehmen wollen, müssen den Personalausweis oder Pass sowie – falls vorhanden – den Impfausweis mitbringen. Minderjährige müssen von einer sorgeberechtigten Person beim Impfen in die Walzmühle begleitet werden und sollten ebenfalls nach Möglichkeit ihren Impfpass dabeihaben. Es erfolgen ausschließlich Erstimpfungen, wobei die Geimpften anschließend einen Termin für die Zweitimpfung erhalten. Verwendet werden mRNA-Impfstoffe.


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