Mit der am Freitag, 03.09.2021, veröffentlichten neuen Fassung der Landesabsonderungsverordnung hat das Gesundheitsministerium neue Regeln für den Umgang mit Corona-Infektionsfällen in Kindertageseinrichtungen erlassen. Dies gilt ab Montag, 6. September 2021.
Kinder mit einer Corona-Infektion müssen weiterhin unverzüglich in Quarantäne. In der Betreuungsgruppe, in welcher eine Infektion aufgetreten ist, muss jedes Kind zunächst in Absonderung und kann aber unmittelbar einen PCR-Test durchführen, um die Quarantäne zu beenden. So können früh und effektiv weitere Infektionen erkannt werden.
„Mit der neuen Verordnung geben wir jetzt eine Handlungsrichtlinie, die ein einheitliches Vorgehen ermöglicht, aber noch genug Raum lässt, um die Bedingungen vor Ort einfließen zu lassen. Der PCR-Test ermöglicht, dass für die Kinder ein frühzeitiger Kita-Besuch wieder möglich ist. Wir stellen damit sicher, dass die Kitas weiterhin ein sicherer Ort bleiben“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.
„Die neue Regelung schafft Sicherheit, eine einheitliche landesweite Struktur und damit klare Orientierung. Es ist gut, dass ein Verfahren festgelegt wurde, das den Infektionsschutz aller in den Kitas und das Recht unserer Kleinen auf frühkindliche Bildung bestmöglich vereinbart. Das ist wichtig für das pädagogische Personal wie für die Eltern – vor allem aber profitieren unsere Kinder, die die Gemeinschaft und das Miteinander brauchen, um sich gesund zu entwickeln“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.
Bei besonderen Infektionslagen und neuen Virusvarianten lässt die neu erlassene Verordnung zu, strengere Regelungen zu treffen. Für den schulischen Bereich werden die Regelungen zu Absonderung und Quarantäne in der kommenden Woche gemeinsam mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung beraten. Diese wird dann erneut angepasst.