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Stadtarchiv: Sammlung zum Werk von Rainer „Munke“ Motz übergeben – Dokumente und Erinnerungsstücke zum Rohrbacher Maler können bald eingesehen werden
Heidelberg ist seit Jahrhunderten Anziehungspunkt für Künstlerinnen und Künstler aus der ganzen Welt. Doch die Stadt hat auch selbst eine große Zahl von Kunstschaffenden hervorgebracht. Zu ihnen gehört der Maler Rainer Motz (1934-1990), besser bekannt unter dem Namen „Munke“, dessen künstlerischer Nachlass nun dem Archiv der Stadt Heidelberg übergeben wurde.
Vereinzelt ist „Munkes“ Schaffen noch im Stadtteil Rohrbach präsent, wo seine großformatigen Wandgemälde das eine oder andere Haus zieren. Es gibt jedoch kein Museum, das eine nennenswerte Anzahl seiner Werke besitzt oder gar ausstellt. Umso erfreulicher ist es da, dass der ehemalige Mainzer Museumsdirektor und Domkonservator Dr. Hans-Jürgen Kotzur viele Jahre hinweg gesammelt, dokumentiert und verwahrt hat. Kotzur hatte „Munke“ während seiner Studienzeit in Heidelberg persönlich kennengelernt und wurde zu einem ausgezeichneten Kenner seines Werks. Unter dem Titel „Heiter bis Makaber“ hat Hans-Jürgen Kotzur auch ein Buch über den Künstler verfasst. Fünf Ordner, unter anderem mit ersten Werksbeschreibungen und Bildmaterial vor 1978, Fotoporträts, Pressespiegel, Recherchen zum Verbleib der Werke und ein großer Werkskatalog der Gemälde von 1962 bis zu seinem frühen Tod 1990, sind über die Jahrzehnte zusammengekommen. Diese Unterlagen hat Hans-Jürgen Kotzur dem Stadtarchiv übergeben. Sie werden dort sachgemäß aufbewahrt, geordnet und verzeichnet und stehen dann zeitnah den Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Archiv der Stadt Heidelberg und seinen Beständen unter www.heidelberg.de/stadtarchiv.
Grußwort zum Jüdischen Neujahrsfest
Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und Bürgermeister Wolfgang Erichson richten sich mit einem Grußwort zum Jüdischen Neujahrsfest am 7./8. September 2021 an die Heidelberger Bevölkerung und unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger:
„Zu Rosh Hashana grüßen wir Sie alle herzlich und wünschen Ihnen, Ihren Familien und Freunden in Deutschland, Israel und der ganzen Welt ein gesegnetes und glückliches Neujahrsfest. Mögen Frieden, Gesundheit und Wohlergehen Sie alle im neuen Jahr begleiten.
Nach jüdischer Tradition erinnert es an nichts Geringeres als an den Anfang der Welt, der Wesen und der Dinge, verbunden mit dem Glauben an eine göttliche Schöpfung. Dem gegenwärtigen jüdischen Jahr 5782 liegt daher neben der kalendarischen Jahreszählung eine zweite, symbolische Zählweise zugrunde. Das zweitägige jüdische Neujahrsfest Rosh Hashana dauert vom Abend vor dem 7. September bis zum 8. September 2021 und wird immer 163 Tage nach dem Pessachfest gefeiert.
Rosh Hashana ist immer ein Fest der Begegnung, der Familie, ein Fest des Austausches – des Erlebten und erneuerten Miteinanders.
Wir beobachten mit Sorge den zunehmenden Antisemitismus in unserer Gesellschaft und möchten unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern versichern, dass die Jüdische Gemeinde unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft und jüdischer Glauben und jüdisches Leben Teil unserer Kultur und unseres kommunalen Gemeinwesens sind. Sie sollen und können sich in Heidelberg sicher fühlen.
Es gibt viel Engagement, und wir sind dankbar, wie aktiv sich die jüdische Gemeinschaft unter anderem über den Interreligiösen Dialog für ein besseres Verstehen von Juden, Christen und Muslimen in Heidelberg einsetzt.
Wir wünschen allen jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr: Schana Towa.“
Bundestagswahl: Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Wahldienststelle hilft aus
Wer glaubt wahlberechtigt zu sein, jedoch bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich bei der Stadt Heidelberg (Telefon 06221 58-42220) zu melden, da nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungen an die Wahldienststelle zurückgegeben werden. Dies gilt auch, wenn andere Haushaltsangehörige bereits eine Benachrichtigung erhalten haben.
Jede/Jeder Wahlberechtigte kann dabei zu einer korrekten Zustellung beitragen durch
- einen deutlich und korrekt beschrifteten Briefkasten und durch
- eine genügend große und gut sichtbar angebrachte Hausnummer.
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen. Automatisch in das Wählerverzeichnis werden diejenigen Personen eingetragen, die am 15. August 2021 seit mindestens dem 26. Juni 2021 mit Hauptwohnsitz in Heidelberg gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Bis zum 5. September ist noch eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis auf Antrag möglich.
Viele Bürgerinnen und Bürger beantragen einen Wahlschein, weil sie die Möglichkeit der Briefwahl nutzen wollen. Es stehen mehrere Antragsformen zur Verfügung:
Am einfachsten geht es mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
- QR-Code mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen; es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlschein-Antrag.
- Vorteil: Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.
- Online-Antrag über die Homepage der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/wahlen
- hier müssen alle Angaben zur Person wie Name, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (gegebenenfalls abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) angegeben werden.
- Ausfüllen und Rückgabe des sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrages.
- Per Fax an 06221 58-49150 oder per an E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de unter Angabe des Namens, des Vornamens/der Vornamen, des Geburtsdatums, der Adresse und gegebenenfalls der abweichenden Versandanschrift.
- Durch Antragsvordruck – erhältlich über die Bürgerämter der Stadt Heidelberg.
- Durch schriftlichen, ansonsten formlosen Antrag.
Die Zustellung der Briefwahlunterlagen und die Rücksendung der Wahlbriefe erfolgen durch die Deutsche Post AG. Um sicherzustellen, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen, bitten wir die Postlaufzeiten zu berücksichtigen.