Berlin – Der Bundeswahlleiter hat am 27. September 2021 um 6:00 Uhr das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 bekannt gegeben.
Bei einer Wahlbeteiligung von 76,6 Prozent (2017: 76,2 Prozent) haben die
aller gültigen Zweitstimmen erhalten. Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen beträgt bei der Bundestagswahl 2021 0,9 % (2017: 1,0 %), der Anteil der ungültigen Erststimmen 1,1 % (2017: 1,2 %).
Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) nimmt als Partei nationaler Minderheiten im Sinne des Bundeswahlgesetzes an der Sitzverteilung zum 20. Deutschen Bundestag teil. Nach § 6 Absatz 3 Satz 2 Bundeswahlgesetz findet die 5-Prozent-Klausel damit auf den SSW keine Anwendung.
Der Bundestag besteht gemäß § 1 Absatz 1 Bundeswahlgesetz vorbehaltlich der sich aus dem Berechnungsverfahren nach § 6 Bundeswahlgesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Der neu gewählte Bundestag wird aus 735 Abgeordneten bestehen (2017: 709 Abgeordnete), und damit um 137 Sitze erhöht.
Im 20. Deutschen Bundestag werden nach dem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen (einschließlich der erhöhten Sitzzahl) vertreten sein:
Die erhöhte Sitzzahl, die sich durch die Regelungen in § 6 Bundeswahlgesetz ergibt, verteilt sich nach dem vorläufigen Wahlergebnis wie folgt auf die Parteien:
Die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 für den Bund, die Länder und die einzelnen Wahlkreise sowie die vorläufig Gewählten in den Wahlkreisen und in den Ländern mit der Zahl der gewonnenen Landeslistensitze je Partei können im Internetangebot des Bundeswahlleiters abgerufen werden.
Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2021 voraussichtlich am Freitag, dem 15. Oktober 2021, in einer öffentlichen Sitzung im Deutschen Bundestag in Berlin feststellen und bekannt geben.