Südhessen (ots) – Wer in diesen Tagen trotz Ferien schon früh vor die Tür musste, wird gemerkt haben, der Herbst ist da. Der Sommer liegt hinter uns und insbesondere der Mittwoch 21.10.2021 zeigt sich von seiner stürmischen Seite. Die Blätter fallen von den Bäumen, der Tag wird nur langsam richtig hell und beschlagene oder gar vereiste Autoscheiben künden unverkennbar von der neuen Jahreszeit, die zahlreiche Verkehrsrisiken mit sich bringt.
Damit jeder Verkehrsteilnehmer und jede Verkehrsteilnehmerin sicher durch den HErbst kommt, gibt das Polizeipräsidium Südhessen wertvolle Tipps. Hier ist wichtig zu wissen: Eine frühzeitige Vorbereitung und die Umsetzung schon weniger, aber entscheidender Verhaltensweisen helfen, Unfälle vermeidbar zu machen.
Schon rechtzeitig sollten sich Wagenlenker um eine passende Bereifung kümmern. Wer bis zum ersten Schneefall mit der Umrüstung auf Winterreifen wartet, ist schlecht beraten. Oft unerwartet über Nacht fallen die ersten Flocken. Die Formel von O bis O, von Oktober bis Ostern macht aus Sicht der Ordnungshüter durchaus Sinn. Schon bei niedrigen Temperaturen haften Winterreifen besser auf der Straße und auch die Bremseigenschaften optimieren sich.
- Vorsicht bei Sturm:
Bei schwerem Sturm und Orkanwarnung sollte auf das Auto oder Motorrad lieber verzichtet werden. Wer keine wichtigen Termine hat, sollte für die Dauer der Sturmwarnung besser das Fahrzeug stehen lassen. Ist die Fahrt dennoch notwendig, sollten sich die Fahrer und Fahrerinnen vor Antritt der Fahrt über die Verkehrssituation informieren und die Route sorgsam auswählen. Baumreiche Strecken sollten gemieden werden, hier herrscht erhöhte Gefahr durch herabfallende Äste oder gar umstürzende Bäume. Das Wichtigste ist, die Geschwindigkeit zu senken, da starke Winde das Fahrzeug von der Bahn abbringen können.
- Achtung bei Nebel:
Eine funktionierende Beleuchtung und richtig eingestellte Scheinwerfer sind für die Sicherheit unabdingbar. Regen, Nebel und natürlich auch Schnee verschlechtern die Sicht und Sichtbarkeit deutlich. Orientieren Sie sich bei Nebel nicht an den Rücklichtern des Vordermannes. Beim Versuch die Rücklichter nicht aus den Augen zu verlieren steigt das Risiko eines Auffahrunfalls. Halten Sie Abstand! Die Faustregel lautet: Bei 50 Meter Sicht gilt maximal Tempo 50.
Verlassen Sie sich nicht auf die Lichtautomatik Ihres Autos, diese erkennt Nebel nicht immer. Besser das Abblendlicht manuell bedienen. Hilfreich sind auch Nebelscheinwerfer. Bei Sichtweiten unter 50 Metern sollte zudem zusätzlich die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Aber bitte nicht vergessen, die Heckleuchte bei besserer Sicht wieder auszuschalten, um den Hintermann nicht zu blenden. Überholmanöver auf zweispurigen Landstraßen sind bei Nebel tabu! Besondere Vorsicht ist bei Nebel auch auf Brücken geboten. Hier gefriert der Niederschlag schneller als auf den übrigen Straßenabschnitten. Denken Sie auch immer an Radfahrer. Die schwachen Rücklichter werden bei Nebel erst spät erkannt.
- Risiko von Wildunfällen steigt:
Insbesondere im Herbst steigt das Risiko für Wildunfälle. Die Dämmerung am Morgen und Abend fällt mit dem Berufsverkehr zusammen. Genau da sind einige Arten, wie Rehe oder auch Damwild besonders aktiv. Bei Fahrten durch Wald- und Wiesengebiete ist mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren, insbesondere dort, wo das Verkehrszeichen “Wildwechsel” vor der Gefahr warnt, sollten Autofahrer stets bremsbereit sein. Weichen Sie bei plötzlichem Wildwechsel nicht aus. Die Gefahr, die Kontrolle über das eigene Fahrzeug zu verlieren ist hoch und kann verheerende Folgen haben. Trotz des Schockmoments sollte stark abgebremst und die Fahrspur gehalten werden. Sollte es doch zu einer Kollision gekommen sein, ist die Unfallstelle, wie bei jedem anderen Unfall auch, abzusichern und die Polizei zu verständigen.
- Vereiste und beschlagene Scheiben:
Autobesitzer, die ihre Fahrzeuge über Nacht im Freien parken müssen und morgens die Scheiben vom Eis befreien, sollten einen guten Eiskratzer parat haben. Wichtig ist, die gesamte Frontscheibe vom Eis zu befreien. Es ist unzulässig, nur ein kleines Sichtfenster in der Windschutzscheibe freizumachen. Heck- Seitenscheiben sowie die Außenspiegel gehören ebenso zum Pflichtprogramm. Das gesamte Prozedere gilt natürlich auch schon bei beschlagenen Scheiben.
Das Polizeipräsidium Südhessen wünscht Ihnen eine unfallfreie Fahrt durch den Herbst.
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