Streitigkeiten führen zu versuchter Brandstiftung
Speyer (ots) – Am 22.10.2021 gerieten zwei 51- und 71-jährige Nachbarn verbal aneinander. Infolge dieser Auseinandersetzung übergoss der 71-jährige ein Stück Pappe mit Benzin, legte es auf den PKW des Nachbarn und zündete die Pappe an. Bevor es zu einem Schaden kam, konnte das brennende Stück Pappe vom PKW entfernt werden. Anschließend kam es zu einer Rangelei zwischen den Nachbarn, bei der sich auch weitere Personen einmischten.
Hierbei verletzten sich die beiden Nachbarn leicht. Aufgrund der Auseinandersetzung wurden mehrere Strafverfahren gegen die beiden Beteiligten eingeleitet. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Speyer unter 06232/137-0 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de zu melden.
Einbruch in Fleischhandel
(ots) – Im Zeitraum 22.10.2021 22 Uhr bis 23.10.2021 04:15 Uhr kam es in der Alte Rheinhäuser Straße 4 in Speyer zu einem Einbruch in eine Fleischhandelsfirma. Bislang unbekannte Täter gelang es den Tresor aufzuflexen und Bargeld im niedrigen 6-stelligen Bereich zu entwenden. Zum Zwecke der qualifizierten Spurensuche wurde der Kriminaldauerdienst hinzugezogen.
Da es aufgrund der Tatbegehungsweise zu einer lauten Lärmentwicklung gekommen sein dürfte, werden Zeugen, die hierzu Hinweise geben können, gebeten sich bei der Polizeiinspektion Speyer unter 06232/137-0 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de zu melden.
Diverse Kontrollen im Stadtgebiet
Speyer (ots) – Am 22.10.2021 wurden im Zeitraum 07-13 Uhr durch mehrere Beamte der Polizeiinspektion Speyer Personen- und Verkehrskontrollen an unterschiedlichen Örtlichkeiten durchgeführt. Die Kontrollstellen befanden sich am Hauptbahnhof in Speyer, an einer Kindertagesstätte Speyer-West, im Bereich des Eselsdamms und der Petronia-Steiner-Straße sowie im Bereich der Landwehrstraße in Speyer.
Es konnten mehr als 100 Kontrollen durchgeführt werden wobei insgesamt 11 Fehlverhalten geahndet wurden. Des Weiteren konnten im Zeitraum 22.10.2021 18:30-19:30 Uhr zwei Verkehrskontrolle durchgeführt werden, bei denen jeweils aufgrund von Veränderungen an den Fahrzeugen (Motorrad und PKW) die Betriebserlaubnis erloschen war. Es wurde jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.