Heidelberg: Stadtnotizen 02.11.2021

Heidelberg – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


Heidelberg gedenkt am 9. November der Opfer der Pogromnacht

Zum 83. Mal jährt sich 2021 das schreckliche Geschehen der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, als die Nationalsozialisten in der sogenannten Reichspogromnacht auch in Heidelberg zahlreiche Häuser, Geschäfte und Einrichtungen von Heidelbergerinnen und Heidelbergern jüdischen Glaubens plünderten, zerstörten und auf grausame Weise das Leben der jüdischen Gemeinde beendeten. Der Stadt Heidelberg ist es ein wichtiges Anliegen, die Erinnerung an die jüdischen Bürgerinnen und Bürger, denen grausames Unrecht geschah, aufrecht zu erhalten.

Aus diesem Anlass lädt die Stadt Heidelberg gemeinsam mit der Jüdischen Kultusgemeinde und der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit herzlich zu einer öffentlichen Gedenkfeier am Dienstag, 9. November 2021, um 18 Uhr auf dem Synagogenplatz in der Altstadt (Große Mantelgasse / Ecke Lauerstraße) ein. Bei der Gedenkstunde wird neben Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner auch ein Vertreter der Jüdischen Kultusgemeinde eine Ansprache halten. Studierende der Hochschule für jüdische Studien verlesen die Namen der ermordeten und deportierten jüdischen Bürgerinnen und Bürger aus Heidelberg.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Gedenkfeier teilzunehmen. Der Zugang zum Veranstaltungsbereich ist aufgrund der Corona-Vorgaben des Landes Baden-Württemberg nur für eine begrenzte Zahl an Personen möglich. Dafür ist vor Ort ein Nachweis nach den aktuellen Corona-Bestimmungen und eine Registrierung mit der Luca-App oder schriftlich nötig. Im Veranstaltungsbereich gilt die Maskenpflicht.

Im Anschluss an die Gedenkfeier findet im Haus der Begegnung, Merianstraße 1 (gegenüber der Jesuitenkirche), ein stilles Gedenken statt. Der Zugang ist nur für maximal 50 Personen möglich.

Ausstellung „Gurs 1940“ im Rathaus

Eine Ausstellung im Foyer des Rathauses erinnert derzeit an die Deportationen von mehr als 6.500 Juden aus Baden und der Südpfalz im Oktober 1940 in das südfranzösische Lager Gurs – darunter auch rund 300 Heidelbergerinnen und Heidelberger. Die Ausstellung „Gurs 1940“ wurde von der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz in Berlin erstellt und um zwei Tafeln ergänzt, die der Historiker Dr. Norbert Giovannini zur Heidelberger Geschichte angefertigt hat. Die Ausstellung ist noch bis Freitag, 12. November 2021, kostenfrei zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses – montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr – zu sehen. Im Rathaus ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Die Ausstellung findet im Rahmen der „Französischen Woche Heidelberg“ statt.


Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag am 14. November

In ganz Deutschland wird am Volkstrauertag, Sonntag, 14. November 2021, der Opfer von Gewalt und Kriegen gedacht. Mit diesem Tag wird Zeit zum Trauern geschaffen und ein Zeichen gegen das Verdrängen und Vergessen gesetzt. Der Kriegstoten und Opfer von Gewaltbereitschaft und Gewaltherrschaft soll am Volkstrauertag in diesem Jahr bei mehreren Veranstaltungen in Heidelberger Stadtteilen gedacht werden. Folgende Veranstaltungen sind nach aktuellem Stand nach Rückmeldungen der Stadtteilvereine geplant:

  • Samstag, 13. November, 15 Uhr, Pfaffengrund: Gedenken am Gedenkstein an der Evangelischen Auferstehungskirche (Stadtteilverein Pfaffengrund)
  • Sonntag, 14. November, 10 Uhr, Stadtteil Wieblingen: Feierstunde auf dem Platz vor der katholischen Kirche St. Bartholomäus (Stadtteilverein Wieblingen)
  • Sonntag, 14. November, 11.15 Uhr, Handschuhsheim: Traditionelle Gedenkstunde auf dem Platz hinter der Tiefburg am Mahnmal (Stadtteilverein Handschuhsheim)
  • Sonntag, 14. November, 11.15 Uhr, Rohrbach: Kleiner Zug von der Rathausstraße zum Friedhof mit anschließendem Gedenken (Stadtteilverein Rohrbach)

Stadtbücherei verkauft ältere Zeitschriften-Jahrgänge für kleines Geld

Mode und Schneidern, Kochen und Ernährung, Sport und Lifestyle, Gesundheit, Garten, Politik und Wirtschaft. Das Spektrum populärer Publikumszeitschriften in der Stadtbücherei Heidelberg ist groß. Wie in jedem Herbst werden die älteren Jahrgänge der Zeitschriftenabonnements aussortiert und im November für nur 50 Cent pro Exemplar angeboten − so lange der Vorrat reicht. Der Zeitschriften-Flohmarkt ist im Foyer der Stadtbücherei Heidelberg zu finden und kann ohne 3G-Nachweis durchstöbert werden. Die aktuellen Zeitschriften, Bücher und Medien gibt es in großer Auswahl wie immer zum Ausleihen. In den Innenräumen der Stadtbücherei aber nur mit einem Impf-, Genesenen- oder PCR-Testnachweis.


Warnstufe: Verschärfung der Corona-Maßnahmen wegen hoher Intensivbettenauslastung ab 
3. November erwartet

In der Stadt Heidelberg und landesweit gilt voraussichtlich ab Mittwoch, 3. November 2021, die sogenannte Warnstufe der aktuellen Corona-Landesverordnung (gültig seit 28. Oktober 2021). Grund dafür ist die Auslastung der Intensivbetten. Liegt diese an zwei Werktagen in Folge über dem entscheidenden Wert von 250 Personen, die mit einer Covid-19-Infektion auf einer Intensivstation behandelt werden, gilt die Warnstufe. Am Freitag, 29. Oktober, lag der Wert bei 258 Personen. Da Wochenenden und Feiertage bei der Bewertung nicht mitgezählt werden, entscheidet die Intensivbettenauslastung am Dienstag, 2. November, über die Verkündung der Warnstufe. Da der Wert über das Wochenende angestiegen ist, ist weiter mit einer Überschreitung des Grenzwertes zu rechnen. Offiziell gültig ist die Warnstufe mit der Veröffentlichung der aktuellen Zahlen durch das Gesundheitsamt des Landes Baden-Württemberg am frühen Abend des heutigen Dienstags, 2. November. In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Damit ergeben sich für Heidelberg unter anderem folgende Regeln:

Grundsätzlich gilt: Wer keine Impfung oder Genesung nachweisen kann, muss ein negatives Testergebnis präsentieren (3G-Regel). Ein Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Eine Übersicht der Testangebote (Schnell- und PCR-Test) in Heidelberg findet sich unter www.heidelberg.de/testen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kindergartenkinder. Ebenfalls ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre. Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie Kinderreisepass oder Schülerausweis.

Unverändert bleibt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (mit Ausnahme des privaten Bereichs und beim Sporttreiben) und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch Kontaktdaten müssen zur Rückverfolgung eventueller Infektionen weiter erfasst werden.

Bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen (zum Beispiel Geburtstage oder Hochzeiten) dürfen nur ein Haushalt und höchstens fünf weitere Personen zusammenkommen. Geimpfte und genesene Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Lebensbereiche ohne besondere Einschränkungen

  • Einkaufen
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Religiöse Veranstaltungen
  • Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport

3G-Nachweis erforderlich (Antigen-Schnelltest ausreichend):

  • Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Gastronomie im Außenbereich
  • Amateur- und Freizeitsport im Außenbereich
  • Besuch von Kultureinrichtungen im Freien
  • Besuch von Freizeiteinrichtungen (z.B. Zoos und botanische Gärten) im Freien
  • Aufenthalt in Hotels (bei der Anreise und Testnachweis alle drei Tage während des Aufenthalts)
  • Öffentliche Veranstaltungen, Volksfeste und Sportveranstaltungen im Freien
  • Touristische Verkehre, zum Beispiel Ausflugsschifffahrt oder touristischer Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehr im Freien

3G-Nachweis erforderlich (nur PCR-Test):

  • Öffentliche Veranstaltungen, Volksfeste und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Amateur- und Freizeitsport im Innenraum
  • Besuch von Kultureinrichtungen in geschlossenen Räumen
  • Gastronomie im Innenraum; ausgenommen ist das Abholen von Speisen
  • Besuch von Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Zoos und botanische Gärten) im Innenraum
  • Touristische Verkehre, zum Beispiel Ausflugsschifffahrt oder touristischer Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehr in geschlossenen Räumen

2G-Nachweis erforderlich:

  • Besuch von Clubs und Diskotheken (im Freien gelten die Regelungen für öffentliche Veranstaltungen)
  • Ab Montag, 8. November 2021: Besuch von Veranstaltungen städtischer Einrichtungen im Innenraum (zum Beispiel Aufführungen im Theater und Orchester Heidelberg oder Lesungen in der Stadtbücherei)

2G-Regelung bei städtischen Veranstaltungen ab Montag, 8. November

Bei Veranstaltungen städtischer Einrichtungen – dazu zählen etwa das Theater und Orchester Heidelberg, die Stadtbücherei und das Kurpfälzische Museum – in geschlossenen Räumen gilt ab Montag, 8. November 2021, die 2G-Regel. Der Zutritt ist nur für genesene und geimpfte Personen gestattet. In der Warnstufe gilt weiterhin die Maskenpflicht für alle Anwesenden. Das hat die Stadt Heidelberg am 29. Oktober 2021 verkündet. Die 2G-Regelung gilt nur für Veranstaltungen. Die Nutzung der Stadtbücherei oder ein Besuch im Kurpfälzischen Museum sind unter Beachtung der 3G-Regel – allerdings nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) – möglich. Wer aber beispielweise eine Lesung in der Stadtbücherei oder einen Vortrag im Museum besuchen will, muss entweder geimpft oder genesen sein.

Durch die Anwendung der 2G-Regel ergibt sich kein Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa den Kinderreisepass oder Schülerausweis. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen. Ebenso ausgenommen vom Zutrittsverbot sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es für sie erst seit dem 10. September 2021 eine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.


News aus Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis - bitte aufs Bild klicken
News aus Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis – bitte aufs Bild klicken