Karlsruhe / Stuttgart / Freiburg – Die ab dem 05.11.2021 gültige CoronaVO Sport sieht an Spieltagen keinen PCR-Test mehr für Nicht-Immunisierte vor, die die Innenräume nutzen möchten. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist ausreichend. Das gilt in der aktuell ausgerufenen Warnstufe des Landes Baden-Württemberg.
Am Donnerstag Abend hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung Sport erneut aktualisiert. Die Änderungen stellen Erleichterungen für den Sport dar. Die Neuerungen in der Warnstufe, die momentan gilt, sind die folgenden:
- In der Warnstufe ist im Rahmen des Verbands-Spielbetriebs für alle nicht-immunisierten Spieler sowie Beschäftigten ein Antigen-Schnelltest ausreichend, um die Innenräume zu betreten (bisher war ein PCR-Test erforderlich). „Beschäftigte“ sind alle Personen, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer, Schiedsrichter und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler. Das heißt konkret: Aktuell berechtigt an Spieltagen ein einfacher 3G-Nachweis Spieler, Trainer, Schiedsrichterund weitere Beteiligte sowohl zum Zugang auf das Sportgelände als auch in die Funktionsräume (Kabine etc.).
- Nicht-immunisierten Beschäftigten reicht darüber hinaus auch im Trainingsbetrieb ein Schnelltest statt eines PCR-Tests, um die Innenräume zu betreten.