Eberbach – Der Ohrsbergturm, der in den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eberbach ein Wahrzeichen geworden ist, darf aufgrund einer Gesetzesänderung im Naturschutzrecht vom 01.10. bis zum bis zum 31.03. zwischen 22 und 6 Uhr sowie vom 01.04. bis zum 30.09. nicht beleuchtet werden. Die Stadtverwaltung Eberbach hat im Sommer dieses Jahres einen Ausnahmeantrag für den Zeitraum 01.04. bis zum 30.09. bis 23 Uhr gestellt, den die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Rhein-Neckar-Kreises jetzt abgelehnt hat.
Die UNB erwähnt in ihrem Schreiben die reiche Geschichte und Bedeutsamkeit des Ohrsbergs mit ehemaliger Burg, paläontologischer Fundstelle und regelmäßigen Führungen, schließt den Turm aber explizit von dieser Beurteilung aus. Ein Grund für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann sein, dass ein Gebäude eine besondere und herausragende Bedeutung hat. Dies treffe auf den Ohrsbergturm nicht zu, denn er sei, in den Augen der Gutachtenden, zu jung dafür. Die Attribute „besonders“ und „herausragend“ gelten eher für Altstadt, Stadtmauer, Kirchen, Neckarpanorama und Burgruine, die von Einheimischen und Besuchenden viel eher mit Eberbachs Geschichte in Verbindung gebracht werden, als der ca. 50 Jahre alte Ohrsbergturm, urteilt die UNB.
In der Begründung heißt es weiter, dass die Beleuchtung des Ohrsbergturms wie ein „Insektenstaubsauger“ wirkt und große Mengen Insekten anzieht, da er in einem exponierten und kaum von Lichtverschmutzung betroffenem Areal in einem Landschaftsschutzgebiet steht. Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Untersuchung wurden 21 Vogel- und drei Fledermausarten nachgewiesen, die Insekten als Futter benötigen. Nur mit Hilfe dieses Nahrungsangebotes kann das Überleben der Tiere sowie der Brut- und Fortpflanzungserfolg dauerhaft gewährleisten werden.
Das Schreiben der UNB greift einem möglichen Kompromiss, dass der Turm nur an bestimmten Tagen beleuchtet wird, vor. Sie sieht die Gefahr, dass Fledermäuse oder andere lichtscheue Arten in dunkle Quartiere gelockt werden, die dann plötzlich bestrahlt und damit erheblich gestört werden.
Da durch die ausgeschaltete Beleuchtung im Sommer auch nächtliche Turmbesteigungen ein Problem werden könnten, empfiehlt die UNB in ihrem Schreiben eine diskrete Treppenhausbeleuchtung, die wenig Licht nach außen lässt und nur zu bestimmten Terminen (z.B. Führungen) angeschaltet wird. Über die diesbezüglichen Möglichkeiten wird sich die Stadtverwaltung Gedanken machen.