Frankfurt: Weihnachtsmarkt mit Maskenpflicht – neue Schutzmaßnahmen in Frankfurt ab 22. November 2021

Frankfurt am Main – Die steigenden Fallzahlen erfordern neue Maßnahmen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Daher gilt in Frankfurt ab Montag, 22. November 2021, eine neue Allgemeinverfügung. Sie beinhaltet eine generelle Maskenpflicht an Schulen, die auch für die Volkshochschule (VHS) gilt, sowie auf dem Weihnachtsmarkt inklusive einiger eng angrenzenden Bereiche. Die zehnte Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt gilt ab Montag, 22. November, bis einschließlich 15. Dezember 2021.

Die Mund-Nasen-Bedeckung darf zum Verzehr von Speisen und Getränken oder zum Konsum von Tabakwaren kurzzeitig an Ort und Stelle abgesetzt werden. Die Bereiche, in denen von Fußgängern von 10 bis 22 Uhr eine Maske zu tragen ist, sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die am Samstag, 20. November, nach Inkraftttreten der Bundesgesetze veröffentlicht wird.

Oberbürgermeister Peter Feldmann sagt: „Wir freuen uns sehr, dass durch die aktuellen Beschlüsse aus Berlin unser Frankfurter Weihnachtsmarkt tatsächlich stattfinden kann. Unsere zusätzliche neue Maskenpflicht-Regelung ist hierfür ein guter Weg – wir verschärfen damit die Vorgaben von Bund und Land noch einmal deutlich. Weiterhin müssen wir alle vorsichtig sein, damit wir die Vorweihnachtszeit trotz aller Umstände genießen können. Achten Sie daher auf sich und andere und tragen Sie eine Maske.“

„Mit dieser Allgemeinverfügung schaffen wir Klarheit und senden erneut eine deutliche Botschaft: Eine Maske ist zusammen mit der Impfung das am wenigsten eingreifende, aber wirksamste Instrument gegen das Virus. Das haben wir in den letzten 1,5 Jahren gelernt“, unterstreicht Gesundheitsdezernent Stefan Majer.

Bund und Länder haben am Donnerstag, 18. November, außerdem mehr Tempo bei den Auffrischimpfungen und eine Ausweitung der 2G-Regeln beschlossen. Es gelten drei Schwellenwerte, die sich an der Hospitalisierungsinzidenz orientieren: flächendeckende 2G-Regel ab einem Wert von 3, 2G-plus-Regel (zusätzlicher Nachweis eines Testes) ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 6 und weitergehende Beschränkungen der einzelnen Länder ab 9. Die hessische Landesregierung muss die Beschlüsse noch in eine Landesverordnung umsetzen.

„Wir müssen dringend gegen die steigenden Fallzahlen vorgehen“, sagt der Leiter des Gesundheitsamtes Frankfurt, Dr. Peter Tinnemann. „Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in Kombination mit der weitreichenden 2G-Regel daher ein gutes Mittel. Daher appellieren wir an jeden, so oft wie möglich eine Maske zu tragen, vor allem aber, wenn enger Kontakt zu Mitmenschen besteht, sei es im Gedränge in der Fußgängerzone oder in der Schlange am Kiosk, auch dort, wo die Maskenpflicht nicht gilt. Außerdem heißt es weiterhin impfen, impfen, impfen, damit wir gut durch den Winter kommen können.“


Die Allgemeinverfügung ist voraussichtlich ab Samstag, 20. November, online unter frankfurt.de zu finden. Alle Infos und Hinweise rund ums Impfen sind außerdem unter frankfurt.de/coronaimpfung erhältlich. Das Gesundheitsamt informiert unter frankfurt.de/corona-aktuell außerdem über weitere Fragen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2.

Alle Beschlüsse von Bund und Ländern lassen sich unter bundesregierung.de finden.