Tödlicher Arbeitsunfall in Umspannwerk
Borken (ots) – Aus bislang ungeklärter Ursache kam ein Arbeiter bei Abbauarbeiten in einem Umspannwerk in der Kleinengliser Straße ums Leben. Zum Ereigniszeitpunkt waren insgesamt 4 Arbeiter dort mit Abbauarbeiten an einem Trafohäuschen beschäftigt. Nach Angaben der Arbeiter soll es plötzlich eine Verpuffung gegeben haben. Hiervon soll der tödlich verletzte Arbeiter unmittelbar betroffen gewesen sein.
Die herbeigerufenen Rettungskräfte versuchten leider vergeblich den Mann zu reanimieren. Ein weiterer 44-jähriger Arbeiter wurde mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus nach Bad Wildungen eingeliefert. Die anderen 2 leicht verletzten Arbeiter wurden ambulant-ärztlich vor Ort versorgt.
Die Kriminalpolizei Homberg hat die Ermittlungen vor Ort aufgenommen. Auch das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung für Arbeitsschutz, wurde informiert und befindet sich ebenfalls vor Ort. Die genauen Hintergründe des Vorfalles werden derzeit ermittelt.
Corona-Kontrollen im ÖPNV hinsichtlich der 3G-Regelung
Fritzlar (ots) – Am Mittwoch 01.12.2021 von 11-13:30 Uhr wurden am Busbahnhof der Stadt Fritzlar (Allee) durch Kräfte der Polizeistation sowie der regionalen Verkehrsdienste und dem Ordnungsamt der Stadt, Corona-Kontrollen hinsichtlich der Maskenpflicht und der Einhaltung der 3G-Regelung im ÖPNV durchgeführt.
Die hessische Polizei achtet selbstverständlich im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung auf die Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Es werden geeignete Maßnahmen getroffen, um Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit durch die Verbreitung des Corona-Virus abzuwenden. Grundsätzlich sind nach dem Infektionsschutzgesetz die Gesundheitsbehörden sowie nach der Verordnung der Hessischen Landesregierung auch die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig, geeignete Maßnahmen bzw. Kontrollen durchzuführen.
Bei der aktuellen Maßnahme wurden insgesamt ca. 70 Fahrgäste einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurden die Nachweise hinsichtlich der 3G-Regelung sowie die Einhaltung der Maskenpflicht überprüft. In 9 Fällen konnten die erforderlichen Nachweise (geimpft, genesen oder getestet) nicht erbracht werden. Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes wurden daher entsprechende Anzeigen gefertigt. Es handelt sich bei den Verstößen um eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld in Höhe von 100 EUR geahndet wird.
Nach Angaben der Einsatzkräfte war die Stimmung bei den Fahrgästen während der Kontrollen gut und einige begrüßten die Kontrollaktion ausdrücklich.
Im Schwalm-Eder-Kreis sind weitere gleichgelagerte Kontrollmaßnahmen geplant.
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