Frankfurt am Main – Die Stadt Frankfurt am Main wird am Wochenende vom 4. auf den 5. Dezember 2021 Austragungsort zahlreicher Versammlungen zum Thema Corona sein. Bei insgesamt neun angemeldeten Demonstrationen werden nach Anmelderangaben über 2000 Menschen erwartet. Das Ordnungsamt erlässt umfangreiche Auflagen, um Verstöße gegen Corona-Schutzvorschriften auszuschließen.
Die größte Versammlung ist für Samstag, 4. Dezember, von 15 bis 20.30 Uhr, in der Frankfurter Innenstadt geplant. Hier wollen 1500 Teilnehmende einen Stadtspaziergang zum Thema „Kinderschutz, Kinder schützen“ durchführen. Auch „Frankfurt 5Gfrei“ hat am gleichen Tag von 15 bis 18 Uhr eine stationäre Versammlung mit 60 bis 80 Teilnehmenden auf dem Rathenauplatz angekündigt. Das Motto lautet hier: „Gegen Zwangsimpfung, Impf-Pass, gegen globale Diktatur“. Außerdem findet eine stationäre Kundgebung auf dem Opernplatz statt. Hier wollen 200 Teilnehmende von 11.30 bis 21.30 Uhr zum Thema „SOS from Australia“ demonstrieren.
Zusätzlich dazu wurde für Samstag ein Autokorso angemeldet. Zwischen 15.45 und 19.45 Uhr wollen die Halter von 500 Fahrzeugen gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen auf einem rund zehn Kilometer langen Rundkurs durch die Innenstadt fahren. Die Versammlungsbehörde prüft diese Anmeldung aktuell.
Für Sonntag, 5. Dezember, ist von 14 bis 17 Uhr ein Schweigemarsch für Menschenrechte mit 100 Teilnehmenden angezeigt. Hier soll es einen Demozug vom Opernplatz aus, durch die Innenstadt, zurück zum Opernplatz geben.
Bereits für Freitag, 3. Dezember, wurde eine Versammlung am Bornheimer Uhrtürmchen angemeldet. Hier planen 120 Teilnehmende zum Thema „Weihnachten unter der Pandemie 2021“ von 18 bis 21.30 Uhr eine stationäre Kundgebung.
Die Versammlungsbehörde des Ordnungsamtes hat für alle Demonstrationen umfangreiche Auflagenverfügungen erlassen. Bei den bereits an den vergangenen beiden Samstagen stattgefundenen Versammlungen mussten Verstöße gegen die Abstands- und Maskenpflicht festgestellt werden. Diese Auflage wurde deshalb verschärft, sodass eine grundsätzliche Maskenpflicht für alle im Corona-Kontext stehenden Versammlungen gilt. Darüber hinaus wurden die Routen der Versammlungszüge entzerrt und aus kleinen Gassen auf große Straßen mit ausreichend Platz zur Einhaltung der Sicherheitsabstände verlegt. Die Überprüfung der Einhaltung der Auflagen übernimmt vor Ort die Landespolizei. Diese ist mit der Bereitstellung eines entsprechenden Kräfteansatzes gut vorbereitet und wird gegen etwaige Auflagenverstöße verhältnismäßig und konsequent vorgehen.
Gegen die Versammlungen der Corona-Maßnahmen-Gegner wurden mittlerweile drei Gegendemonstrationen angemeldet. Eine davon findet mit 200 Menschen, von 12.30 bis 19,30 Uhr, auf der Grünanlage Schöne Aussicht, Ecke Mainstraße zum Thema „Gegen Verschwörungsideologien, für konsequenten Antifaschismus und solidarische Politik“ statt. Eine weitere Gegendemonstration postiert sich auf dem Börsenplatz. Auch hier wollen 200 Teilnehmende von 12 bis 20 Uhr unter dem Motto „Die Angriffe von Rechten auf vermeintlich linke Menschen aus den Querdenker-Demonstrationen heraus“ auf die Straße gehen. Auch die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ plant eine Versammlung. Mit zehn Teilnehmenden wollen sie sich von 12 bis 20 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz „Gegen die Verbreitung von rechten Verschwörungserzählungen und Antisemitismus und gegen die Zusammenarbeit von Faschisten, Verschwörungstheoretikern und Coronaleugnern“ versammeln. Unter dem gleichen Motto will der VVN-BdA auch am Sonntag, 5. Dezember, von 12 bis 18 Uhr, gegen den Schweigemarsch für Menschenrechte demonstrieren.
Aufgrund der sehr umfangreichen Demonstrationslage am Samstag werden Verkehrsbehinderungen im gesamten Innenstadtbereich sowie Beeinträchtigungen im ÖPNV erwartet.
Sicherheitsdezernentin Annette Rinn sagt zu den Maßnahmen der Versammlungsbehörde: „Mit den verfügten Auflagen kommt das Ordnungsamt seiner Aufgabe nach, das hohe Verfassungsgut der Versammlungsfreiheit zu schützen und zu gewährleisten und gleichzeitig Gefahren abzuwehren. Durch die Anordnung einer Maskenpflicht und von Mindestabständen sowie durch die Abänderung der Demorouten, tragen wir in Bezug auf die Eindämmung der Covid-19-Pandemie landesgesetzlichen Regelungen Rechnung.“