Eierwürfe gegen Fassade von Kindergarten
Rosbach (ots) – Am vergangenen Wochenende warfen Unbekannte Eier gegen den Kindergarten am Ahornplatz. Weil sich einige der Verschmutzungen nicht restlos entfernen lassen, entstand dadurch an der Hausfassade ein Schaden von etwa 300 Euro. Die Beschädigungen entstanden zwischen 16 Uhr am Freitag (26.11.) und 07.30 Uhr am Montag. Zudem handelt es sich nicht um den einzigen Fall.
Bereits an ein Schulgebäude in der Straße In den Junkergärten wurden Eier geworfen. Auch an weiteren Gebäuden im Umfeld stellten Bewohner die Eierwürfe fest, konnten die Verschmutzungen jedoch komplett entfernen.
Die Polizei Friedberg (Tel. 06031/601-0) sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen und gibt zudem den Hinweis: Was vielleicht als Streich gedacht war, bedeutet nun viel Ärger für die Gebäudeverantwortlichen. Und rechtlich handelt es sich nicht mehr um nur um einen Jux, sondern um Sachbeschädigungen mit entsprechenden Strafanzeigen.
Kontrollen zur Einhaltung der Coronavirus-Schutzverordnung
Bad Vilbel: Polizei und Ordnungsamt führten am Donnerstag (02.12.) Kontrollen im Zusammenhang mit der Coronaviraus-Schutzverordnung in Bussen durch. Ziel dabei war es, die Maskenpflicht und die Einhaltung der 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr zu überprüfen. Das Fazit ist erfreulich: Zwischen 13.45 Uhr und 16.15 Uhr kontrollierten die eingesetzten uniformierten und zivilen Streifen insgesamt 81 Personen in 7 Bussen.
Lediglich bei einer Person stellten die Beamten einen fehlenden 3G-Nachweis fest und fertigten eine entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeige. Die Polizei wird weiterhin sowohl im Rahmen ihrer eigenen Aufgabenwahrnehmung als auch bei zukünftigen, gemeinsamen Kontrollen mit dem Ordnungsamt die Einhaltung der Corona-Bestimmungen im öffentlichen Raum kontrollieren.
Pedelec entwendet
Friedberg: Vom Schulhof in der Straße Im Wingert entwendeten Unbekannte am Donnerstag (02.12.) ein angeschlossenes Pedelec. Der Besitzer des schwarzen “Anyway”-Fahrrads stellte es um 11.30 Uhr ab und bemerkte den Diebstahl um 13 Uhr. Das Diebesgut hat einen Wert von 1.000 Euro. Hinweise hierzu nimmt die Friedberger Polizei unter Tel. 06031/601-0 entgegen.
Trekkingrad entwendet
Bad Vilbel: Ein “Raleigh”-Trekkingrad im Wert von über 400 Euro entwendeten Unbekannte am Bahnhof in der Max-Planck-Straße. Zwischen 12.30 Uhr und 22.30 Uhr nahmen die Diebe das angeschlossene, matt-graue Rad an sich. Die Polizei in Bad Vilbel, Tel. 06101/5460-0, bittet um Zeugenhinweise.
Einbruch in Werkstatt
Butzbach: Wahrscheinlich ohne Diebesgut verließen Unbekannte eine Werkstatt im Lindenhof, nachdem sie zwischen 19 Uhr am Donnerstag (02.12.) und 09 Uhr am Freitag die Tür gewaltsam öffneten. Sie hinterließen einen Schaden in Höhe von 500 Euro an der Tür. Zeugenhinweise nimmt die Polizei in Butzbach, Tel. 06033/7043-4010, entgegen.
Tür beschädigt
Friedberg: In der Kaiserstraße beschädigten Unbekannte die Haustür eines Mehrfamilienhauses. Allem Anschein nach nutzten sie hierfür einen Bohrer und verursachten damit einen Schaden von 250 Euro. Die Polizei in Friedberg, Tel.: 06031/601-0, bittet um Hinweise.
Dachrinne entwendet
Bad Nauheim: Teile einer Dachrinne an einer Scheune in der Straße Johannisberg entwendeten Unbekannte zwischen 13 Uhr am Montag (29.11.) und 08 Uhr am Donnerstag. Die entwendeten 20 Meter der Kupferdachrinne haben einen Wert von mehreren hundert Euro. Die Polizei in Friedberg, Tel. 06031/601-0, sucht Zeugen: Wer hat im Tatzeitraum Personen auf dem Dach der Scheune bemerkt? Wem sind Personen beim Verladen der Dachrinne aufgefallen? Wer hat fremde, verdächtige Personen oder Fahrzeuge in Tatortnähe gesehen?
Mit PayPal überweisen – aber richtig
Friedberg (ots) – Weihnachten steht vor der Tür und somit herrscht Hochsaison beim Einkaufen von Weihnachtsgeschenken. Der Onlinehandel gewinnt dabei nicht zuletzt durch die Pandemie zunehmend an Bedeutung, was wiederum oftmals mit elektronischen Bezahlvorgängen verknüpft ist. Paypal gilt als seriöse Variante für den Zahlungsverkehr. Der Datenschutz und der Käuferschutz sind die wesentlichen Punkte, die eine Nutzung des als sicher geltenden Zahlungsdienstleisters von einer normalen Überweisung unterscheiden. Nur ist dabei die richtige Benutzung entscheidend. In Mittelhessen gibt es Fälle von Betrugsanzeigen, obwohl die Käufer bei Online-Einkäufen doch “sicher” mit Paypal bezahlten. Dies hat Ursachen, die oft vermeidbar sind.
Das Geschäftsmodell des Anbieters beinhaltet einen “Käuferschutz”, so dass ein Käufer sein gezahltes Geld zurückerhält, wenn beispielsweise das Versenden der gekauften Ware ausbleibt. Dieser Käuferschutz kostet eine geringe Gebühr, die vom Verkäufer getragen wird. Zusätzlich bietet Paypal auch Überweisungen an, ohne dabei einen Käuferschutz zu nutzen. Somit entfällt auch die Gebühr dafür. Gedacht ist diese Option beispielsweise für Mitglieder einer Familie, die sich auf diesem Weg unkompliziert Geld überweisen können. Daher heißt diese Option auch “Familie und Freunde”. Und dies sollten Nutzer wörtlich nehmen.
Wer das nicht weiß, kann auf Betrüger reinfallen. Denn was man den Betrügern lassen muss: sie erfinden immer wieder neue Maschen, um unrechtmäßig an fremdes Geld zu gelangen. So passierte es auch jüngst in der Wetterau: Eine 64-Jährige wollte für ihren Enkel eine Ritterburg kaufen und fand ein passendes Angebot bei ebay Kleinanzeigen. Sie überwies den Betrag von 100 Euro per Paypal. Auf Wunsch des Verkäufers nutzte sie dabei die Option “Familie und Freunde”. Allerdings meldete sich der Verkäufer daraufhin nicht mehr, ein Paket erhielt die Seniorin ebenfalls nicht. Ähnlich erging es auch einem 17-jährigen Wetterauer, der nun aufgrund des fehlenden Käuferschutzes zusehen muss, wie er seine überwiesenen 105 Euro für Computerspielzubehör zurückbekommt. Auch er hatte die Option “Familie und Freunde” gewählt, ohne den Verkäufer tatsächlich persönlich zu erkennen.
Doch was ist nun der richtige Weg, um die Online-Weihnachtseinkäufe zu tätigen? Ulrich Kaiser, Beauftragter für den Bereich der “Cybercrimeprävention” im Polizeipräsidium Mittelhessen, fasst es zusammen:
“Zahlungen per Paypal können grundsätzlich als sicher angesehen werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber auch, sich mit den gängigen Betrugsmaschen auseinanderzusetzen. Die sind ganz einfach im Internet zu finden. Wer weiß, worauf er achten muss, macht es Betrügern deutlich schwerer. In Bezug auf Paypal sollte die Option “Familie und Freunde” wirklich nur dann genutzt werden, wenn eine persönliche Bekanntschaft vorliegt. Nur der Name und die E-Mail-Adresse eines Verkäufers reichen da nicht. Zusätzlich ist es immer sinnvoll, sich die AGB der Dienstleister durchzulesen, die genutzt werden. Bei Paypal sind beispielsweise keine Gutscheine vom Käuferschutz abgedeckt. So etwas steht im Kleingedruckten. Informieren Sie sich und beachten Sie die nachfolgenden Hinweise- dann gibt es beim Einkauf auch keine bösen Überraschungen”.
- Sollten Sie Überweisung/ PayPal bevorzugen, dann bestimmen Sie die Bezahl- und Versandweise.
- PayPal “Familie und Freunde” ist kein sicheres Mittel bei Kleinanzeigenverkäufen mit unbekannten Personen. Hier gibt es keinen Schutz!
- Wenn per PayPal gezahlt wird, achten Sie darauf, dass Mailadresse und postalische Adresse aus der Zahlungsbestätigung mit den Kontaktdaten aus dem Mailverkehr übereinstimmen. Vorsicht bei Abweichungen. Ggf. wurde ein fremder Account missbraucht oder eine dritte Person betrogen.
- Wenn Ware verschickt werden soll, bestimmen Sie den Versandweg! Im Idealfall nachverfolgbar und passend versichert. Wenn vom Käufer z.B. “Päckchen” und “unversichert” gewünscht ist, informieren Sie sich vorab über Ihre Rechte und Pflichten (insbesondere zivilrechtlich) als Verkäufer.
- Versenden Sie die Ware erst, wenn Ihnen der Betrag sichtbar auf Ihrem Bankkonto gutgeschrieben wurde.
- Bedenken Sie, dass Mails zu einem angeblichen Zahlungseingang auf Ihrem Paypal-Konto von Betrügern gefälscht werden können. Klicken Sie in diesen E-Mails keine Links an, loggen Sie sich stattdessen wie gewohnt in Ihren Paypal-Account ein und überprüfen Sie Ihre Zahlungseingänge.
- Überweisen Sie keine Gebühren an Transportdienstleister, die Sie nicht selber ausgesucht haben.
- Vorsicht, wenn der Käufer um Zusendung an eine andere Adresse bittet.
- Übersenden Sie an unbekannte Personen keine sensiblen Daten (z.B. Personalausweiskopie, Zulassungsbescheinigungen, Urkunden usw.). Seien Sie vorsichtig, wenn eine fremde Person Ihnen solche Dokumente als Echtheitsbeweis per Mail zusendet.
Hilfreiche Informationen zu Betrugsmaschen finden Sie unter www.polizei-beratung.de. Zudem steht für das Polizeipräsidium Mittelhessen Ulrich Kaiser im Bereich der Cybercrimeprävention gerne für Fragen zur Verfügung
E-Mail: praevention.ppmh@polizei.hessen.de oder Tel. 0641/7006-2942.
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