In Heidelberg dürfen an jeweils 40 Sonn- und Feiertagen in den Monaten März bis Oktober bestimmte Einzelhandelswaren verkauft werden. In diesen Zeitraum fällt das Hauptgeschäft der Gewerbetreibenden. Bei gleichzeitigem Verzicht auf die vier ersten Sonntagsverkaufstage im März gibt es wieder die Möglichkeit, an den vier Adventssonntagen zu öffnen.
In Heidelberg sind im Jahr 2015 folgende Termine für den Sonn- und Feiertagsverkauf ausgewählter Einzelhandelswaren freigegeben:
01., 08., 15., 22. März
05., 06., 12., 19., 26. April
01., 03., 10., 14., 17., 24., 25., 31. Mai
04., 07., 14., 21., 28. Juni
05., 12., 19., 26. Juli
02., 09., 16., 23., 30. August
06., 13., 20., 27. September
03., 04., 11., 18., 25. Oktober
Verkauf im November und Dezember 2015 bis 23. Februar beantragen
Die Verkaufsstellen dürfen an diesen Tagen von 11 Uhr bis 19 Uhr geöffnet sein. Auf Antrag wird der Verkauf am 29. November sowie am 3., 13. und 20. Dezember 2015 gestattet. Zum Ausgleich ist dann die Verkaufsstelle an den ersten vier Sonntagen im März 2015 geschlossen zu halten. Geschäfte, die von der abweichenden Regelung Gebrauch machen wollen, müssen dies bis spätestens 23. Februar 2015 dem Bürgeramt, Abteilung Gewerberecht, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, mitteilen.
Am Sonntagsverkauf dürfen nur Geschäfte teilnehmen, die ausschließlich oder zu mindestens 50 Prozent Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände, Devotionalien sowie Waren, die für Heidelberg kennzeichnend sind, führen. Die Stadt Heidelberg setzt jährlich diejenigen Tage fest, an denen Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände, Devotionalien sowie Waren, die für Heidelberg kennzeichnend sind, verkauft werden dürfen. Der Verkauf ist ausschließlich für die genannten Waren freigegeben. Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat am 29. März 2007 mit seinem Beschluss zu Paragraf 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung die Anzahl der Sonn- und Feiertage sowie die für den Verkauf erlaubten Waren beschlossen.